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Mutter nach Deutschland holen (Gelesen: 9.801 mal)
natka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.06.2004 um 16:45:47
 
Hallo, zusammen! Habe eine etwas ungewöhnliche  Frage, vielleicht kann aber doch jemand weiter helfen. Wäre toll! Bin eigebürgerte Spätaussiedlerin, 8 Jahre in Deutschland. Meine Mutter ist immer noch in Russland, ist Russin, von meinem deutschen Vater geschieden, hat somit keinen Anspruch auf die Einreise als Aussiedlerin. Ich möchte sie unbedingt nach Deutschland holen (keine Geschwister mehr, sie ist Rentnerin mit geringem Einkommen). Lässt sich was im Rahmen des Ausländerrechtes machen? Danke im Voraus!!!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.06.2004 um 17:38:10
 
Das ist extrem schwierig.  :sauer:

Regelt sich nach
§ 22 AuslG
. Dabei muss eine außergewöhnliche Härte vorliegen (z.B. Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit, die durch andere Verwandte im Heimatland nicht zu erbringen ist).
Lies auch mal was dazu in der
AuslG-VwV
bei Ziff. 22 steht.

Außerdem müsste eine Krankenversicherung bestehen, was bei solch älteren Menschen meist unmöglich ist.

Zu klären wäre das ggf. über ein einzuleitendes Visumverfahren.

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natka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.06.2004 um 18:38:09
 
Danke, hab durchgelesen, alles klar. Wo sind die entspr. Anträge zu stellen? Bei der AuslB oder gleich beim RP? Oder soll meine Mutter das bei der Botschaft versuchen? Gibt es eventuell andere Möglichkeiten? Vielen Dank!
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.06.2004 um 18:56:04
 
hallo,

da die Einreise eines Visum bedarf ist dieser Antrag bei der deutschen Botschaft zu stellen,auf der Homepage findest du dann sowohl weitere Huinweise als auch die Formulare zum downloaden so das du es berioets ausfüllen kannst.
Das KV Problem würde ich jedoch vorab klären.Aber ich seh es alles als sehr schwierig an und wünsche euch viel Glück dabei.
Gruss peku !!!
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #4 - 01.06.2004 um 18:59:02
 
sorry hatte den link dazu vergessen einzufügen::http://www.deutschebotschaft-moskau.ru/de/willkommen/visa/index.html

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natka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 01.06.2004 um 20:03:37
 
Danke für die Info! Sehe ich leider auch so. Die Hoffnung haben wir aber nicht aufgegeben. Wegen der KV hab ich mich auch bereits erkindigt, bis jetzt ohne Erfolg.
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Kartoffel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #6 - 04.06.2004 um 19:33:59
 
bei dieser "Fallgestaltung" gibt's ja noch einen denkbaren Weg: Falls deine Eltern vor dem 1.4.1953 geheiratet haben UND dein Vater bei der Eheschließung die dt. STAATSangehörigkeit ("Deutscher" im sowj. Inlandspass reicht nicht) besessen hat (z.B. durch Einbürgerung im 2. Weltkrieg), wäre sie möglicherweise auch Deutsche. Falls nicht, vergiss diesen Weg  :stampf:
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natka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 06.06.2004 um 13:55:27
 
Schon vergessen...leider nicht der Fall! Trotzdem Danke  Smiley
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