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Seit Geburt in Deutschland - Straftaten begangen (Gelesen: 4.458 mal)
Smockil
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Seit Geburt in Deutschland - Straftaten begangen
07.06.2004 um 01:34:14
 
Hallo

Also ich bin seit meiner Geburt hier in Deutschland habe einen Aufenthaltstitel: Aufenthaltserlaubnis Unbefristet
Meine Staatsangehörigkeit ist Bosnisch !

Ich habe 2x Eine Straftat begangen einmal
Erschleichungen von Leistungen (Schwarzfahren Enstandener Schaden 1,50 €)

Und einmal Einmietbetrug (1800 €) hinzukommt noch eine Eidelstattliche Versicherung bzgl. meiner Schulden.

Es laufen gerade ermittlungen es wird vermutlich im Jugenstrafrecht verhandelt da ich zu den Tatzeitpunkten 19 war ist aber nicht sicher !

Nunja ich habe jetzt Tierisch Angst das ich abgeschoben werden könnte weil,

Ich kein wort Bosnisch spreche oder verstehe (also ich denke Deutsch und fühle mich auch wie einer), ich keinen Kontakt zu irgendwelchen Angehörigen habe, ich bin 20 und wüsste nicht wie ich dort zurechtkomme ! Ich habe auch keine Eltern da mich mein Vater vor meiner Geburt verlassen hat und meine Mutter als ich 15 war an Krebs gestorben ist !

Wie groß stehen die Chancen das ich abgeschoben werde ? Mir wurde sogar schon damals eine Einbürgerung ermöglicht ist aber daran gescheitert das Bosnien zuviel verlangt für eine Ausbürgerung (um die 4000 € bzw sogar mehr)
Desweiteren falls das notwendig ist für eine Beantwortung
ich war bis morgen Arbeitslos und fange ab Dienstag eine neue Stelle an !

Wäre für alle antworten Dankbar !

Mit grüssen

Smockil
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Smockil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Seit Geburt in Deutschland - Straftaten begang
Antwort #1 - 07.06.2004 um 03:09:36
 
Ich hab mich nochmal ein bissle im Netz erkundigt und folgendes gefunden.

§ 45 Ausweisung

(1) Ein Ausländer  kann ausgewiesen  werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche  Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.

  (2) Bei der Entscheidung über die Ausweisung sind zu berücksichtigen

1. die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts und die schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen des  Ausländers  im Bundesgebiet,

Also dauer währen ja 20 Jahre (geb 1983) und ich Spreche ja nur Deutsch das würde dan doch zu persönlichen Bindungen gehören oder ?
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Ralf
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Antwort #2 - 07.06.2004 um 11:49:47
 
Hallo!

Keine Panik! Solange keine Verurteilung ergeht, die über 180 Tagessätze bzw. 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung hinausgeht, kannst du sogar eingebürgert werden, wenn keine Ermittlungsverfahren mehr anhängig sind.
Bei Jugendstrafe liegt die Grenze sogar bei einem Jahr.

Das mit den 4000 € halte ich allerdings für ein Gerücht, und wenn es so wäre, könntest du unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden wegen unzumutbar hoher Gebührenforderungen. Oder bist du Großverdiener? Dann allerdings sollte man sich diesen Betrag auch leisten können.
Tatsächlich werden von Bosnien zur Zeit etwa 1300 € für die Entlassung verlangt. Wenn das Bruttoeinkommen geringer ist, ist auch dies unzumutbar.
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Mick
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Antwort #3 - 07.06.2004 um 20:41:32
 
Zitat:
Ich hab mich nochmal ein bissle im Netz erkundigt und folgendes gefunden.

§ 45 Ausweisung

(1) Ein Ausländer  kann ausgewiesen  werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche  Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.

  (2) Bei der Entscheidung über die Ausweisung sind zu berücksichtigen

1. die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts und die schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen des  Ausländers  im Bundesgebiet,

Also dauer währen ja 20 Jahre (geb 1983) und ich Spreche ja nur Deutsch das würde dan doch zu persönlichen Bindungen gehören oder ?



Nimm noch § 48 AuslG dazu Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 08.06.2004 um 21:45:32
 
...und wenn das Thema dann durch ist und Du eingebürgert bist  Zwinkernd dann kauf Dir ein Fahrticket für 1,50 Euro und bezahle  Deine Mietschulden. Und wenn Du mal wirklich unschuldig zukünftig in finanzielle Nöte gerätst, dann geh einfach zum Wohngeldamt. Die helfen.Miete nicht zahlen ist nicht ok.

Viel Glück.
Hut
Olli
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Smockil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 09.06.2004 um 07:42:26
 
Hmm das war mehr das problem das eine Rückzahlung bzgl. meiner Halbweisenrente sich ewig hingezogen hatte hab das auch mit meinen vermieter geklärt gehabt das ich das zahle (wen das Geld da ist)  aber der hats sich dan anders überlegt und wollte es sofort haben konnteich nicht und er hat gleich  mich angezeigt, das Fahrticket (Monatskarte aus dem Automaten) war in dem Spind von meiner alten Arbeit hatte ich dort vergessen.

Ich wollte die Straftaten nicht bewusst begehen, einen anruf an die Staatsanwaltschaft war auch positiv er meint nach jetztiger Aktenlage wird das Verfahren eingestellt gegen eine auflage, und der Staatsanwalt meint das ich sicherlich nicht gleich ausgewiesen werde (auch bei einer höheren Strafe) da ich ja schliesslich nichtmal Jugendsünden etc. habe. Und die Straftaten jetzt nicht so schlimm sind er meinte aber auch das er es nicht Garantieren kann, dafür ist die Ausländerbehörde zuständig
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