Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Isländisches Namensgesetz (Gelesen: 3.919 mal)
Frostbeule
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Isländisches Namensgesetz
14.06.2004 um 19:28:09
 
Hallo liebe Leute,

in dem Land wo ich herkomme (Island) gibt es ein "Namensgesetz". Darin steht, dass ein isländischer Staatsbürger den Familiennamen seines Ehegatten nicht annehmen darf (aber merkwürdigerweise dürfte z.B. ein Deutscher den Familiennamen seines isländischen Ehegatten annehmen).
Wenn ich meinen Lebensgefährten heirate, möchte ich aber seinen Nachnamen annehmen.

Nun ist es die Frage: wenn die Ehe in Deutschland nach deutschem Recht geschlossen wird, dann gilt doch ausschliesslich deutsches Recht, oder? Was wäre, wenn man mir in Island die Namensänderung im Paß verweigert, könnte es dann Probleme mit AE usw geben (bin seit fast 8 Jahren hier)?

Mit dem Justizministerium (die hierfür zust. Behörde) in Island habe ich schon gesprochen, die beharren nur auf ihren §§

Im voraus ganz lieben Dank!

Gwu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bine
Expertin
****
Offline




Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Isländisches Namensgesetz
Antwort #1 - 14.06.2004 um 19:55:16
 
Hi,

dieses Problem gibt es in mehreren Ländern. Wenn Ihr in Deutschland heiratet, kannst du natürlich den Familiennamen deines Ehemannes annehmen. Bei der Ausländerbehörde wirst du allerdings weiter unter deinem Geburtsnamen geführt mit dem zusätzlichen Namen nach dt. Recht. Die Aufenthaltserlaubnis wird dann zwar auch unter dem Geburtsnamen (Passnamen) ausgestellt,  allerdings mit dem Zusatz "Der Passinhaber führt im Geltungsbereich den dt. Personenstandsgesetzes den Familiennamen "...(Familienn. nach dt. Recht)". Sollte die ABH diesen oder einen ähnlichen Vermerk nicht von sich aus machen, so bitte sie darum.

Gruß
Bine  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Isländisches Namensgesetz
Antwort #2 - 14.06.2004 um 19:58:58
 
Hallo!
Das Problem liegt darin, dass es in Island gar keine Familiennamen nach unserem Verständnis gibt, sondern im Grunde nur Vornamen. Ein solcher Familienname zeichnet sich ja dadurch aus, dass er über Generationen hinweg weitergegeben wird.

In Island ist dies nicht der Fall.
Beispiel: Ein Mann heißt Sven, sein Sohn Gustav. Dieser nennt sich dann Gustav Svensson (Sohn des Sven).
Dessen Sohn würde dann z.B. Jan Gustavsson heißen.

Da es dort keine Familiennamen gibt, kann natürlich auch bei einer Heirat kein solcher angenommen werden.

Daher ist ja auch z.B. das Telefonbuch in Island nach Vornamen sortiert.

Bei einer Eheschließung in Deutschland kann deutsches Recht gewählt werden. Dazu muss dann zuvor eine Namensangleichung durchgeführt werden, im Beispiel oben würde dann z.B. "Svensson" als Familienname des Mannes festgelegt, dieser kann dann als Ehename bestimmt werden.
Dies gilt aber nur für Deutschland, niemand kann schließlich isländische Behörden dazu zwingen, Namensentscheidungen deutscher Behörden für ihre eigenen isländischen Staatsbürger anzuerkennen.

Auch Deutschland würde ausländische Entscheidungen für seine eigenen Staatsbürger nicht ohne Weiteres akzeptieren, jedenfalls dann nicht, wenn es von deutschem Recht abweicht.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Frostbeule
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Isländisches Namensgesetz
Antwort #3 - 14.06.2004 um 20:57:10
 
Vielen Dank für die Antworten, hat mir sehr weitergeholfen :-D

Aber ich muss schon sagen...das Ganze regt mich inzwischen tierisch auf, ich überlege schon ob ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen sollte...grrrr motz

Sozusagen im  Tausch gegen Namensfreiheit  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Isländisches Namensgesetz
Antwort #4 - 14.06.2004 um 21:05:18
 
Hallo!

Zitat:
ich überlege schon ob ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen sollte...grrrr

Dann trifft es sich ja gut, dass du dich auf diesen Seiten auch prima über das Einbürgerungsverfahren informieren kannst.
i4a is great
guck Hier geht's zum
Einbürgerungsportal
.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema