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Praktikum in Deutschland (Gelesen: 1.722 mal)
bubica
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.06.2004 um 22:50:07
 
Hi!

Ich brauche etwas Hilfe!!!

Ich bin Nicht-EU-Ausländerin und habe bereits mein Studium in Österreich abgeschlossen. jedenfalls habe ich noch immer einen Studentenstatus und AUfenthaltsgenehmigung, da ich mein Doktoratstudium weiter mache.

Jetzt möchte ich gerne in Deutschland oder einem anderen EU-Staat ein Praktikum machen. Brauche ich extra Arbeitserlaubnis, oder wie schaut es überhaupt aus.

HILFE!! Ich habe schon überall gefragt und da kennt sich anscheinend niemand aus  ???
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Tim
i4a-Ehrenmitglied/Experte
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Offline




Beiträge: 102
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #1 - 04.06.2004 um 17:42:16
 
Hallo bubica,

hast du eine Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder Deutschland? Und mit welchen Auflagen?

Grundsätzlich braucht man auch für ein Praktikum eine Arbeitserlaubnis. Ausnahme sind Schülerpraktika oder Praktika die in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind.
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bubica
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.06.2004 um 19:02:49
 
Hi!  :-D

ich habe eine österreichische Aufenthaltserlaubnis zwecks Studiums.  Jedenfalls hier gibt es so etwas wie pflichtpraktika nicht - ich möchte aber ein fachpraktikum machen - habe bwl studiert.
das neueste ist, dass ich eventuell mein Studiernedenstatus  nach deutschland mitnehmen könnte, aber wie es genau funktioniert, habe ich noch nicht erfahren.

Danke vielmals, langsam wird man weiter kommen.  kopfhau
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