Hallo Leute!
Also ich bin noch neu in diesem Forum. Aber was ich bis jetzt so schon lesen konnte, wird dem Ratsuchenden hier geholfen! :-D
Meine Freundin kommt aus Tschechien und möchte gerne hier bei mir bleiben. Sie ist zur Zeit hier als Tourist, weil sie ja 90 Tage ohne weiteres hier bleiben kann.
Also sind wir zum Ausländeramt gegangen und dort wurde uns gesagt das sie sich erstmal bei mir anmelden muss, was wir dann auch gleich getan haben. Weiter wurde uns dann gesagt das sie um eine Aufenthaltsg. zu bekommen eine Arbeitserlaubnis haben muss.
So sind wir also zum Arbeitsamt gegangen um diese zu beantragen. Beim Arbeitsamt sagte man uns aber das sie den Antrag für eine Arbeitserlaubnis erst nach 3 Monatigem Aufenthalt in Deutschland stellen kann. Was ich für Quatsch halte weil so ja die 3 Monate die sie Regulär hier bleiben darf ja dann schon abgelaufen sind!!!! ??? ??? ???
Und weiter sagte man uns das die Bearbeitung noch mal 4 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen würde!! Den Antrag haben wir zwar mit bekommen, aber denn muss der zukünftige Arbeitgeber ausfüllen! Aber welcher Arbeitgeber macht denn so was???
Denn kein Arbeitgeber wartet doch so lange auf einen Arbeitnehmer
Also nun zu meinen Fragen.
Welche Möglichkeiten haben wir noch um eine Aufenthaltsgenem. zu bekommen?
Da wir auch mal vor haben zu Heiraten, welche Papiere werden dann benötigt und werden diese auch von der Tschechischen Botschaft ausgestellt?
Wie läuft das mit der Abmeldung aus Tschechien, da sie ja jetzt schon bei mir gemeldet ist?!
Wird dann für sie ein neuer Pass ausgestellt ??
Ich bedanke mich jetzt schon für eure Zahlreichen antworten!!!