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Passbeschaffung für einen Kriegsflüchtling (Gelesen: 6.123 mal)
zbiggy
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Glaube ohne Liebe führt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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02.06.2004 um 14:52:31
 
Hallo Ihr Lieben,
ich habe einen Freund, der Kosovo-Albaner (Kriegsflüchtling) mit Aufenthaltsbefugnis ist.
Er erwartet in 2005 nach 6 Jahren in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.
Er hat zur Zeit einen Passersatz.
Er ist durch die ABH zur Passbeschaffung aufgefordert, hat aber große Abneigung,
sich einen serbischen Pass besorgen zu müssen (seine Familie ist komplett von Serben ermordet worden).

Welche anderen Möglichkeiten gibt es für ihn einen Pass zu beschaffen?  ???
Stellen die UN in Deutschland evtl. Pässe für Kosovo-Albaner aus?

grüß zbiggy  Smiley
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Trinnity
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Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.06.2004 um 15:06:34
 
Zitat:
Er ist durch die ABH zur Passbeschaffung aufgefordert, hat aber große Abneigung,
sich einen serbischen Pass besorgen zu müssen (seine Familie ist komplett von Serben ermordet worden).



Ich sage hierzu nichts mehr, nur soviel: derartige Äußerungen kannst du auch für dich behalten und sie haben in einem solchen Forum nichts verloren.
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Verlieren kann man immer.&&Aber wer nicht kämpft hat bereits verloren.
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.06.2004 um 15:41:24
 
Zitat:
Ich sage hierzu nichts mehr, nur soviel: derartige Äußerungen kannst du auch für dich behalten und sie haben in einem solchen Forum nichts verloren.


Also mal langsam. Was war denn da so schlimm dran  ???
Ich kann aus meiner langjährigen Praxis mit vergleichbaren Fällen durchaus diese "Abneigung" verstehen, sich den "Feinden" bei den Botschaften/GKs zu "unterwerfen". Dass die Betroffenen es dennoch müssen, ist eine andere Sache.

Wenn in den Foren Sachen nix verloren haben, dann kümmern wir Admins uns schon darum  pol

Ggf. können User uns ja Beiträge melden, die als kritisch empfunden werden. Also bitte nicht den Oberaufpasser hier spielen  Smiley Danke  Zwinkernd


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Mick
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Antwort #3 - 02.06.2004 um 16:09:13
 
Zitat:
Hallo Ihr Lieben,
ich habe einen Freund, der Kosovo-Albaner (Kriegsflüchtling) mit Aufenthaltsbefugnis ist.
Er erwartet in 2005 nach 6 Jahren in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.
Er hat zur Zeit einen Passersatz.
Er ist durch die ABH zur Passbeschaffung aufgefordert, hat aber große Abneigung,
sich einen serbischen Pass besorgen zu müssen (seine Familie ist komplett von Serben ermordet worden).

Welche anderen Möglichkeiten gibt es für ihn einen Pass zu beschaffen?  ???
Stellen die UN in Deutschland evtl. Pässe für Kosovo-Albaner aus?

grüß zbiggy  Smiley


Wenn Dein Freund tatsächlich
extreme
Probs hat, sich mit den serbischen Behörden in Verbindung zu setzen, dann sollte er das bei der Ausländerbehörde so vortragen und ggf. einen Passersatz beantragen. Aber glaube mir, das wird schwer durchzusetzen sein.

Aus der Praxis kenne ich natürlich die Argumentation der Kosovo-Albaner "ich geh da nicht hin, ich will mit denen nix zu tun haben, wir sind eh bald unabhängig".

Dieser Argumentation wird keine ABH folgen, die Passpflicht wird durchgesetzt, ggf. kommt es zur Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung und zur Ausreiseaufforderung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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peku
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Antwort #4 - 02.06.2004 um 18:34:40
 
Hi Micjk,,nur mal so gefragt:: Und wo kommt dann der pss bezw.das Reisedokument her????
gruss peku
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.06.2004 um 18:58:20
 
Ein Passersatz <- gemeint war ein Ausweisersatz nach § 39 AuslG (mit dem man nicht ins Ausland reisen kann) oder ein -visierfähiges- Reisedokument kommt erst/nur in Betracht, wenn nachweislich kein Dokument des Heimatstaates zu erlangen ist.

Die Weigerung (warum auch immer), sich um eine Passbeschaffung zu bemühen, genügt i..d.R. nie, um zu dokumentieren, dass kein Nationalpass beschafft werden kann.

Es mag sehr zerzwickte Einzelfälle geben, in denen das nachvollziehbar ist. Aber das ist stets sehr einzelfallabhängig und kann hier sicher nicht abschließend erörtert werden.
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« Zuletzt geändert: 02.06.2004 um 21:18:40 von N/V »  
 
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Mick
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Antwort #6 - 02.06.2004 um 21:03:46
 
Zitat:
Hi Micjk,,nur mal so gefragt:: Und wo kommt dann der pss bezw.das Reisedokument her????
gruss peku



Wenn die Voraussetzungen für den Passersatz vorliegen, wird er von der Ausländerbehörde ausgestellt. Es handelt sich um ein graues "Reisedokument". Es gilt in der Regel für alle Staaten, mit Ausnahme des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Inhaber besitzt. Dieses aufgrund des Eingriffes in die Personal- und Passhoheit, die jedem Staat zusteht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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