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Ledigkeitsbescheinigung und die ABH (Gelesen: 4.165 mal)
Juhule
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Das Leben ist schön!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.06.2004 um 13:33:37
 
Ich hab hier vor etwa 1 Monat schon mal gepostet, weil die Ledikeitsbescheinigung der äth. Botschaft für meinen äthiop. Verlobten nochmals in Äth. bestätigt werden sollten. Dies ist nun durch das Außenministerium geschehen. Jedoch haben wir nun Probleme mit der deutschen Botschaft in Äth., bei der unser Papier seit einigen Wochen liegt und auf eine Unterschrift wartet. Nach ständigen Vertröstungen wurde seinem Vater nun gesagt, sie hätten alles an die Ausländerbehörde in Berlin geschickt. Nun ist uns der Zusammenhang von Eheschließung und ABH nicht nachvollziehbar, da weder ein Visum noch ein sonstiger Aufenthaltsstatus von der Eheschließung abhängt. Oder kann es sich hier um eine weitere Verzögerungstaktik (nach Urlaub usw.) der Botschaft handeln? Uns kommt es so vor, vor allem weil die eigentlich zustänige Person nix davon weiß und nun auch nicht erreichbar ist.
Gibt es denn Hoffnung? Wir wollten am 23. 7. heiraten, meint ihr das klappt noch mit OLG und allem?

Vielen Dank
PS: tolle neue Smilies  kopfhau
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Juhule
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Das Leben ist schön!


Beiträge: 26
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.06.2004 um 15:52:55
 
Um die Sache noch doller zu machen: keiner weiß wo der Fetzen jetzt abgelbieben ist. Die DB meinte gerade, solche Bescheinigungen würden dort gar nicht legalisiert, das würde das AA in Berlin machen. Die meinten aber, dafür wäre das Verwaltungsgericht in Köln zuständig  :stampf:
Also ich weiß nun gar nichts mehr! Hat jemand Ahnung wer nun Bescheinigungen von Botschaften in D, die im Ausland betätigt wurden, legalisiert? Bin echt verzweifelt, weil keine der Behörden was von unserem Fall weiß  explo
Es gab seltsamerweise auch keine Quittung als das Papier in der DB abgegeben und die 20 € bezahlt wurden.
Alles etwas seltsam ???
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.06.2004 um 16:58:09
 
Hallo Juhule,

1: ist ohne Zweifel die Deutsche Botschaft in Ath. zuständig für die Legalisierung der Urkunden die DORt ausgestellt wurde.Es ahndelts ich sozusagen um eine Überprüfung vor Ort über die Echtheit der Urkunden.

2: Ich vermute mal das ihr in DE heiraten wollt und dein Verlobter dazu einen Antrag auf Visum zur Eheschliesung gerstellt hatte.Dies bedeutet das die Innenbehörde des Wohnsitzes von Dir um Zustimmung gefragt wird.Denn er will ja wohl nach der Ehe hierbleiben.
And die langsame gangart in Berlin must du dich gewöhnen wenn sich nichts tut maile mich mal priv.a n (siehe unten)Es gibt da ne nette junge aber engagierte Rechtsanwältin in Berlin (nähe Hermannplatz)die günstig ist und die ich dir empfeheln könnte.Näheres zum Thema Legalisierung von Urkunden findest du auf der Page www.auswaertiges-amt.de
gruss peku
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Juhule
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Das Leben ist schön!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.06.2004 um 17:20:55
 
also ein Visum zur Eheschließung wird nicht benötigt, da mein Verlobter als Student hier keine Probleme mit dem Aufenthalt hat. Da kann das Problem also nicht liegen, und eine Weiterleitung an die ABH ist daher aucht nicht nötig.
Und falls das AA alles hätte bestätigen können, warum wurde uns das weder vom Standesbeamten noch vom Gericht so gesagt? Das hätte uns einiges ersparen können Smiley
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 10.06.2004 um 18:42:04
 
Wenn  er als Student keine Probleme mit dem
Aufenthalt hier hat, wozu braucht ihr denn eine
Ledigkeitsbescheinigung ??? ??? ??? ??? Diese
beantragt man doch in den Regel nur wenn eine
Eheschliessung ins Haus steht oder ??? ??? ???
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 10.06.2004 um 18:51:42
 
Zitat:
Wenn  er als Student keine Probleme mit dem
Aufenthalt hier hat, wozu braucht ihr denn eine
Ledigkeitsbescheinigung ??? ??? ??? ??? Diese
beantragt man doch in den Regel nur wenn eine
Eheschliessung ins Haus steht oder ??? ??? ???



Da steht doch die Eheschließung an. Es sollte wohl zum Ausdruck gebracht werden, dass kein Visum zur Eheschließung erforderlich ist, da er sich hier legal aufhält.l
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Juhule
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.06.2004 um 07:56:26
 
Gerade hat mich die Frau von der Botschaft angerufen: es ist also so, dass sie das Papier hatten, es aber nicht legalisieren konnten. Mein Schwiegervater wollte das nicht akzeptieren bzw. die Damen die die Urlaubsvertretung gemacht haben konnten es nicht erklären.  motz
Nun wird die nette Abteilungsleiterin eine neue Bescheinigung austellen und meinem Schwiegervater aushändigen. Falls das nicht reicht, müssen wir noch mal zum AA hier in Berlin. Aber es gibt wieder Hoffnung! Wir dochten schon es würde in diesem Leben nicht mehr möglich sein!  Schockiert/Erstauntm
Also euch allen ein schönes WE und Danke
Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen
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