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Melderecht (Gelesen: 8.275 mal)
alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.06.2004 um 16:30:06
 
Hallo Smiley
Ich darf meinen Mann nicht in meiner Wohnung anmelden, da er ein Touristenvisa hat. Obwohl wir verheiratet sind.
Stimmt das oder redet der Sachbearbeiter von der Ausländerbehörde Quatsch?
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peku
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Antwort #1 - 08.06.2004 um 18:04:18
 
hallo,

er redet absoluten Quatsch,warum hast du ihn eigerntlich gefragt.In Berlin z.B. gehst du zur Meldestelle und meldest deinen Gast an.Die anmeldung erfolgt befristet solange das visum gilt.Es ist nicht notwendig ihn dann abzumelden.

gruss peku
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sid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.06.2004 um 20:10:20
 
Hallo,
natürlich kann auch ein Besucher beim Einwohneramt angemeldet werden.

Allerdings ist das mit dem Rat, dass der Besucher nicht wieder abgemeldet werden muss, so nicht ganz richtig.
Auf meinem Einwohneramt in Nürnberg gibt es keine befristete Anmeldung solange das visum gilt.

Denn es gilt alleine das Bayerische Meldegesetz und da steht drin, dass jeder selbst für die Durchführung seiner Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung zuständig ist.
Also muss der Besuch auch wieder abgemeldet werden (mit Unterschrift des Besuchers), wenn er zurück ins Ausland geht.
Ich denke dass dies ähnl. auch für Berlin gilt, außer es gibt inneramtliche Regelungen die im Meldeprogramm eine automatische Abmeldung bei Besuchern nach 3 Monaten (spät. Ablauf des Visums) veranlasst.

Gruß
Sid
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Mick
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Antwort #3 - 08.06.2004 um 21:06:06
 
Hi,
das Melderecht der Länder ergibt sich aus der Rahmengesetzgebung des Bundes. Hier ist das Melderechtsrahmengesetz maßgeblich. Dieses wurde zum April 2002 geändert und enthält eine Regelung, die in den Bundesländern zum April diesen Jahres in Landesrecht umzusetzen war:

Wer eine Wohnung verlässt und im Inland eine neue Wohnung bezieht, braucht sich nicht mehr abzumelden. Wer aber eine Wohnung in Richtung Ausland verlässt, muss sich sehr wohl abmelden.
Die Meldepflicht ist eine höchstpersönliche Pflicht, egal, ob An- Ab- oder Ummeldung. Die Wohnungsgeber sind zur Mitwirkung verpflichtet.

Die Rahmengesetzgebung ist z.B. in NRW noch nicht in Landesrecht (Meldegesetz NW) umgesetzt. Dennoch sind die geänderten Vorschriften bereits anzuwenden.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Brian
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Antwort #4 - 09.06.2004 um 10:02:25
 
Hi,

bevor jetzt alle Besucher zum Einwohnermeldeamt laufen:

Es gibt im Melderecht das sogenannte Besucherprivileg (§ 15 Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz + jeweilige landesrechtliche Regelung, z.B. für NRW: § 25 Abs. 1 u. 2 Meldegesetz).

Ausländische Besucher, die keine eigene Wohnung beziehen und deren Aufenthalt nicht länger als zwei Monate dauert, unterliegen nicht der Meldepflicht.

Schönen Feiertag

Brian
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Antwort #5 - 09.06.2004 um 10:55:01
 
Zitat:
Hi,

bevor jetzt alle Besucher zum Einwohnermeldeamt laufen:

Es gibt im Melderecht das sogenannte Besucherprivileg (§ 15 Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz + jeweilige landesrechtliche Regelung, z.B. für NRW: § 25 Abs. 1 u. 2 Meldegesetz).

Ausländische Besucher, die keine eigene Wohnung beziehen und deren Aufenthalt nicht länger als zwei Monate dauert, unterliegen nicht der Meldepflicht.

Schönen Feiertag

Brian


Aber Vorsicht: Die 2-Monatsregelung gilt nicht überall. In Ba-Wü z.B. ist es ein Monat (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Meldegesetz Baden-Württemberg).
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peku
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Antwort #6 - 09.06.2004 um 14:46:10
 
hallo@all.

nur noch mal nachgeschildert wie es bei uns in Berlin ist.Beim Besuch meiner Schwiegermutter hat diese sich mit einem normalen meldschein angemeldet bei uns und darauf vermerkt :befristet bis (Datum der Wiederausreise)Der MeldeSchein wurde so angenommen und gestempelt.

@Brian : kann sein das dies keine
pflicht
ist.Aber es kann ein Recht sein sich anzumelden.Vergleiche es mal mit dem meldeschein in einem Hotel.

gruss peku

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Brian
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Antwort #7 - 09.06.2004 um 16:35:38
 
Mick hat Recht. Zwei-Monatsfrist ist laut Melderechtsrahmengesetz möglich und gilt in NRW. Kann in anderen Ländern auch kürzer sein. Hab nicht alle Landesmeldegesetze nachgeprüft.


@ peku

die Meldepflicht in Beherbergungsstätten (Hotels etc.) ist was spezielles und abzugrenzen von der allgemeinen Meldepflicht. Insbesondere führt ein ausgefüllter Hotelmeldeschein nicht zur Eintragung im Melderegister.

Mein posting bezog sich auf Besucher in privaten Wohnungen und darum ging es hier ja wohl.

Die melderechtliche Anmeldung ist m.E. kein ausländerrechtliches Kriterium, denn bei der Eintragung im Melderegister wird nicht geprüft, ob jemand berechtigterweise in die betreffende Wohnung eingezogen ist. Dies kann aus ausländerrechtlichen, baurechtlichen, mietvertraglichen oder sonstigen Gründen unzulässig sein, obwohl man eine Meldebestätigung erhalten hat. 

Mir ist nicht klar, welchen Sinn es machen sollte, sich bei kurzfristigen Besuchsaufenthalten anzumelden.

Die ABH's werden über jede Ausländer-Anmeldung im Melderegister informiert.

Befristete Anmeldung ist mir in NRW nicht bekannt.

Gruß Brian
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Antwort #8 - 09.06.2004 um 17:11:46
 
Hi brian,

in NRw gilt die 2 monats regel.Dies bedeutet das ein Ausländer der mit einem 3 Monats Schengen visum hierherkommt sich anmelden muss.

Übrigens: Ich sehe den sin ja auch nicht gerade ausnahme z.B. zur eröffnung eines Bankkontos,zur Zulassung eines Autos(viele Touristen kaufen ja Autos und fahren damit zurück und lassen es dafür zu weil es vciel billiger ist als Zollnummern)
Im vorliegenden falle gings wohl darum den gemeinsamen ehelichen wohnsitz darzustellen war also von dem/der Ausländer(in) gewollt und freiwllig.

ach ja und natürlich hast du Recht es aht nichts mit hotel usw zu tun das habe ich falsch dargestelt
gruss peku
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Antwort #9 - 10.06.2004 um 02:31:28
 
Zitat:
Hi brian,

in NRw gilt die 2 monats regel.Dies bedeutet das ein Ausländer der mit einem 3 Monats Schengen visum hierherkommt sich anmelden muss.



Dass es so sein müsste ist klar, ich wage aber zu bezweifeln, dass das so auch in der Praxis gehandhabt wird. Die Normalo-Fälle, auch mit 90-Tage-Visum melden sich nicht an, da kräht auch kein Hahn nach. Im Gegenteil, alle sind froh, nicht der Abmeldung hinterher rennen zu müssen.
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