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Einbürgerung - Name (Gelesen: 3.256 mal)
Gerdle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung - Name
08.06.2004 um 07:15:17
 
Hallo Ramaol,

meine Ehefrau hat mittlerweile die Einbürgerung beantragt,
jetzt noch ´ne Frage dazu:

Der Nachname wird doch hoffentlich nach deutschem Recht übernommen,
also was auf der Familenbuchabschrift steht oder?!
Hintergrund ist, dass in ihrem tschech. Paß NachnameOVA eingetragen ist,
musste damals halt so sein nach tschech. Recht! (jede Frau bekommt am Nachname das -ova angehängt!)

Hoffe meine Sorge ist unbegründet.

Danke.

Gerd.
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Ralf
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Antwort #1 - 08.06.2004 um 08:26:03
 
Hallo Gerd!

Normalerweise wird der Name immer so in die Einbürgerungsurkunde eingetragen, wie er in den Personenstandsurkunden aus dem Heimatstaat aufgeführt ist, bei fremden Schriftzeichen ist die Übersetzung nach ISO-Norm maßgeblich.

Wenn aber schon ein deutsches Familienbuch angelegt wurde, hat dieses selbstverstänlich bei der Namensschreibweise Vorrang, wenn es Abweichungen gibt.
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Gerdle
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Antwort #2 - 08.06.2004 um 09:33:26
 
Hallo Ramaol,

"wie er in den Personenstandsurkunden aus dem Heimatstaat aufgeführt ist..."
--> meinst Du den Paß?

Also der Name muss schon von der Familienbuchabschrift übernommen werden? Oder müssen wir da besser nochmals mit der zuständigen SB sprechen?

Gerd.
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Antwort #3 - 08.06.2004 um 11:17:18
 
Hallo Gerd!

Ein Pass ist keine Personenstandsurkunde, das sind z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.

Deutsche Urkunden haben Vorrang. Wo habt Ihr denn geheiratet, in Deutschland? Dann sollte die deutsche Heiratsurkunde genügen. Dann ist auch ein Familienbuch beim Standesamt angelegt worden.
Falls ihr im Ausland geheiratet habt, wird ein Familienbuch nur auf Antrag angelegt.
Besser ist ein Auszug aus dem Familienbuch aber allemal, weil darin dann auch ausdrücklich steht, wenn der Ehename nach deutschem Recht geführt wird.
Wenn dies der Fall ist, erscheint der Name auch entsprechend in der Einbürgerungsurkunde.
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Gerdle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.06.2004 um 12:22:32
 
...alles klar, einen Auszug des Familienbuchs haben wir abgegeben.

Danke.

Gerd.
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Antwort #5 - 08.06.2004 um 13:24:26
 
Zitat:
...alles klar, einen Auszug des Familienbuchs haben wir abgegeben.


Moin Gerd!
Dann dürfte das ja klar gehen.

Solche Abweichungen bei der Namensführung zwischen deutschem Recht und Heimatrecht, auch als "hinkende Namensführung" bekannt, kommen öfter vor als man denkt, die Einbürgerungsbehörde sollte damit auch kein Problem haben.
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