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Was soll ich tun? (Gelesen: 8.485 mal)
S.P
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Frankreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was soll ich tun?
13.06.2004 um 12:10:29
 
Hallo!
Ich bin selber Ausländer, und hab eine Freundin aus Ostblock kennengelernt. Sie nicht EU-Staaten ist.Sie war hier als AU-pair tätig bei eine Gastfamilie.Mit Gastfamilie nicht geklappt und sie zurück nach Hause gefahren ist. Aber dann nach 2 Wochen zurück zu mir ist gekommen. Und wir wollten uns heiraten. Aber zusammen unsere alle Unterlagen für Standesamt sammeln wir haben kein Zeit gehabt.Und jemand hat sie angezeigt wegen unerlaubte Aufenthalt. Sie war in Untersuchung Haft und noch immer da drin.Nach 4 Wochen war eine Gericht sie hat 28 Tage sitzen bekommen.Als sie war schon die Tage in Untersuchunghaft gesessen braucht nicht mehr sitzen.
Und jetzt Ausländerbehörde sag ich muss ein Ticket fur sie hinterlegen und sie ist dann bis Tag der Ausreise frei.Ich habe die Frage: bekommt sie eine Einreisesperre? Weil wir haben alle Unterlagen als Sprachschüllerin zusammen.Darf sie dann später in Herbst zu Beginn ihre Schule nach D ohne Problem einreisen.
Was ich soll jetz tun das sie keine Einreisesperre bekommt.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.06.2004 um 13:25:40
 
Du schreibst nicht darüber, ob sie denn eine Ausweisungsverfügung
bekommen hat. Daher denke ich, dass dem (noch) nicht so ist.
Von der Strafe allein, die sie erhalten hat, entsteht nicht automatisch
eine Sperre. Nur wenn sie ausgewiesen oder abgeschoben wird.

Falls dies nicht geschieht und sie freiwillig ausreist, kann sie wieder
ein Visum beantragen. Falls doch eine Ausweisung erfogen wird,
kann die Einreisesperre (die zunächst unbefristet gilt) auf Antrag
nachträglich zeitlich befrtistet werden.
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S.P
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Staatsangehörigkeit: Frankreich
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Antwort #2 - 13.06.2004 um 13:47:58
 
fons,

und bei wen ich soll das nachfragen  ob sie eine Ausweisungsverfügung bekommen hat.Meine Anwaltin soll wahrscheinlich das wissen, warum sie sagt mir nichts davon.Wir mit meine Anwaltin nur mit ALB mit zuständigen Herr telefonisch gesprochen haben.  Er hat gesagt ich muss eine Ticket bis 9 Uhr am Montag hinterlegen.
Freilich sie wird allein ausreisen, ich habe schon das Ticket reserviert und bekomme ihn per Post am Montag , aber ich habe Reservierungsbestätigung das muss reichen.
Und was Ausweisungverfügung ist.
Für unerlaubte Aufenthalt kann sie ausgewiesen oder abgeschoben werden. Wir haben nicht gewusst das nach beendigung Tätigkeit als AU-Pair erlischt das Aufenthaltgenemigung.Und wir haben alles getan dann sie als legal ist . Sie hat bei mir angemeldet meine Freund hat ihr VE geben lassen. Haben wir Sprachule gefunden.Aber wahr eine Hinweiss das sie bei mir Aufhält.Für uns war nur Schule buchen und in ALB alles geben für Visumverlängerung.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 13.06.2004 um 14:23:14
 
Hallo S.P,

die Sache klingt doch noch etwas verworren. Erstmal könnte vielleicht von Bedeutung sein, aus welchem Staat Deine Freundin kommt. Dann kann ich nicht ganz nachvollziehen, wann sie wohl unerlaubt in Deutschland war. Du schreibst, dass sie innerhalb der Gültigkeit ihrer Aufenthaltsbewilligung wieder eingereist ist. Dann ist sie wohl nach Ablauf der Aufenthaltsbewilligung nicht ausgereist. Dann wurde sie im Rahmen einer Hauptverhandlungshaft zu 28 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt und sitzt jetzt in Abschiebehaft? Sie wird frei kommen, wenn Du ein Flugticket hinterlegst?

Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das schon ein ganz schöner Hammer, denn so schnell wird niemand zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Wenn es aber so sein sollte, dann halte ich eine Ausweisung für eher wahrscheinlich.

Doc  ???
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Antwort #4 - 13.06.2004 um 14:47:53
 
Doc,

vieleicht ich habe mich nicht in Deutsche sprache ausgedrückt.Versuche noch mal.
Meine Freundin war hier als au-pair in eine Gastfamilie tätig.Sie kommt aus Ukraine. Dann doch nicht mit Gastfamilie riechtig geklappt. Und sie zurück nach Ukraine ausgereisst. Dann in Oktober nach 2 Wochen zu mir gekommen ist. Und wir versuchten uns zuerst heiraten. Aber wir brauchen zu viele Papire mit Apostilem das dauerd ewig lang in Botschaft haben uns gesagt das kann jahre dauern. Eine andere Ausweg war sie als Sprachschüllerin hier bleibt und wir haben dann Zeitlüke für unsere Papiere. Wir waren in ALB und haben gesagt sie will als Sprachschüllerin visum bekommen. Uns hat niemand gefragt arbeitet sie noch als au-pair oder nicht mehr. Nur haben gesagt das ist möglich braucht einen Intensivkurs mit 24 stunden Woche neue Krankenschutzversicherung und VE. Das alles wir haben schon bis Schulanmeldung. Aber plötzlich war Polizei bei mir und haben gesagt das ein Hinweis das sie ohne gultige Geneimigung hier in Deutschland. Sie war in Untersuchunghaft 4 Wochen und dann war in Freitag Gerichtsverhandlung , und Richter hat gesagt das für unerlaubt Aufenthalt in D  sie kriegt 28 Tagesitzen. Aber wenn schon war in Haft die Strafe schon erlidigt ist. Mit ALB telifonisch ich mit meine Anwaltin gesprochen habe. Uns zuständige Herr hat gesagt ich muss ein Ticket hinterlegen und dann sie kommt bis Ausreise Tag frei. Und ich weiss es nicht bekommt sie Einreisesperre oder nicht. Wenn ja was ich soll jetzt Morgen in ALB tun das sie bekommt keine Sperre.
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Antwort #5 - 13.06.2004 um 15:28:40
 
Hallo S.P.,

wenn ich das jetzt richtig verstehe, ist deine ukrainische Freundin im Sommer/Herbst letzten Jahres mit einem 3-monatigen Visum für eine Au-Pair-Beschäftigung eingereist. Dieses Visum wurde als Aufenthaltsbewilligung für die Aufenthaltsdauer von 1 Jahr verlängert. Ziemlich zu Beginn wurde das Au-Pair-Verhältnis aufgelöst uns sie ist ausgereist. Mit der "scheinbar" noch gültigen Aufenthaltsbewilligung ist sie nach 14 Tagen wieder nach Deuschland zu Dir eingereist. Ist es soweit richtig?

Schau mal in den Reisepass Deiner Freundin, da ist in der Aufenthaltbewilligung sicherlich eine Nebenbestimmung mit folgendem oder ähnlichem  Wortlaut: "erlischt mit Beendigung der Au-Pair-Beschäftigung". Das bedeutet, dass mit Beendigung der Au-Pair-Beschäftigung auch die Bewilligung keine Gültigkeit mehr hat (auch wenn das genannte Datum noch lange nicht abgelaufen ist).

Damit ist sie im Oktober schon illegal eingereist und hat sich wahrscheinlich mehr als 6 Monate illegal im Bundesgebiet aufgehalten. Hierbei handelt es sich um keine Kleinigkeit mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem solch langen illegalen Aufenthalt keine Ausweisungsverfügung erlassen wird bzw. vielleicht auch schon wurde. Die Verfügung wird über die Rechtsanwältin an Deine Freundin zugestellt.

Sollte tatsächlich eine Verfügung ergangen sein oder ergehen, bleibt wie Fons schon sagte, nur die Beantragun der nachträglichen zeitlichen Befristung der Sperrwirkung. Über die Dauer der Sperrwirkung wird dann von der Ausländerbehörde oder von der für die Ausweisung zuständigen Behörde entschieden. Ihr müsst also unter Umständen damit rechnen, dass sie für eine Weile nicht nach Deutschland einreisen darf.

Bine





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Antwort #6 - 13.06.2004 um 15:29:36
 
Hallo S.P,

also beim besten Willen, selbst wenn ich mal unterstelle, dass sie eine Strafe nach
§ 92 (2) 2 AuslG
bekommen hat, weil ihr unterstellt worden ist, sie habe das Visum und die Bewilligung für einen Au-pair-Aufenthalt erschlichen, habe ich bedenken, dass dafür eine U-Haft gerechtfertigt gewesen wäre. Da müßte meinem Rechtsempfinden nach noch etwas mehr auf der Kante gelegen haben. Ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass es eben so war.  Wahrsagerin Aber egal.

Wenn Du am Montag zur ABH gehst, um dort die Buchung oder das Ticket zu hinterlegen, dann kannst Du ja nachfragen, ob eine Ausweisung verfügt wurde oder wird. Wenn es keine Antwort geben sollte, weil Du nicht berechtigt bist, diese Information zu bekommen, dann kann Deine Freundin ja selbst nachfragen, wenn sie frei gekommen ist. Ansonsten kannst Du sie auch selbst fragen, immerhin muss ihr die Verfügung ja auch ausgehändigt worden sein.

Wenn sie eine Ausweisungsverfügung bekommen hat oder wenn sie abgeschoben worden ist, dann tritt automatisch von Gesetzes wegen die Sperre ein (
§ 8 (2) AuslG
).

Die Sperre kann nach der Ausreise auf Antrag befristet werden. Sie wird auf kurze Dauer befristet, wenn ein Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung bestünde, aber dazu müßtest Du schon im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung sein oder als Asylberechtigter anerkannt und ihr müßtet verheiratet sein (
§ 18 AuslG
). Also ginge ein Familiennachzug sowieso erst nach der Eheschließung.

Doc  Griesgrämig
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« Zuletzt geändert: 13.06.2004 um 15:40:23 von Doc »  

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.06.2004 um 16:02:46
 
Doc,
das war nur alles, sie war 6 Monate hier in Deutschland aufgehaltet. Aber nicht als au-pair. Obwohl seine visum noch bis 22.06.04 Gultig ist. Ung in ihre Paß unten noch eine aufkleber ist. Mit Beendung eine au-pair Tätigkeit automatisch erlischt das Visum. Also sie war ohne Erlaubnis hier in D. Ich habe schon gesagt jemand hat ein Hinweis abgegeben.
Weil wenn alle au-pairs prüfen arbeiten sie in Gasfamilie oder nicht. Das zuviele Aufwand. Und jemand hat besorgt das sie in Untersuchunghaft muss gehen. Ich denke mir auch sie ist keine Terroristin oder keine Islamische Exstremistin.
Am Montag ich gehe mit meine Anwaltin hin und sie fragt alles dort nach, weil wie hast du gesagt das sie geben mir kein Antwort.
Das nur blöd gelaufen wir wollten wie an besten legal hier bleiben kann. Wir haben das in ihren Paß nich vollständig gelesen. Wir könnten eine andere Gastfamilie finden .Aber ich hab geschaut Gültikeit bis 22.06.04 und das war schon.
Und was ist Ausweisungverfügung?
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Antwort #8 - 13.06.2004 um 16:06:39
 
Zitat:
[...]
Und was ist Ausweisungverfügung?


Eine Ausweisungsverfügung ist eine hochoffizielle verwaltungsrechtliche Entscheidung mit Rechtsmittelbelehrung, dass Deine Freundin unverzüglich das Land zu verlassen hat und auch nicht wieder nach Deutschland und die Schengenstaaten einreisen darf.

Doc   Griesgrämig
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Antwort #9 - 13.06.2004 um 16:19:04
 
Hallo Bine!,

Ja hast Du richtig verstanden. So wars das bei uns. Aber sie hat Recht eine andere Familie aussuchen binen 2 Wochen. Und ihre Gastfrau hat sie ohne das ihre Reisegepäck und Ticket nur bis Kiev gezahlt, andere 160 Km und 3 Tage zurückreise sie hat ohne Geld und nichts gemacht. Dacwegen wann sie hat wieder nach D eingereisst wir haben nicht für andere Familie gekummärt. Und die andere Aufkleber in ihre Paß wir haben zusammen mit Polizeibeanten gelesen und zwar sie haben uns vorgelesen und gezeigt.
Ja ich verstehe auch ohne wissen das unsere Sache war, und Straftat hat beganen. Was soll ich jetzt tun das sie keine Sperre bekommt. Kannst mir erklären was bedeutet Ausweisungverfügung. Für uns ist das jetzt wichtieg oder das alles schon vorbei.
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Antwort #10 - 13.06.2004 um 16:31:46
 
Doc,

Also Du denkst sie muss gehen zurück nach Ukraine und kommt nicht wieder. Aber sie hat nicht getan und wir haben alles gemacht das sie hier legal ist, Sie ist bei mir angemeldet wir haben nicht verheimlichen. Sie wollte nicht hier in D untertauchen.
Also wenn ich richtig jetzt verstehe kann keine Anwaltin oder jemand etwas ändern. Warum das Anwaltin hat mir nichts gesagt wenn sie alles verstehet und sieht die Sache ist verloren.Oder sie hat nur Interesse nur ihre Honorar zu bekommen.
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Antwort #11 - 13.06.2004 um 16:45:51
 
Zitat:
Doc,

Also Du denkst sie muss gehen zurück nach Ukraine und kommt nicht wieder. Aber sie hat nicht getan und wir haben alles gemacht das sie hier legal ist, Sie ist bei mir angemeldet wir haben nicht verheimlichen. Sie wollte nicht hier in D untertauchen.
Also wenn ich richtig jetzt verstehe kann keine Anwaltin oder jemand etwas ändern. Warum das Anwaltin hat mir nichts gesagt wenn sie alles verstehet und sieht die Sache ist verloren.Oder sie hat nur Interesse nur ihre Honorar zu bekommen.



Hi,
ich würde sagen, Du verarbeitest erstmal in Ruhe das Gepostete. Dann kläre, ob eine Ausweisungsverfügung (das ist ein Brief von der Ausländerbehörde, in dem steht, dass sie Deutschland verlassen muss und nicht mehr betreten darf) erlassen wurde. Vorher kann es keine weiteren Tipps geben, es wäre alles Raterei.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #12 - 13.06.2004 um 16:56:16
 
Mick,

ja sie hat ein welches Brief bekommen , aber das ist schon 3 Woche her. Und dann hat den Brief meine Anwaltin jetzt. Was stehet da drin ich weiss nicht. Ich werde nur Morgen etwas neues erfahren.
Bis dann!
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Antwort #13 - 15.06.2004 um 15:45:48
 
Hallo Alle!!

Heute ich war in ALB und mit zuständigen Mann gesprochen haben. Er hat mir alles erzählt mit freundlichen Stimme. Das war nur unsere Fehler das sie erstes mal nach Hause ausgereisst.Weil sie hat recht schon 2 Wochen eine andere Gastgeberin zu finden.
Also sie hat obwohl die Visum noch gültig war nach Deutschland mit alte Visum eingereisst.Das war schon Strafbar und dann schon längere Zeit bei mir Unterkunft bekommen. Wenn sie in Polizei Presidium war ALB haben gesagt sie soll am ersten Arbeitstag zu Ihnen kommen und alles dort erledigen. Aber die Frau welche VE unterschrieben hat , sie ist auch als Doltmetscherin mit ihrem Anwalt gekommen. Und sie will raus von diese Geschichte und wünsch das meine Freundin abgeschoben wird. Das wegen sie noch mal in Ausländeramt angerufen hat. Und hat gesagt sie wird untertauchen und verschwindet. Obwohl hat meine Freundin bei mir angemeldet, praktisch sie hat einen festen Wonsitz. ALB freilich reagiren sofort sie muss in Abschiebehaft. Und dann meine Anwaltin hat sie in Untersuchungshaft gebracht.
Aber Heute ich habe das Tiket abgegeben und er Entlassungsbefehl gegeben. Also meine Freundin ist jetzt frei. Aber in ALB Mann hat mir gesagt sie hat eine Einreisesperre aber wenn wirklich heiraten wollen in haben alle dazugehörige Papire und von Standesamt feste Tirmin zu Eheschlissung dann wird die Sperre befristet.Und sie dürfte nach D kommen zum Eheschlissung.
Aber meine Aufenthaltstitel ist nicht unbefristet für alle 2 jahre ich muss verlängern lassen. Dann er hat angeschaut meine Reisedokument und ich bin als Staatenlose auch zu die Kategorie zähle wie unbefristet. Ich lebe seit 1988 in Deutschland zuerst in ex DDR und dann seit 1991 in W.D.
Wie denkenn sie hat er recht bekomme ich dann keine Schwirigkeiten. Lassen Sie meine Freundin nach D zu Eheschlissung.
Voraus vielen Dank für Ihre Unterschtützung in meine Sache. Jetzt ich sehe schon Licht.
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