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Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? (Gelesen: 10.973 mal)
Manuela
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06.06.2004 um 19:56:46
 
Hallo zusammen,
erstmal möchte ich Euch sagen, dass ich Eure Seite echt
klasse finde, so viele Infos, super, was Ihr hier so auf die
Beine stellt und Gott sei Dank, dass es noch Leute gibt, die
anderen so selbstlos helfen, Alle Achtung !
Jetzt zu meinem Problem :
Mein Freund ist Marokkaner und lebt zur Zeit in Spanien.
Sein Visum ist seit April abgelaufen. Seitdem habe ich
keine Ruhe mehr und da ich möchte, dass alles legal
abläuft, meine Fragen :
Können wir die Situation noch retten, wenn er jetzt
freiwillig nach Marokko zurückkehrt ?
Würde dann in Deutschland bekannt, dass er illegal in
Spanien war ?
Könnte er mich dann ohne weiteres mit einem Besuchs-
visum hier in Deutschland besuchen ?
Wenn ja wie lange würde es dauern, bis das Visum erteilt wird und für wie lange bekommt er ein Visum ?
Reichen für die deutsche Botschaft in Marokko Verpflichtungserklärung und Versicherungsunterlagen oder muss ich noch mehr besorgen ?
Ich hoffe das sind nicht zuviele Fragen !
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Liebe Grüsse
Manuela
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peku
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Antwort #1 - 06.06.2004 um 20:57:51
 
hallo,

inwieweit Spanien in jetzt sanktionieren wird wenn er freiwillig ausreist weis ich natürlich nicht.(Hartmut was sagt das spanische Recht dazu???)Am besten wird wohl sein er reist halt einfach aus.Wenn er jedoch von Spanien eine Einreisesperre erhält darf er auch nicht mehr nach DE kommen.
Wenn er keine Einreisesperre bekommt was sicher nicht der Fall ist wenn er sofort ausreist ohne spanische Behörden zu belästigen findest du weitere Infos hier:
http://www.amballemagne-rabat.ma/spr_2/home/index.html

Gruss peku
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Hartmut_Krentz
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Antwort #2 - 07.06.2004 um 08:27:56
 
Hallo peku,

wenn er freiwillig ausreist duerfte eigentlich gar nichts
passieren, wenn er mit abgelaufenem Visum angetroffen
wird eroeffnet die AHB ein Expediente de expulsion
(Abschiebung) und diese wird bei Marrokanern
sehr schnell vollstreckt.
Also ich wuerde empfehlen so schnell wie moeglich
freiweillig ausreisen.
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Manuela
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Antwort #3 - 07.06.2004 um 17:58:33
 
Hallo Peku, Hallo Hartmut,
vielen Dank für Eure Antworten.
Hartmut, bist Du sicher, dass nichts passiert ?
Ausserdem würde ich mich freuen, wenn einer der
Experten mir noch meine Fragen bezüglich des
Besuchsvisums beantworten könnte.
Wäre wirklich wichtig für mich.
Vielen Dank.

Liebe Grüsse
Manuela
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peku
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Antwort #4 - 07.06.2004 um 18:12:26
 
hi nochmal ich,

hast du auf dem link nichts dazu gefunden
(auf der seite der deutschen botschadft in maroko??)

gruss peku
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Hartmut_Krentz
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Antwort #5 - 07.06.2004 um 19:37:46
 
Hallo Manuela,

es kommt natuerlich darauf an wie lange er sein
Visum "ueberzieht". Bei ein paar Tagen passiert nichts,
wenn daraus aber Wochen werden koennte es
gefaehrlich werden.
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Manuela
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Antwort #6 - 08.06.2004 um 17:55:52
 
Hallo Peku,
doch ich war auf der Seite der Botschaft, habe aber noch keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Vielleicht schreibe ich ihnen mal eine mail.
Aber trotzdem danke für Deine Mühe.
Gruss
Manuela
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Manuela
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Antwort #7 - 08.06.2004 um 17:57:03
 
Hallo Hartmut,
leider sind es schon Wochen.
Aber vielleicht haben wir ja Glück.
Gruss
Manuela
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Hartmut_Krentz
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Antwort #8 - 09.06.2004 um 09:28:51
 
Dann kann ich nur empfehlen schnellstens freiwillig auszureisen und er kann sich ja fuer die "Ueberziehung"
eine Entschuldigung einfallen lassen.
Zwar koennte er rein theoretisch noch Monate illegal
in Spanien bleiben ohne aufgegriffen zu werden, aber
der Fall wird dadurch nicht einfacher.
Geht mal davon aus, dass die Spanischen Behoerden
seit dem 11.Maerz Illegalen aus islamischen Laendern
genauer hinsehen.
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Manuela
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Antwort #9 - 12.06.2004 um 01:23:58
 
Hallo Peku,
ich bin's nochmal.
Habe jetzt Antwort vom 'Auswärtigem Amt', sie
sagen, es könnte sein, dass er registriert wird und
die Meldung an alle Schengen Staaten weitergegeben
wird. Dann bekommt er doch sicher eine Einreisesperre
oder ?
Kannst Du mir sagen, was wir tun müssen, damit er
ein Besuchsvisum bekommt ?
Viele Grüsse
Manuela
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Doc
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Antwort #10 - 12.06.2004 um 14:55:04
 
Hallo Manuela,

wenn Dein Freund mit dem abgelaufenen Visum erwischt wird, muss er mit Ausweisung und/oder Abschiebung rechnen. Dann wird er auch im Schengener Informationssystem zur "Einreiseverweigerung" ausgeschrieben. Alle Schengenstaaten können dieses Informationssystem lesen und müssen es auch vor der Erteilung eines Schengenvisums einsehen. Das bedeutet, dass er die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengenvisums nicht mehr erfüllt (Art. 5 (1d) SDÜ). Also bekäme er auch für die Dauer dieser Ausschreibung kein Besuchsvisum.

Doc  8)
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Manuela
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Antwort #11 - 12.06.2004 um 18:41:19
 
Hallo Doc,
vielen Dank für die Antwort.
Aber wenn er doch freiwillig ausreist muss er doch
nicht mehr abgeschoben werden.
Nur wie ist das, wenn er bei der Ausreise kontrolliert
wird und man stellt fest, dass kein Visum mehr hatte,
wird er dann auch registriert ?
Und für welche Dauer wird normalerweise die Einreise-
sperre verhängt ?
Kann man irgendwas tun, dass sie aufgehoben oder wenigstens verkürzt wird ?
Vielen Dank !

Gruss
Manuela
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peku
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Antwort #12 - 12.06.2004 um 21:48:16
 
Halllo Manuela,
eine freiwillige Ausreise liegt auch dann vor wenn er mit gekauften Tickets und einem gültigen Reisedokument das z.B. erst neu auf der Botschadft ausgestellt wurde auf dem ausländeramt vorstellig wird und mitteilt auseisien zu wollen.
Wenn dann sonst nichts gegen ihn vorliegt(Straftaten) werden diec ihn gehen lassen zumal er dadaurch dem staat abschiebekosten erspart.
Deine info die du vom auswaertugen amt bekommen ahst verstehe ich nicht.Es gab keinerlei nötigen Grund dort anzufragen und auf die Situation hinzuweisen.Wenn nämlich bevor eine reisedok und/odfer TZicket vorliegt die ALB ihm auf die Spur kommt und eine abschiebung folgt hat Doc abolut Recht:Wenn ein Schengen Land ihm die einreise verbitete darf era uch nicht in andere chengen Länder reisen...
Handelt zügig bevors zu spät ist.
gruss peku

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fons
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Antwort #13 - 12.06.2004 um 22:03:28
 
Zitat:
Wenn dann sonst nichts gegen ihn vorliegt(Straftaten) werden diec ihn gehen lassen ...

Kann sein .. kann auch nicht sein!
Wenn es um mehrere Wochen unerlaubten Aufenthalt geht,
kann ihm schon eine Ausweisung blühen (ob Abschiebung,
ist ne ganz andere Frage). Aber garantieren würd ich das nicht
in so einem Fall, dass er ohne Probleme davon kommt!

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« Zuletzt geändert: 12.06.2004 um 22:16:27 von N/V »  
 
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Hartmut_Krentz
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Antwort #14 - 13.06.2004 um 09:42:38
 
Hallo peku,

Dein "Loesungsansatz" hat einen gewissen Charme
wie immer grin Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, "verliert" der freund von Manuela seinen Pass mit dem abgelaufenen Visum drin, holt sich ein Ersatzdokument und wird damit auf der Spanischen
ALB vorstellig um eine Grenzubertrittsbescheinigung zu bekommen oder???

Sehe ich skeptisch, erstens wird das mit den Ersatzdokument beim Konsulat des Koenigreichs
Marokko ein bisschen dauern, und da diese Masche
nun absolut nicht neu ist wird der oder die Beamte auf der ALB hoechtswarscheinlich nach dem genauen datum der Einreise fragen und dies wohl auch ueberpruefen.
In Spanien leben so ca. 150-200.000 Marrokaner
illegal und wie schon gesagt sehen die Spanischen
behoerden seit dem 11 Maerz etwas genauer hin.

Ich gebe Dir  allerdings recht mit der Eile mit jedem Tag den der freund von Manuela ins Land gehen laesst
wird es schlimmer.
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