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Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? (Gelesen: 10.982 mal)
peku
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Antwort #15 - 13.06.2004 um 11:03:18
 
hallo hartmut,
habe noch mal nachgelesen in der Ausgangsfrage und dabei festgestellt:Er hat ja einen Pass mit abgelaufenem Visum-folgklich brauchtv er keinebn neuen Pass.(also nicht mit charm... Traurig )
Also bleibt nur zwei Möglichkeiten: Als "reuiger Sünder" hinzugehen sich zu offenbaren aber mit Flug oder Bootsticket dabei o d e r  er geht auf einem der zahlreichen Wege die wir ja nun bestens kennen zurück nach Maroko ohne überhaupt mit der Spanischen bejghörde in Kontakt zu kommen.
Nur in einem sind wir usn wohl einig: ers sollte schnell gehen,wenn er erstv aml aufgegriffen wird bricht alles zusammen

grzuss peku
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Hartmut_Krentz
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Antwort #16 - 13.06.2004 um 11:11:05
 
Die "zahlreichen Wege" sind in der Regel Einbahnstrassen und selbst wenn es einen Weg geben sollte wird dies erstens teuer und zweitens wenn er
dann beim illegalen grenzuebertritt aufgegriffen wird
tjaaa dann wird es ganz zappenduster.

Es bleibt nur wie DOC so schoen schrieb, Hosen runter
zur ALB und die Wahrheit sagen alles andere
erscheint mir abenteuerlich!!!
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Manuela
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Antwort #17 - 13.06.2004 um 12:21:11
 
Hallo Peku,
hab ich das richtig verstanden, dass er einen neuen
Pass braucht ?
Er hat seinen alten nämlich noch, aber soweit ich weiss
hat er das Visum entfernt.

Gruss
Manuela

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Doc
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Antwort #18 - 13.06.2004 um 14:39:31
 
Zitat:
Hallo Peku,
hab ich das richtig verstanden, dass er einen neuen
Pass braucht ?
Er hat seinen alten nämlich noch, aber soweit ich weiss
hat er das Visum entfernt.

Gruss
Manuela




Oh, oh,

also Manuela, so wie ich vermute, wie die spanischen Behörden verfahren werden, gehe ich davon aus, dass er, selbst bei der Ausreise mit einer gültigen Fahrkarte, bei der Ausreise festgenommen wird. Dann blüht ihm ein Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthaltes und Urkundenfälschung (die spanischen §§ dafür kenne ich nicht). Dann dürfte er mit Ausweisung und Abschiebung rechnen. Die Spanier befristen dann eine Wiedereinreise im Allgemeinen (aus meiner Erfahrung bzgl. Anfragen über Sirene) auf ca. 3 Jahre (ohne Gewähr). Solange wird er dann auch kein Schengenvisum bekommen. Das ist jetzt "the worst case"! Es könnte sogar auch glücklicher verlaufen, aber Garantien gibt es nicht.

Er braucht keinen neuen Pass, wenn er einen hat. Selbst wenn er vorgeben sollte, er habe ihn verloren, so wird es sicher eine Untersuchung geben, wann er tatsächlich eingereist ist. Im deutschen AZR sind z.B. alle Visaanträge gespeichert, so dass ein relativer Einreisezeitpunkt bestimmt werden könnte. Und der Datenaustausch über Sirene dürfte auch sehrwohl schnell möglich sein.

Von allen anderen (eher illegalen) Möglichkeiten sollte er absehen, denn damit baut man sich eher Mauern, die hinterher zu noch größeren Problemen führen könnten.

Doc  Augenrollen
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Manuela
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Antwort #19 - 14.06.2004 um 01:31:14
 
Hallo Peku, Hallo Doc,
also, damit wir auch nichts falsch machen.
Er muss auf jeden Fall zur Ausländerbehörde und
eine Grenzüberschreitungserlaubnis beantragen und muss dort seinen Pass und ein Rückflugticket vorweisen ?
Er kann also nicht einfach zum Flughafen und nach
Hause fliegen  ???
Oh man, hoffentlich geht alles gut und es läuft alles
so wie Du Peku es vermutest.

Gruss
Manuela

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Hartmut_Krentz
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Antwort #20 - 14.06.2004 um 09:38:51
 
Er kann auf keinen Fall einfach zum Flughafen und von dort nach Hause fliegen, er muesste dann zu 99 %
mit einer Fetsnahme an der Passkontrolle rechnen und dann wuerde das zutreffen was Doc als den worst case
beschrieben hat.
Er sollte sich ein Ticket kaufen, muss ja kein Flug sein,
von Malaga und Algeciras fahren Faehren nach Marroko
oder einen Flug in eine der spanischen Enklaven
Ceuta oder Melilla. Damit muss er dann zur naechsten
Oficina de Extranjeria diese befinden sich unter anderem
in den Provinzhauptstaedten bei den delegaciones de
Gobierno und dort sollte er dann die Wahrheit sagen.
Dann haette rein theoretisch der oder die Beamte
die Moeglichkeit beide Augen zuzudruecken und ihm
eine Grenzuebertrittsbescheinigung zu geben ohne ein
Verfahren einzuleiten. Hierbei kommt es auf seine
Galubwuerdigkeit an, denn es ist in der Vergangenheit
sehr oft vorgekommen , dass gerade Marokaner
trotz der Grenzuebertrittsbescheinigung wieder
in Spanien untergetaucht sind.
Die Tatsache dass er offenbar seinen Pass manipuliert
hat erleichtert die ganze Sache nicht gerade.
Es koennte auch passieren, dass er in Gewahrsam
genommen wird und mit dem naechsten Sammeltransport nach Ceuta oder Melilla gebracht wird,
und dort nach Marokka abgeschoben wird.
Die Tatsache dass eventuell die Eheschliessung
mit einer EU Buegerin geplant ist koennte sich unter
Umstaenden bei der Beurteilung des Falles
positiv auswirken nur muesste dies dann auch wirklich
glaubhaft nachgewiesen werden.
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peku
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Antwort #21 - 14.06.2004 um 17:25:52
 
Hallo,

nur mal so gefragt: EINEISE ins Schengengebiet ohne gültiges Visum an nicht zugelassenen Grewnzübergangsstellen also z.B. im Wald ist eine Straftat.
Ist eigentlich das AUSREISEN aus dem Schengengebiet unter Vermeidung der Grenzkontrollen in das Gebiet eines Landes in welches Mann/Frau einreisen darf  auch eine Straftat oder etwa nur euine Ordnungswidrigkeit???
Würde mich mal interessierenm??

Gruss peku
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Antwort #22 - 14.06.2004 um 17:50:08
 
Zitat:
Hallo,

nur mal so gefragt: EINEISE ins Schengengebiet ohne gültiges Visum an nicht zugelassenen Grewnzübergangsstellen also z.B. im Wald ist eine Straftat.
Ist eigentlich das AUSREISEN aus dem Schengengebiet unter Vermeidung der Grenzkontrollen in das Gebiet eines Landes in welches Mann/Frau einreisen darf  auch eine Straftat oder etwa nur euine Ordnungswidrigkeit???
Würde mich mal interessierenm??

Gruss peku


Hallo Peku,

die unerlaubte Ein-/Ausreise in/aus das/dem Schengengebiet ist nicht strafbar. Es gibt kein Gesetz des Gemeinschaftsrechts, das Tathandlungen oder Tatfolgen unter Strafe stellt. Strafgesetze fallen noch unter die Souveränität der Mitgliedsstaaten. D.h. nur die Ein-/Ausreise in einen Mitgliedsstaat eines Gemeinschaftsrechts kann nach nationalen Gesetzen straf- oder bußgeldbewehrt sein, was natürlich durch die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts z.T. angeordnet worden ist.

In Deutschland gilt:
Bei vorsätzlicher unerlaubte Einreise: Straftat (§ 92 (1) Nr. 6, oder § 92 (2) Nr. 1a AuslG).
Alles was als Ein- und Ausreise darunter nicht zu subsummieren ist, fällt u.U. unter § 93 AuslG. Also auch die vorsätzliche unerlaubte Ausreise, durch Benutzen der "grünen Grenze" oder das sich Entziehen bei der polizeilichen Ausreisekontrolle (z.B. Verstecken in einem Zug bei der Fahrt über die Grenze) und kann dann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Doc  grin
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Antwort #23 - 15.06.2004 um 09:31:42
 
Hallo peku,

illegaler Grenzuebertritt ist nach Spanischem Recht
eine Straftat und wenn man dann mal so einen
Blick auf die Landkarte wirft verbietet sich so etwas von selbst. Die einizgen Landgrenzen zwischen Spanien
und Marokko sind die der beiden Enklaven
Ceuta und Melilla und diese sind bestens bewacht.
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