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Praktikum über 90 Tagen? (Gelesen: 4.585 mal)
erin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Praktikum über 90 Tagen?
10.06.2004 um 22:46:34
 
???


Bitte Hilfe!

Als eine ausländische Studentin, I habe von März bis Mai 3 Monate Praktium gemacht.  Aber Ich möchte In Sep. bei eine Unternehmen ein anderes Praktikum bzw. Arbeitvertrag schließen, ist es nach der 90-Tagen- Regelung noch zulassig?
Meine Frage sind
--Ob die 90 Tage nach Arbeits Tag gerechnet sind, dann 3 monatiges Praktikum soll nur 60 Arbeistagen sein.??
---Ob andere besonde Regulungen gibt für frweiliges Praktia? beispiel, bis 6 monate?
--was kann ich machen order antragen, damit die Arbeit in Sep zu bekommen...

Dank!!! :happy:
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 10.06.2004 um 22:52:15
 
Hey erin,

wenn das Praktikum Bestandteil des Studiums ist, dann brauchst Du dafür keine Arbeitsgenehmigung und kannst nebenbei 90 Tage (oder 180 halbe Tage) arbeiten.

Sollte es sich aber nicht um einen Bestandteil des Studiums handeln, dann hast Du die erlaubte, arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung damit verwirkt!

Doc  Zwinkernd
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...
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erin
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktikum über 90 Tagen?
Antwort #2 - 10.06.2004 um 23:07:33
 
Danke! Zwinkernd

Soll Ich zu Uni gehen und auf eine Bestätigung auftragen, ein Studiums-Bezogenes Praktikum ist für alle Studenten empfohlen. 

Aber wer braucht das Zeugnis? Meine Neue Arbeitsgeber order Auslandsamt ? Wer kontrolliert die 90-Tage? einfach von Streuer Karte?

DANK!!! [beifall=beifall.gif]
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.06.2004 um 23:24:29
 
Zitat:
Soll Ich zu Uni gehen und auf eine Bestätigung auftragen, ein Studiums-Bezogenes Praktikum ist für alle Studenten empfohlen.  

Ja, lass dir das von Uni bestätigen, dann gibt es keine Probleme damit.

Zitat:
Aber wer braucht das Zeugnis? Meine Neue Arbeitsgeber order Auslandsamt ?

Brauchen tut das eigentlich niemad, sondern nur für dich als Sicherheit, dass eben ne Dokumentation vorliegt, dass das Praktikum Bestandteil deines Studium ist (bei evtl. Kontrollen oder so)

Zitat:
Wer kontrolliert die 90-Tage? einfach von Streuer Karte?

Die ABH wird das kaum kontrollieren (mag je nach land/ABH evtl. unterschiedlich sein).  Aber einige lassen sich Lohnsteuerkarte des abgelaufenen Jahres vorlegen, was da eingetragen ist.
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erin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktikum über 90 Tagen?
Antwort #4 - 10.06.2004 um 23:43:39
 
  Viele Dank ! 

mit euere Antworte und Vorschläge keine Sorge mehr!

:happy: ROFL
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Juhule
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.06.2004 um 07:44:21
 
wurde diese 90 Tage Regelung nicht auf 180 erweitert? Studenten dürfen also 180 Arbeitstage (!) im Jahr arbeiten, wobei es meiner Ansicht nach auch Regelungen für halbe Tage gibt.
Bei meinen Freund wurde das vom Arbeitgeber kontrolliert, welche Behörde das letztendlich wissen will weiß ich aber auch nicht. Aber mein Freund meinte über 180 Tage kommt er gar nicht.
Viel Erfolg beim nächsten Praktikum!  !!!
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 11.06.2004 um 08:34:31
 
Zitat:
wurde diese 90 Tage Regelung nicht auf 180 erweitert? Studenten dürfen also 180 Arbeitstage (!) im Jahr arbeiten, wobei es meiner Ansicht nach auch Regelungen für halbe Tage gibt.


Nein! 90 ganze, oder 180 halbe Tage.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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erin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 02.07.2004 um 22:06:37
 
Danke für euere Antworte und Hilfe!

Leider braucht der neue Arbeitgeber mein Arbeiterlaubnis---und Ich habe die 90-Tagen für das Praktikum in März bis Mai benutzt.

und Ich auch eine Bestätigung von Uni über das Praktikum bekommen, die besagt "Als Ergänzung des Studiums werden von Lehrveranstaltungen unabhängige Praktika empfohlen, die eine Anschauung
der für den gewählten Studiengang bedeutsamen Praxis vermitteln."

und die Personal Abteilung sagte: es handelt nicht um ein pflichte Praktikum, deshalb braucht ein Arbeitserlaubnis.....

Gott, Gott, kann ich nun dieses Praktikum Chance verlieren?   

Bitte um wieder Hilfe!
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erin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 02.07.2004 um 22:11:35
 
Oder ich nehme nur Praktikum Chance und lasse kein Geld verdienen. Ist das möglich? oder brauche ich trotzdem noch Arbeitserlaubnis??

??? Fragezeichen
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erin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 02.07.2004 um 22:18:36
 
Oder kann ich verschweigen dass ich 90-Tagen gearbeitet habe?  Wer und wie kann es finden? Was ist die Konsequente von Über-90-Tag-Arbeite? Muss ich Deutschland verlassen?!

explo   ???
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 03.07.2004 um 12:35:12
 

Moin,

wenn es sich um ein freies Praktikum handelt, brauchst Du leider eine Arbeitserlaubnis. Die kann aber nach derzeitiger Rechtslage nicht ausgestellt werden.

Ob Du für das Praktikum Geld bekommst spielt dabei keine Rolle.

Verschweigen würde ich die schon gearbeiteten 90 Tage auf keinen Fall. Wenn man Dich dabei erwischt (durch Abgleich der Sozialversicherungsdaten usw.) kann es passieren daß Du ein sehr hohes Bußgeld bezahlen mußt.

Gruss,
Jimi
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erin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 04.07.2004 um 12:10:29
 
vielen Dank Jimi, Mick, Doc... Smiley

Ich verstehe dass ich leid muss die Chance verpassen. und keine andere Ausweg und bessere Lösung. Traurig

nochmals Danke!  [beifall=beifall.gif]
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