Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? (Gelesen: 10.873 mal)
Manuela
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 66

Neuss 41462, Germany
Neuss 41462
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
06.06.2004 um 19:56:46
 
Hallo zusammen,
erstmal möchte ich Euch sagen, dass ich Eure Seite echt
klasse finde, so viele Infos, super, was Ihr hier so auf die
Beine stellt und Gott sei Dank, dass es noch Leute gibt, die
anderen so selbstlos helfen, Alle Achtung !
Jetzt zu meinem Problem :
Mein Freund ist Marokkaner und lebt zur Zeit in Spanien.
Sein Visum ist seit April abgelaufen. Seitdem habe ich
keine Ruhe mehr und da ich möchte, dass alles legal
abläuft, meine Fragen :
Können wir die Situation noch retten, wenn er jetzt
freiwillig nach Marokko zurückkehrt ?
Würde dann in Deutschland bekannt, dass er illegal in
Spanien war ?
Könnte er mich dann ohne weiteres mit einem Besuchs-
visum hier in Deutschland besuchen ?
Wenn ja wie lange würde es dauern, bis das Visum erteilt wird und für wie lange bekommt er ein Visum ?
Reichen für die deutsche Botschaft in Marokko Verpflichtungserklärung und Versicherungsunterlagen oder muss ich noch mehr besorgen ?
Ich hoffe das sind nicht zuviele Fragen !
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Liebe Grüsse
Manuela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #1 - 06.06.2004 um 20:57:51
 
hallo,

inwieweit Spanien in jetzt sanktionieren wird wenn er freiwillig ausreist weis ich natürlich nicht.(Hartmut was sagt das spanische Recht dazu???)Am besten wird wohl sein er reist halt einfach aus.Wenn er jedoch von Spanien eine Einreisesperre erhält darf er auch nicht mehr nach DE kommen.
Wenn er keine Einreisesperre bekommt was sicher nicht der Fall ist wenn er sofort ausreist ohne spanische Behörden zu belästigen findest du weitere Infos hier:
http://www.amballemagne-rabat.ma/spr_2/home/index.html

Gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hartmut_Krentz
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #2 - 07.06.2004 um 08:27:56
 
Hallo peku,

wenn er freiwillig ausreist duerfte eigentlich gar nichts
passieren, wenn er mit abgelaufenem Visum angetroffen
wird eroeffnet die AHB ein Expediente de expulsion
(Abschiebung) und diese wird bei Marrokanern
sehr schnell vollstreckt.
Also ich wuerde empfehlen so schnell wie moeglich
freiweillig ausreisen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Manuela
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 66

Neuss 41462, Germany
Neuss 41462
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #3 - 07.06.2004 um 17:58:33
 
Hallo Peku, Hallo Hartmut,
vielen Dank für Eure Antworten.
Hartmut, bist Du sicher, dass nichts passiert ?
Ausserdem würde ich mich freuen, wenn einer der
Experten mir noch meine Fragen bezüglich des
Besuchsvisums beantworten könnte.
Wäre wirklich wichtig für mich.
Vielen Dank.

Liebe Grüsse
Manuela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #4 - 07.06.2004 um 18:12:26
 
hi nochmal ich,

hast du auf dem link nichts dazu gefunden
(auf der seite der deutschen botschadft in maroko??)

gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hartmut_Krentz
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #5 - 07.06.2004 um 19:37:46
 
Hallo Manuela,

es kommt natuerlich darauf an wie lange er sein
Visum "ueberzieht". Bei ein paar Tagen passiert nichts,
wenn daraus aber Wochen werden koennte es
gefaehrlich werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Manuela
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 66

Neuss 41462, Germany
Neuss 41462
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #6 - 08.06.2004 um 17:55:52
 
Hallo Peku,
doch ich war auf der Seite der Botschaft, habe aber noch keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Vielleicht schreibe ich ihnen mal eine mail.
Aber trotzdem danke für Deine Mühe.
Gruss
Manuela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Manuela
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 66

Neuss 41462, Germany
Neuss 41462
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #7 - 08.06.2004 um 17:57:03
 
Hallo Hartmut,
leider sind es schon Wochen.
Aber vielleicht haben wir ja Glück.
Gruss
Manuela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hartmut_Krentz
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #8 - 09.06.2004 um 09:28:51
 
Dann kann ich nur empfehlen schnellstens freiwillig auszureisen und er kann sich ja fuer die "Ueberziehung"
eine Entschuldigung einfallen lassen.
Zwar koennte er rein theoretisch noch Monate illegal
in Spanien bleiben ohne aufgegriffen zu werden, aber
der Fall wird dadurch nicht einfacher.
Geht mal davon aus, dass die Spanischen Behoerden
seit dem 11.Maerz Illegalen aus islamischen Laendern
genauer hinsehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Manuela
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 66

Neuss 41462, Germany
Neuss 41462
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #9 - 12.06.2004 um 01:23:58
 
Hallo Peku,
ich bin's nochmal.
Habe jetzt Antwort vom 'Auswärtigem Amt', sie
sagen, es könnte sein, dass er registriert wird und
die Meldung an alle Schengen Staaten weitergegeben
wird. Dann bekommt er doch sicher eine Einreisesperre
oder ?
Kannst Du mir sagen, was wir tun müssen, damit er
ein Besuchsvisum bekommt ?
Viele Grüsse
Manuela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #10 - 12.06.2004 um 14:55:04
 
Hallo Manuela,

wenn Dein Freund mit dem abgelaufenen Visum erwischt wird, muss er mit Ausweisung und/oder Abschiebung rechnen. Dann wird er auch im Schengener Informationssystem zur "Einreiseverweigerung" ausgeschrieben. Alle Schengenstaaten können dieses Informationssystem lesen und müssen es auch vor der Erteilung eines Schengenvisums einsehen. Das bedeutet, dass er die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengenvisums nicht mehr erfüllt (Art. 5 (1d) SDÜ). Also bekäme er auch für die Dauer dieser Ausschreibung kein Besuchsvisum.

Doc  8)
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Manuela
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 66

Neuss 41462, Germany
Neuss 41462
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #11 - 12.06.2004 um 18:41:19
 
Hallo Doc,
vielen Dank für die Antwort.
Aber wenn er doch freiwillig ausreist muss er doch
nicht mehr abgeschoben werden.
Nur wie ist das, wenn er bei der Ausreise kontrolliert
wird und man stellt fest, dass kein Visum mehr hatte,
wird er dann auch registriert ?
Und für welche Dauer wird normalerweise die Einreise-
sperre verhängt ?
Kann man irgendwas tun, dass sie aufgehoben oder wenigstens verkürzt wird ?
Vielen Dank !

Gruss
Manuela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #12 - 12.06.2004 um 21:48:16
 
Halllo Manuela,
eine freiwillige Ausreise liegt auch dann vor wenn er mit gekauften Tickets und einem gültigen Reisedokument das z.B. erst neu auf der Botschadft ausgestellt wurde auf dem ausländeramt vorstellig wird und mitteilt auseisien zu wollen.
Wenn dann sonst nichts gegen ihn vorliegt(Straftaten) werden diec ihn gehen lassen zumal er dadaurch dem staat abschiebekosten erspart.
Deine info die du vom auswaertugen amt bekommen ahst verstehe ich nicht.Es gab keinerlei nötigen Grund dort anzufragen und auf die Situation hinzuweisen.Wenn nämlich bevor eine reisedok und/odfer TZicket vorliegt die ALB ihm auf die Spur kommt und eine abschiebung folgt hat Doc abolut Recht:Wenn ein Schengen Land ihm die einreise verbitete darf era uch nicht in andere chengen Länder reisen...
Handelt zügig bevors zu spät ist.
gruss peku

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #13 - 12.06.2004 um 22:03:28
 
Zitat:
Wenn dann sonst nichts gegen ihn vorliegt(Straftaten) werden diec ihn gehen lassen ...

Kann sein .. kann auch nicht sein!
Wenn es um mehrere Wochen unerlaubten Aufenthalt geht,
kann ihm schon eine Ausweisung blühen (ob Abschiebung,
ist ne ganz andere Frage). Aber garantieren würd ich das nicht
in so einem Fall, dass er ohne Probleme davon kommt!

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 12.06.2004 um 22:16:27 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Hartmut_Krentz
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #14 - 13.06.2004 um 09:42:38
 
Hallo peku,

Dein "Loesungsansatz" hat einen gewissen Charme
wie immer grin Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, "verliert" der freund von Manuela seinen Pass mit dem abgelaufenen Visum drin, holt sich ein Ersatzdokument und wird damit auf der Spanischen
ALB vorstellig um eine Grenzubertrittsbescheinigung zu bekommen oder???

Sehe ich skeptisch, erstens wird das mit den Ersatzdokument beim Konsulat des Koenigreichs
Marokko ein bisschen dauern, und da diese Masche
nun absolut nicht neu ist wird der oder die Beamte auf der ALB hoechtswarscheinlich nach dem genauen datum der Einreise fragen und dies wohl auch ueberpruefen.
In Spanien leben so ca. 150-200.000 Marrokaner
illegal und wie schon gesagt sehen die Spanischen
behoerden seit dem 11 Maerz etwas genauer hin.

Ich gebe Dir  allerdings recht mit der Eile mit jedem Tag den der freund von Manuela ins Land gehen laesst
wird es schlimmer.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #15 - 13.06.2004 um 11:03:18
 
hallo hartmut,
habe noch mal nachgelesen in der Ausgangsfrage und dabei festgestellt:Er hat ja einen Pass mit abgelaufenem Visum-folgklich brauchtv er keinebn neuen Pass.(also nicht mit charm... Traurig )
Also bleibt nur zwei Möglichkeiten: Als "reuiger Sünder" hinzugehen sich zu offenbaren aber mit Flug oder Bootsticket dabei o d e r  er geht auf einem der zahlreichen Wege die wir ja nun bestens kennen zurück nach Maroko ohne überhaupt mit der Spanischen bejghörde in Kontakt zu kommen.
Nur in einem sind wir usn wohl einig: ers sollte schnell gehen,wenn er erstv aml aufgegriffen wird bricht alles zusammen

grzuss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hartmut_Krentz
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #16 - 13.06.2004 um 11:11:05
 
Die "zahlreichen Wege" sind in der Regel Einbahnstrassen und selbst wenn es einen Weg geben sollte wird dies erstens teuer und zweitens wenn er
dann beim illegalen grenzuebertritt aufgegriffen wird
tjaaa dann wird es ganz zappenduster.

Es bleibt nur wie DOC so schoen schrieb, Hosen runter
zur ALB und die Wahrheit sagen alles andere
erscheint mir abenteuerlich!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Manuela
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 66

Neuss 41462, Germany
Neuss 41462
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #17 - 13.06.2004 um 12:21:11
 
Hallo Peku,
hab ich das richtig verstanden, dass er einen neuen
Pass braucht ?
Er hat seinen alten nämlich noch, aber soweit ich weiss
hat er das Visum entfernt.

Gruss
Manuela

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #18 - 13.06.2004 um 14:39:31
 
Zitat:
Hallo Peku,
hab ich das richtig verstanden, dass er einen neuen
Pass braucht ?
Er hat seinen alten nämlich noch, aber soweit ich weiss
hat er das Visum entfernt.

Gruss
Manuela




Oh, oh,

also Manuela, so wie ich vermute, wie die spanischen Behörden verfahren werden, gehe ich davon aus, dass er, selbst bei der Ausreise mit einer gültigen Fahrkarte, bei der Ausreise festgenommen wird. Dann blüht ihm ein Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthaltes und Urkundenfälschung (die spanischen §§ dafür kenne ich nicht). Dann dürfte er mit Ausweisung und Abschiebung rechnen. Die Spanier befristen dann eine Wiedereinreise im Allgemeinen (aus meiner Erfahrung bzgl. Anfragen über Sirene) auf ca. 3 Jahre (ohne Gewähr). Solange wird er dann auch kein Schengenvisum bekommen. Das ist jetzt "the worst case"! Es könnte sogar auch glücklicher verlaufen, aber Garantien gibt es nicht.

Er braucht keinen neuen Pass, wenn er einen hat. Selbst wenn er vorgeben sollte, er habe ihn verloren, so wird es sicher eine Untersuchung geben, wann er tatsächlich eingereist ist. Im deutschen AZR sind z.B. alle Visaanträge gespeichert, so dass ein relativer Einreisezeitpunkt bestimmt werden könnte. Und der Datenaustausch über Sirene dürfte auch sehrwohl schnell möglich sein.

Von allen anderen (eher illegalen) Möglichkeiten sollte er absehen, denn damit baut man sich eher Mauern, die hinterher zu noch größeren Problemen führen könnten.

Doc  Augenrollen
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Manuela
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 66

Neuss 41462, Germany
Neuss 41462
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #19 - 14.06.2004 um 01:31:14
 
Hallo Peku, Hallo Doc,
also, damit wir auch nichts falsch machen.
Er muss auf jeden Fall zur Ausländerbehörde und
eine Grenzüberschreitungserlaubnis beantragen und muss dort seinen Pass und ein Rückflugticket vorweisen ?
Er kann also nicht einfach zum Flughafen und nach
Hause fliegen  ???
Oh man, hoffentlich geht alles gut und es läuft alles
so wie Du Peku es vermutest.

Gruss
Manuela

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hartmut_Krentz
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #20 - 14.06.2004 um 09:38:51
 
Er kann auf keinen Fall einfach zum Flughafen und von dort nach Hause fliegen, er muesste dann zu 99 %
mit einer Fetsnahme an der Passkontrolle rechnen und dann wuerde das zutreffen was Doc als den worst case
beschrieben hat.
Er sollte sich ein Ticket kaufen, muss ja kein Flug sein,
von Malaga und Algeciras fahren Faehren nach Marroko
oder einen Flug in eine der spanischen Enklaven
Ceuta oder Melilla. Damit muss er dann zur naechsten
Oficina de Extranjeria diese befinden sich unter anderem
in den Provinzhauptstaedten bei den delegaciones de
Gobierno und dort sollte er dann die Wahrheit sagen.
Dann haette rein theoretisch der oder die Beamte
die Moeglichkeit beide Augen zuzudruecken und ihm
eine Grenzuebertrittsbescheinigung zu geben ohne ein
Verfahren einzuleiten. Hierbei kommt es auf seine
Galubwuerdigkeit an, denn es ist in der Vergangenheit
sehr oft vorgekommen , dass gerade Marokaner
trotz der Grenzuebertrittsbescheinigung wieder
in Spanien untergetaucht sind.
Die Tatsache dass er offenbar seinen Pass manipuliert
hat erleichtert die ganze Sache nicht gerade.
Es koennte auch passieren, dass er in Gewahrsam
genommen wird und mit dem naechsten Sammeltransport nach Ceuta oder Melilla gebracht wird,
und dort nach Marokka abgeschoben wird.
Die Tatsache dass eventuell die Eheschliessung
mit einer EU Buegerin geplant ist koennte sich unter
Umstaenden bei der Beurteilung des Falles
positiv auswirken nur muesste dies dann auch wirklich
glaubhaft nachgewiesen werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #21 - 14.06.2004 um 17:25:52
 
Hallo,

nur mal so gefragt: EINEISE ins Schengengebiet ohne gültiges Visum an nicht zugelassenen Grewnzübergangsstellen also z.B. im Wald ist eine Straftat.
Ist eigentlich das AUSREISEN aus dem Schengengebiet unter Vermeidung der Grenzkontrollen in das Gebiet eines Landes in welches Mann/Frau einreisen darf  auch eine Straftat oder etwa nur euine Ordnungswidrigkeit???
Würde mich mal interessierenm??

Gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #22 - 14.06.2004 um 17:50:08
 
Zitat:
Hallo,

nur mal so gefragt: EINEISE ins Schengengebiet ohne gültiges Visum an nicht zugelassenen Grewnzübergangsstellen also z.B. im Wald ist eine Straftat.
Ist eigentlich das AUSREISEN aus dem Schengengebiet unter Vermeidung der Grenzkontrollen in das Gebiet eines Landes in welches Mann/Frau einreisen darf  auch eine Straftat oder etwa nur euine Ordnungswidrigkeit???
Würde mich mal interessierenm??

Gruss peku


Hallo Peku,

die unerlaubte Ein-/Ausreise in/aus das/dem Schengengebiet ist nicht strafbar. Es gibt kein Gesetz des Gemeinschaftsrechts, das Tathandlungen oder Tatfolgen unter Strafe stellt. Strafgesetze fallen noch unter die Souveränität der Mitgliedsstaaten. D.h. nur die Ein-/Ausreise in einen Mitgliedsstaat eines Gemeinschaftsrechts kann nach nationalen Gesetzen straf- oder bußgeldbewehrt sein, was natürlich durch die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts z.T. angeordnet worden ist.

In Deutschland gilt:
Bei vorsätzlicher unerlaubte Einreise: Straftat (§ 92 (1) Nr. 6, oder § 92 (2) Nr. 1a AuslG).
Alles was als Ein- und Ausreise darunter nicht zu subsummieren ist, fällt u.U. unter § 93 AuslG. Also auch die vorsätzliche unerlaubte Ausreise, durch Benutzen der "grünen Grenze" oder das sich Entziehen bei der polizeilichen Ausreisekontrolle (z.B. Verstecken in einem Zug bei der Fahrt über die Grenze) und kann dann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Doc  grin
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Hartmut_Krentz
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise?
Antwort #23 - 15.06.2004 um 09:31:42
 
Hallo peku,

illegaler Grenzuebertritt ist nach Spanischem Recht
eine Straftat und wenn man dann mal so einen
Blick auf die Landkarte wirft verbietet sich so etwas von selbst. Die einizgen Landgrenzen zwischen Spanien
und Marokko sind die der beiden Enklaven
Ceuta und Melilla und diese sind bestens bewacht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema