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Heirat unmöglich?! (Gelesen: 3.400 mal)
Tweetydoo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat unmöglich?!
14.06.2004 um 20:56:16
 
Musa und ich haben ein tierisch großes Problem. Wir kennen uns schon ziemlich lange und wollen heiraten. Dazu kommt, dass ihm nun, nach der Scheidung von seiner Frau (Grund war ich), die Abschiebung angedroht wurde. So, um nun wieder heiraten zu können, muss er das Scheidungsurteil von der Türkei anerkennen lassen. Wir haben auch schon alle anderen Papiere die zum heiraten nötig sind zusammengetragen.

So nun zu unserem Problem... es gibt seit einiger Zeit ein neues Gesetz in der Türkei. Und zwar muss dort, trotz rechtskräftigem Ehescheidungsurteil, nochmals ein Ehescheidungsverfahren durchgeführt werden. Hierzu muss man einen türkischen Anwalt per Notar dazu bevollmächtigen, dass er einen vor Gericht vertritt. Musa hat schon seit 2 Monaten einen Anwalt bevollmächtigt. Doch seine EX macht natürlich auf blöd... Doch ohne ihr Einverständniss, sprich eine vom Notar beglaubigte Unterschrift auf der Vollmacht geht garnichts. Man kann das natürlich erzwingen bzw. einklagen. Das würde über das Konsulat laufen und allerdings mind. 6 Monaten bis 1 Jahr dauern. Soviel Zeit bleibt uns nur leider nicht mehr...

Hat irgendjemand eine Ahnung, wie man das deutsche Ehescheidungsurteil noch auf anderem Wege anerkennen lassen kann in der Türkei? Oder wie man ohne dem hier heiraten kann, oder zumindest Zeit aufschieben kann. Wenn er zurück in die Türkei ginge, könnten wir uns für seeeehr seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen. Weil er dann zum Millitär müsste für 2 Jahre und ich nichtmal mit ihm telefonieren dürfte. Bitte helft uns... Kann uns jemand irgendeinen Rat geben?????
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Mick
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Antwort #1 - 14.06.2004 um 21:32:36
 
Hi Tweety,
in Sachen der Anerkennung des Scheidungsurteiles halte ich mich zurück, ist nicht meine Liga.
Zum Militärdienst:
Jeder Staat kann seine Bürger zum Militärdienst berufen. Zur Zeit gibt es für die Türken keinen Grund davon abzusehen, also werdet Ihr in den sauren Apfel beißen müssen. Auch der deutsche Staat würde nicht aufgrund einer Verlobung auf die Durchsetzung der Wehrpflicht verzichten.

Tu mir einen Gefallen, kommt einer Abschiebung durch eine freiwillige Ausreise zuvor!


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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ralf
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Antwort #2 - 14.06.2004 um 22:45:28
 
Hi Tweety!

Das Problem mit der Anerkennung von deutschen Scheidungsurteilen in der Türkei kenne ich auch aus Einbürgerungsverfahren. Normalerweise kein größeres Problem, wenn der Ex-Partner mitspielt. Ansonsten kann das dauern, da bist du schon richtig informiert.

Neu ist diese Sache aber nicht.

Einen anderen Weg gibt's da wohl nicht. Welche Staatsangehörigkeit hat denn die Ex-Frau?
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Caya
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Antwort #3 - 15.06.2004 um 20:16:52
 
Hallo Tweetydoo!

Eigendlich ist die Sache nicht so kompliziert wie du es beschrieben hast. Es stimmt das die Scheidung in Deutschland von den türkischen Staatsbürgern auch in der Türkei annerkannt werden muss.  Nach dem dein Freund einem  Anwalt in der Türkei eine Vollmacht für den Scheidungsprozeß gegeben hat, muss der Anwalt eine Anzeige in einer Zeitung  für für Ex-Frau von deinem Freund geben. Wo in der Anzeige der Termin für den Prozeß steht. Wenn seine Ex-Frau zur Scheidungsproßes  nicht erscheind, wird der Prozeß ohne die Ex-Frau durchgefürht. Und wenn schon  eine Scheidung schon in Deutschland anerkannt worden ist dauert der Prozeß nicht so lange.
Aber eines verstehe ich nicht. Warum muss dein Freund in der Türkei 2 Jahre Wehrpflicht erfüllen. Für die Jungenmänner die im Ausland leben, gibt es die Möglichkeit sich frei zu kaufen. Ich glaube mehr als €5000,- (ca. in 3 oder 4 Raten) wird an dem Staat bezahlt und man erfüllt die Pflicht nur 28 Tage in Burdur in der Türkei.
Aber wenn er in der Türkei lebt und keine Uni Abschluss hat muss er trotzdem keine 2 Jahre Pflicht erfüllen, sondern nur 15 Monate.
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Tweetydoo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.06.2004 um 13:25:53
 
Hi an alle!

Erstmal vielen Dank für eure Mühe mir zu antworten  [beifall=beifall.gif]. Aber ich habe guuuute Neuigkeiten.... wir haben des Papier von seiner Ex nun doch endlich erhalten  :happy: . Ich kanns selbst noch nicht glauben.. Jubbel Jubbel Freu.... ROFL Nun wird wohl hoffentlich endlich alles klappen... Also wie gesagt, vielen Dank nochmals für alles... Liebe Grüße Carmen
disco
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