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Sprachvisum (Gelesen: 2.371 mal)
astriderix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.06.2004 um 20:41:54
 
Hallo. Mein Freund ist aus Tansania und er war gerade für 2 Monate in Deutschland (nach langem Atem das Visa betreffend). Nun haben wir uns überlegt, daß es das Beste wäre, er würde hier für ein Jahr herkommen , um Deutsch zu lernen und eben auch noch mal unsere Beziehung zu festigen. Dazu meine Frage: Ist es schwierig, für Tansanianer ein Sprachvisum zu beantragen (vor allem, wenn er hier schon mal auf Besuchsvisum war)? Kann jeder ein Sprachvisum beantragen (oder gilt das hauptsächl. für Studenten, die danach studieren wollen?) Welche Gründe werden akzeptiert? Was sollte bei der Antragstellung beachtet werden und ab wann sollte ich mit der Beantragung beginnen, so daß er evtl. ab April 2005 hier nach Deutschland kommen kann? Wäre sehr dankbar für Eure Hilfe! Astrid
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Andreas78
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Beiträge: 219
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.06.2004 um 22:09:37
 
Am besten liest Du Dir mal die Verwaltungsvorschriften Nr. 28.5.5 zum AuslG durch.

Ich sehe keine besonderen Schwierigkeiten, will aber nicht spekulieren. Erkundige Dich bei der Botschaft nach der üblichen Bearbeitungszeit. Wenn Du den Zeitpunkt schon kennst, kann der Sprachkurs frühzeitig gebucht und entsprechend das Visum beantragt werden.
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astriderix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.06.2004 um 18:32:56
 
Danke für erste Informationen.. Habt Ihr Erfahrungen damit, mit welchen Kosten mein Freund  monatlich rechnen muß (Sprachkurst, KV usw.) Könnt Ihr einen Tip für eine Krankenversicherung geben? Was muß z. B. bei der Verpflichtungserklärung angegeben werden, damit man überhaupt eine Chance auf Erteilung des Visas hat? Da ich wahrscheinlich nicht ausreichend verdiene, wird die Verpfl.erklärung mein Bruder machen, der im Schwarzwald wohnt. Mein Freund möchte aber den Kurs gern bei mir im Osten Deutschl. machen. Kann es da Probleme geben? Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Danke! Astrid
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.06.2004 um 20:23:51
 
Hi Astrid,

ich weiss nicht ob die Versicherung "gut" ist, weil noch nie in Anspruch genommen, aber sie ist recht günstig mit 27 Euro für "Sprachreise-Krankenversicherung":

Und zwar Klemmer Assekuranz.

http://www.klemmer-unternehmensgruppe.de/

Ja und der Sprachkurs ist leider recht hochpreisig. Z.B. ca. 300 Euro für 6 Wochen bei der Volkshochschule oder es gibt auch andere diverse preiswertere Sprachschulen, aber er muss schon mind. 18 Stunden die Woche sein, weil sonst gibt es kein Visa.

Gruß

Olaf
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