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drohende Abschiebung? was kann man tun? (Gelesen: 8.589 mal)
melina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag drohende Abschiebung? was kann man tun?
12.06.2004 um 09:54:05
 
hallo zusammen..bin vor ein paar tagen auf dieses forum gestossen und bin froh..dass man hier soviele informationen finden kann.
leider mach ich mir seit gestern grosse gedanken über die zukunft von meinem freund und mir. er kommt aus afrika und ist seit vier jahren hier..wir kennen und lieben uns jetzt seit einem dreiviertel jahr. das problem ist..dass er hier nur geduldet wird und gestern beim amt ein schreiben bekommen hat..indem er aufgefordert wird in ein paar wochen sich dem bundesgrenzschutz zu stellen um festzustellen aus welchem land er wirklich kommt.
aus dem schreiben ging eigentlich schon ganz deutlich hervor..dass er abgeschoben wird..werde mir dieses aber heute nochmal genau ansehen..wenn ich bei ihm bin.
da ich mir natürlich nicht vorstellen kann ohne ihn hier zu sein..ist meine frage an euch..ob ihr wisst was man in so einer situation tuen kann..was sinnvoll ist und was man auf jeden fall lassen sollte?

wir haben beide von anfang an das gefühl gehabt..dass wir uns gefunden haben und auch irgendwann heiraten wollen..aber möchten dies natürlich nicht..nur damit er hier bleiben kann. leider müssen wir mittlerweile auch diese möglichkeit mit einbeziehen. aber auch hierzu weiss ich leider zu wenig..wie das ablaufen könnte und wodrauf man achten muss.
ich fühl mich einfach im moment ein wenig überrumpelt..habe mich zwar schon drauf eingestellt..dass es passieren könnte..aber rechnen tut man ja dann auch nicht wirklich damit.

da ich mich erst vor einem halben jahr selbständig gemacht habe..ist es im moment nicht möglich für mich meine sachen zu packen und mit ihm komplett mitzugehen! wir hatten eigentlich vor in ein oder zwei jahren hier wegzugehen..aber jetzt kommt man uns wohl zuvor?!

würd mich freuen wenn ihr mir ein paar infos zu dem thema geben könntet..vielen dank!!
viele grüsse melina
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.06.2004 um 11:54:29
 
Hmm, Dein Freund ist illegal hier und erschleicht Sozialleistungen.
Ihr möchtet gerne zusammenleben, zunächst in Deutschland. Tips, wie man den illegalen Aufenthalt hier weiter verlängern kann, erwartest Du hoffentlich nicht.
Heiraten ist die einzige Möglichkeit ihm einen dauerhaften Aufenthalt zu sichern. Wenn Du Dich dafür entschieden hast, kannst Du nochmal fragen, wie man das am Besten macht, OK?
Ihr solltet auch nicht zu lange damit warten, die Maßnahme, seine Staatsangehörigkeit festzustellen, kostet auch Steuergelder. Kooperation mit der ABH wird normalerweise honoriert (z.B. freiwillige Ausreise statt Abschiebung).
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.06.2004 um 12:42:36
 
Offensichtlich hat er bisher seine wahre Identität nicht offenbart und
sich somit seinen Aufenthalt erschlichen. Dass da die ABH nicht sonderlich
großzügig sein will/kann, dürfte einleuchten.

Auch dürfte ihm evtl. eine Strafanzeige blühen, wenn seine wahre
Identität enweder rauskommt, oder er ehrlich wird und das selbst klärt.
Bei letzterem dürfte eine mildere Strafe zu erwarten sein.

Ohne dass er "die Hosen runterlässt" ist wohl auch keine Heirat
möglich. Denn nur die könnte ihm wohl einen legalen Aufenthalt
ermöglichen.

Viel mehr gibt´s dazu nicht zu sagen.
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melina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.06.2004 um 15:29:16
 
danke für eure schnelle antwort! sozialleistungen hat er am anfang nicht bekommen..da er einen festen job hatte und steuern gezahlt hat..dieser war allerdings im gastrobereich und er hat sich damals einen tag krank gemeldet und ist gekündigt worden..sozialleistung hat er aufgrund der kündigung erst in den letzten drei monaten bekommen..da er seit dem arbeitslos ist!

werde mit ihm nochmal sprechen..denke die alternative es selbst zu melden und von sich aus zurück zu reisen ist die beste.
wie sieht es dann mit der einreise in andere länder aus..zb. england? geht das ohne weiteres?
viele grüsse
melina
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.06.2004 um 15:48:24
 
Klar, dürfte freiwillige Ausreise das beste sein. Aber dazu braucht
er erstmal einen Pass bzw. ein Rückreisepapier. Dürfte er aber bei
seiner Heimatvertretung bekommen.
Durch eine freiw. Ausreise würde keine Einreisesperre entstehen,
wie bei einer Abschiebung

In ein anderes Land könnte er nur einreisen, wenn er dazu das
erforderliche Visum hätte. Und das dürfte schwer zu bekommen sein.

Außerdem würde sich eine deutsche Botschaft (z.B. in England)
nicht zuständig fühlen für ein Visum für Deutschland, da er keinen
regulären Aufenthalt in E. hätte. Um eine Ausreise in das Heimatland
und Visumbeantragung von dort aus, dürfte er kaum herum kommen.

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« Zuletzt geändert: 12.06.2004 um 16:05:10 von N/V »  
 
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melina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 13.06.2004 um 17:21:56
 
bin ja wirklich froh..dass ihr immer so schnell antwortet Smiley
hab gestern einiges geklärt und mir auch den brief mal genauer angesehen..wusste aber auch nicht..dass eine duldung automatisch heisst..dass man aufgefordert wird das land zu verlassen..so ging es aber aus dem brief hervor: dass er bisher seiner ausreisepflicht nicht nachgekommen wäre.
naja aber das tut jetzt auch nicht mehr viel zur sache!

wir haben uns jetzt für den ehrlicheren weg - wenn man das jetzt noch so sagen kann - entschieden und werden morgen ein gespräch mit seinem rechtsanwalt führen um seine identität anzugeben..sowie einen pass für die ausreise besorgen.
die frage ist nur bis wann meint ihr muss man ausreisen?
wird einem eine frist gesetzt?
und was für kosten bezgl. strafe kommen auf einen zu?
zum anderen ist es sinnvoll wenn ich mit zur ABH gehe oder ist das eher hinderlich?

wenn das alles soweit klappt..werde ich zum ende des jahres runterfliegen und wir werden dort heiraten..hierzu wäre ich euch aber sehr dankbar..wenn ihr mir noch ein paar tipps und infos geben könntet. habe zwar im internet schon einen ganz guten bericht gefunden..aber das war bestimmt noch nicht alles?!
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.06.2004 um 19:07:42
 
hi du machst einen kleinen denkfehler.Ihr sollt euch nicht bei der ALB offenbaren und warten bis er zur Ausreise aufgefordert wird.Er soll mit Pass UND Ticket hingegen und sich offenbaren.Dabei sollten nicht emhr wie ca 10 Tage Frist bis zum Abflug sein.
Gruss peku
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 13.06.2004 um 22:02:05
 
Zitat:
werde ich zum ende des jahres runterfliegen und wir werden dort heiraten..hierzu wäre ich euch aber sehr dankbar..wenn ihr mir noch ein paar tipps und infos geben könntet.


Klar, gerne. Um welches Land geht es denn?
Wenn Dein Freund ausgewiesen wird/wurde, ist zunächst die Befristung der Wiedereinreisesperre zu beantragen. Das Visum zur Familienzusammenführung wird erst nach Zustimmung der ABH erteilt. Diese wird die Legalisierung der Heiratsurkunde fordern. Ausführliche Informationen dazu gibt es hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html...

Bei den Problemstaaten kann die Überprüfung 3-6 Monate, manchmal länger dauern  Griesgrämig
Eventuell wird es ein Interview geben, wo Dein Mann und Du gleichzeitig von Botschaft und ABH befragt werden, um eine Scheinehe auszuschließen.

Andreas
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melina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 13.06.2004 um 22:09:14
 
..er ist ja noch nicht ausgewiesen worden. er müsste am 2.juli beim BGS erscheinen. um dies - und damit auch eine abschiebung - zu verhindern..will er selber vorher ausreisen und seine identität offenbaren.

natürlich ist mir auch klar..dass wir 3monate oder sogar 6monate getrennt sein werden..deswegen haben wir gedacht..dass es die beste lösung ist..wenn er jetzt sozusagen freiwillig ausreist..damit es nicht noch schlimmer wird und wenigsten eine etwas grössere wahrscheinlichkeit der wieder schnelleren einreise besteht.

da ich aber mindestens ein oder alle zwei monate nach gambia fliegen werde..hoffe ich..dass wir die zeit halbwegs gut überstehen werden. vielleicht gefällt es mir ja so gut..dass ich dort bleibe Zwinkernd
nein..aber das hatten wir erst für die nächsten 3-4 jahre geplant!
danke für den link Smiley
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 13.06.2004 um 22:39:14
 
Hmm, Gambia. Das ist nicht so gut. Zuständig ist die deutsche Botschaft Dakar/Senegal, die ein Verbindungsbüro in Banjul unterhält. Dadurch entstehen zusätzliche Postlaufzeiten  Griesgrämig
Aber die Website der Botschaft ist sehr gut:
http://www.dakar.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html

http://www.dakar.diplo.de/de/02/Oeffnungszeiten/banjul.html

Wenn Ihr nicht gleich heiraten könnt/wollt, kommt vielleicht auch eine Eheschließung in Deutschland in Frage. Schau mal mein Posting hier:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=2a;action=di...

Viel Glück!

Andreas
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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 14.06.2004 um 08:20:08
 
Hi Melina,

habe dir eine kurznachricht geschickt. melde dich wenn du magst.
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LG janine
 
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 17.06.2004 um 23:55:05
 
Hallo Melina,

ich schliesse mich dem Gesagten an und ergänze:

1. zur Ausreise / Abschiebung:

In andere Länder reisen kann er eigentlich nur, wenn er einen
gültigen Pass hat. Wenn er einen gültigen Pass hätte, bräuchte
keine BGS-Feststellung gemacht zu werden.
Er hat also keinen Pass mit dem er ein Visum für bspw. England
beantragen könnte.
Oder er hat seinen Pass illegal unterdrückt, aber dann hat
er auch noch andere Probleme.....

Komisch, dass er sich beim BGS melden muss, ich dachte die
Identitätsfeststellungen machen die Ausländerbehörden mit
Botschaftsangehörigen oder BAFl-Experten und der BGS
macht nur die Abschiebungen? Oder wird er in ein "Ausreisezentrum"
eingewiesen?

Nehmt alle seine Briefe, Urteile, Bescheide und geht zu seinem
Rechtsanwalt oder einer Beratungsstelle (passende vielleicht beim
Kölner Flüchtlingsrat erfragen?) und wartet damit nicht.
Auch eine Beratung beim Verband binationaler Partnerschaften
http://www.verband-binationaler.de/regionalstellen/#iaf%20Köln

wäre bestimmt gut. Überlegt euch die wichtigsten Fragen und
erwartet Euch nicht zu viel.


2. zu den Eheplänen (off topic, ich weiss....)

Ich würde mich fragen ob jemand, der 4 Jahre seinen Namen /Nationalität
verschleiert um in Deutschland bleiben zu können, nicht auch mich nur
(oder grösserenteils) deshalb heiraten würde (für 2-3 Jahre) um seine
Papiere zu bekommen.

> Heiraten ist die einzige Möglichkeit ihm einen dauerhaften Aufenthalt zu
sichern.
> Denn nur die könnte ihm wohl einen legalen Aufenthalt ermöglichen.
Du kannst davon ausgehen, dass er das auch weiss. Falls er Dir das
nicht von Anfang an gesagt hat, spräche das nicht für ihn.

Lass Dich nicht für sein Aufenthaltsrecht verantwortlich machen. Er muss
seine eigenen Entscheidungen treffen und die Konsequenzen tragen.
Natürlich solltest du ihm helfen und bspw. deutsche Briefe übersetzen,
aber Du kannst nicht alles für ihn regeln und eine Ehe ist viel mehr als
ein paar Papiere, lass Dich da nicht "überrumpeln".

Ich würde mich auch fragen, ob jemand der mich wegen seines Aufenthalts
zur Heirat drängt, dann in der Ehe nicht auch bereit wäre, einigen
Druck auszuüben, damit sie 2 Jahre hält und sein Aufenthalt gesichert ist.
Aber auch im besten Fall ist so ein Machtgefälle in der Ehe eine schwere
Belastung.

Angesichts der vielen Zeit, Geld und Nerven die Du investieren werden
musst und der (finanziellen und anderen) Risiken die Du eingehst, solltest
du dir (möglichst...) sicher sein, dass er der Richtige ist.

Falls du wirklich (wahrscheinlich in Gambia) heiraten willst, solltest Du
dich ernsthaft mit dem Eherecht auseinandersetzen. Insbesondere einen
Ehevertrag machen, der speziell passt. (Stichworte: Morgengabe,
Gütertrennung, Scheidungsverfahren, Zweitfrauen, Kinderfürsorge,
Scheidungsunterhalt, Versorgungsausgleich,...?)

vielleicht bekommst du hier auch noch ein paar Info zu Gambia:
http://gambia.i-dss.de/board/article.php?sid=61

oder besser, im Forum für binationale Paare in D:
http://www.binational-in.de/diskussion.html

Viel Glück,
eishennig
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melina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: drohende Abschiebung? was kann man tun?
Antwort #12 - 18.06.2004 um 01:49:43
 
hallo zusammen
danke nochmal für eure antworten!
einen grossteil haben wir jetzt schon hinter uns..und ich muss sagen ich bin schon ziemlich überrascht wieviele leute ich in den letzten tagen kennengelernt habe..die ohne grosse vorurteile und mit grosser mühe uns beide so unterstützt haben.

der weg, den wir uns ausgesucht haben war für uns in ordnung und bisher gab es auch noch keine hindernisse:

- beratung beim rechtsanwalt war super..er hat uns - natürlich nicht direkt - darauf hingewiesen..dass wir die falsche identität nicht komplett zugeben sollen..da sonst nur die duldung verlängert wird und dann nach einem strafbefehl sowieso die abschiebung veranlasst wird.

- wir haben uns daraufhin ein TC bei der botschaft/konsular besorgt - die uns auch sehr geholfen hat bezügl. eines günstigen fluges

- dann haben wir das ticket bzw. den buchungsnachweis mit zur ABH genommen und denen mitgeteilt..dass er freiwillig ausreisen möchte..das TC und den flugnachweis vorgelegt
und nochmal kurz bestätigt..dass man nun ja doch nicht aus dem zuerst angegebenen land kommt und das wars auch schon!

zu der ehe möchte ich nur sagen..dass wir nicht heiraten damit er wieder hier einreisen kann..natürlich ist das ein kleiner grund..aber auch nur weil ich mich im januar selbständig gemacht habe und es im moment zu gut läuft..als dass ich jetzt meine sachen packen würde und mit ihm gehen würde.

aber lange werden wir in deutschland nicht bleiben das steht schon mal fest.
zum anderen war es meine idee..da ich von meinem freund weiss..dass er..wenn er mich nicht kennengelernt hätte schon längst wieder zuhause wäre. so toll ist deutschland auch wieder nicht..als dass wirklich jeder hier gerne bleiben möchte..vorallendingen unter solchen voraussetzungen nicht! man kann weder studieren noch eine vernünftige ausbildung machen..das mit der heirat hatten wir eigentlich schon anfang des jahres geplant..allerdings erst fürs nächste jahr und das ganz bestimmt nicht in deutschland. das liegt aber ganz alleine an mir..da ich mir so eine typisch deutsche hochzeit noch nie vorstellen konnte. ich steh nicht so auf kirche, weisses kleid und dann in irgendeinem kleinen partysaal zu feiern. jeder der mich kennt..weiss dass ich mir da schon immer was anderes vorgestellt habe!und so werden wir es jetzt auch machen!

zudem vertrau ich meinem freund und bin mir bei ihm sicher..dass er mich niemals heiraten würde um hier zu bleiben.. aber ich kann es verstehen wenn man eine person nicht kennt..dass man natürlich durch die ganzen vorurteile vorsichtiger ist..jedoch gibt es hier so wie überall ausnahmen.

ich weiss auch dass es nur wenige leute gibt..die nicht grossen wert auf geld und materielle dinge legen..aber einige von uns machen in ihrem leben erfahrungen in denen einem bewusst wird..dass es wichtigeres gibt..das leben ist zu kurz als dass ich mir gedanken machen müsste..dass ich nicht aus liebe heirate..denn wir beide heiraten definitiv aus liebe!

danke nochmal für eure infos..
viele grüsse
melina

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