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Vater meines Kindes in Haft... (Gelesen: 3.340 mal)
Laetitia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vater meines Kindes in Haft...
05.06.2004 um 17:01:01
 
Hallo! Ich brauche dringend Rat. Mein Verlobter sitzt derzeit in Haft, weil er zum Ende meiner Schwangerschaft illegal nach Deutschland kam, da es mir nicht sehr gut ging. Er lebte früher bereits in Deutschland. Leider wurde er damals zu einer Jugendstrafe verurteilt. Er saß einen Teil ab und wurde vorzeitig gem. § 456 a StPO abgeschoben. Nun wurde die Reststrafe von 2,5 Jahren fällig, da er wieder einreiste. Nun sind fast 3 Monate vergangen. Unsere Tochter ist inzwischen geboren. Mein Verlobter hat inzwischen versucht Asyl zu beantragen, dies wurde bereits abgelehnt. Ihm wurde daher auch davon abgeraten, einen Antrag auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung zu beantragen (von seiner Sozialarbeiterin). Er ist sehr verzweifelt und hat nun seine Abschiebung beantragt, da er keinen anderen Ausweg sieht aus der Haft zu kommen. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft noch nicht beantwortet. Ich bin sehr verzweifelt, da wir nichts anderes möchten, als endlich eine Familie zu sein. Ich weiß nicht, ob ein Anwalt nun mit einer nachträglichen Befristung der Ausweisung etwas erreichen kann. Wir möchten endlich zusammen sein. Ich möchte auch nicht, dass unsere Tochter ohne Vater aufwächst.

Wer kann mir Tipps geben??? Ich danke Euch...
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Ralf
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Antwort #1 - 05.06.2004 um 20:48:59
 
Hallo!

Wenn die Reststrafe noch 2,5 Jahre beträgt und ein Teil bereits verbüßt wurde, muss die Gesamtstrafe ja beträchtlich und das Delikt erheblich gewesen sein, zumal wenn es sich um Jugendstrage handelte. Ich denke, mit einer Wiedereinreisemöglichkeit wird nach einer weiteren Abschiebung so schnell kaum zu rechnen sein, aber das können die anderen Experten im Forum sicher besser beurteilen.

Welche Staatsangehörigkeit hat denn dein Verlobter?
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Mick
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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 06.06.2004 um 09:30:58
 
Zitat:
Ich denke, mit einer Wiedereinreisemöglichkeit wird nach einer weiteren Abschiebung so schnell kaum zu rechnen sein, aber das können die anderen Experten im Forum sicher besser beurteilen.


Da schließe ich mich an. Wir hätten zwei Abschiebungen und eine Ausweisung, deren Wirkungen (Einreise- und Aufenthaltsverbot) zu befristen wären. Für wie lange die Fristen bestimmt werden, richtet sich immer nach dem Einzelfall. Sicherlich wird bei der Entscheidung auch berücksichtigt, dass ein deutsches Kind geboren wurde. Das führt aber nicht zwangsläufig zu einer sofortigen Wiedereinreise.

Außerdem würde ich darüber nachdenken, zunächst mal das Problem Nr. 1 aus der Welt zu schaffen: Die Haftstrafe, deren Vollstreckung bei jeder neuen Einreise fortgesetzt werde würde. Ich denke, da muss man mal in den saueren Apfel beißen und die absitzen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.06.2004 um 11:34:55
 
Reststrafe noch 2,5 Jahre als Jugendstrafe?!...Und das wo Jugendstrafen so mild sind......naja da hat er sicher keinen Ladendiebstahl begangen...ok,jeder hat eine zweite Chance verdient...sollte es sich jedoch um eine Gewalttat handeln, würde ich tief in mich gehen...
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