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mx8muwAufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis in EU? (Gelesen: 1.550 mal)
Estrella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag mx8muwAufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis in EU?
05.06.2004 um 12:05:57
 
Ich bin auf der Suche nach zuverlässigen Informationen zum Aufenthaltsrecht und Arbeitserluabnis in der EU. Mein Freund ist Marokkaner, ich bin Deutsche. Die Sachlage ist deshalb nicht ganz einfach, weil er seit 8 Jahren in Spanien lebt. Mit 16 Jahren kam er nach Spanien, arbeitet seit 5 Jahren auf sozialversicherungspflichtiger Basis. In einem Jahr kann er nach spanischem Recht sogar eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dei Frage ist nun, ob  dieser Aufenthaltsstatus , den er in Spanien hat, auch in Deutschland anerkannt werden könnte. Könnte er hier regulär leben und arbeiten, ohne das man gleich heiraten muss? Würde er seine Rechte, die er sich in Spanien bereits erworben hat, verlieren, wenn er nach Deutschland käme?
Ich bin nicht sicher, welche Stelle zuverlässig darüber Auskunft geben kann. Ich wohne in einem sehr kleinen Ort, in dem es keine kompetente Ausländerbehörde gibt.
Ich wäre sehr froh, wenn jemand einen Rat wüsste.
Gruss,
Estrella
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Andreas78
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Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.06.2004 um 12:36:52
 
Soweit ich das beurteilen kann, richtet sich der Aufenthalt Deines Freundes nach nationalen Gesetzen, da er weder EU-Bürger, noch Familienangehöriger eines solchen ist.
Die spanische Aufenthaltserlaubnis ermöglicht ihm lediglich Besuchsaufenthalte im übrigen Schengenraum von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Für eine Aufenthalt zur Arbeitsaufnahme in Deutschland sehe ich da wenig Chancen.
Der eventuelle Verlust von Rechten in Spanien richtet sich nach spanischem Recht. Zum Vergleich: eine deutsche Aufenthaltserlaubnis erlischt normalerweise 6 Monate nach der Ausreise.

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