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:cry:Sensemann währen Probezeit :cry: (Gelesen: 3.323 mal)
croco
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"smack"


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag :cry:Sensemann währen Probezeit :cry:
01.06.2004 um 07:52:07
 
Guten Morgen liebes Forum, liebe Beamtengemeinde, liebe ABH'ler,

Ich bin gebürtiger deutscher Steuerzahler und habe im April eine Russin geehelicht :happy:.
Meine Angetraute wird vorraussichtlich diesen Monat zu mir kommen damit wir unseren ehelichen Pflichten nachkommen können. grin.
Über Pfingsten ging es mir ziemlich mies. Kreislauf, Kopfschmerzen keien Ahnung- muß dringend diese Woche zum Doc. Dabei kam mir der Gedanke, was eigentlich passiert wenn mich während unser zwei
jährigen Probezeit der Sensemann holt. Unfall oder dahingerafft von eine kurzen heftigen Krankheit.
Was sieht das deutsche Recht in diesem Fall vor, bzw.
wie wirds in der Praxis gehandhabt. Ist unsere Ehe damit gescheitert und wird die Paragraphenkeule geschwungen nach dem Motto Pech gehabt sie hätten sich halt einen Deutschen suchen sollen der länger durchhält.- Gute Heimfahrt. Oder besteht der eheliche Gemeinschaft weiter wenn meine Frau meine Urne auf dem Kaminsims stellt.
Was kann ich tun um meine Frau zu schützen, damit sie nicht doppelt gestraft wird, ihren Ehemann verliert, Witwe wird und zum Dank noch ausgewiesen wird.
Sicherlich finanziell absichern durch eine Lebenversicherung. Wobei meine warscheinlich für die
Verbindlichkeiten meiner Firma draufgehen würde, die ohne mich sicher den Bach runter gehen würde.
Können sich meine Eltern meiner Frau annehmen und sie zum Beispiel bei sich aufnehmen. Für sie bürgen solange bis sie auf eigenen Füßen stehen kann???????

Traurigcroco

P.S.: sorry für den Sarkasmus. Aber mir war in diesem Zusammenhang mal da nach.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re:  :cry:Sensemann währen Probezeit :cry:
Antwort #1 - 01.06.2004 um 10:50:26
 
Natürlich hofft das niemand... aber für den Fall der Fälle ist das geregelt.
Nach
§ 19 Abs. 1 Nr. 3 AuslG
entsteht bei Tod des Ehegatten grundsätzlich (unabhängig von der vorausgegangenen Ehedauer) ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
Nach Ablauf eines Jahres muss dann allerdings der Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe sichergestellt sein. Sonst wäre eine weitere Verlängerung gefährdet.

BTW: wie du siehst, funzionieren smilies im Betreff leider nicht  lachen
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croco
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"smack"


Beiträge: 166
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag  Sensemann während Probezeit
Antwort #2 - 01.06.2004 um 13:02:44
 
Oh Fons ich danke dir, dann kann ich mich ja beruhigt sterben legen. !!!

BTW: Warum geht das nicht geht doch sonst immer alles.  Smiley
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re:   Sensemann während Probezeit
Antwort #3 - 01.06.2004 um 13:13:49
 
Zitat:
BTW: Warum geht das nicht geht doch sonst immer alles.  

Wir sind keine Programmierer hier und müsen mit dem Boardsystem, wie es uns zur Verfügung gestellt wird eben leben wie es ist. Und die user mit uns  grin

Außerdem: im topic soll ja eben (nur) sachlich erkennbar sein, um was es geht. M.E. haben da auch smilies nix drin verloren.  8) Das kann man ja im body ausdrücken  tippse
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croco
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"smack"


Beiträge: 166
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re:  :cry:Sensemann währen Probezeit :cry:
Antwort #4 - 01.06.2004 um 13:59:31
 
Zitat:
BTW: Warum geht das nicht geht doch sonst immer alles.   
   
Ja Chef pol, die Frage war nicht ganz so ernst gemeint.  Aber danke für die umfassende Erläuterungdirec. lachen
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Kartoffel
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OWL, Nordrhein-Westfalen, Germany
OWL
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #5 - 02.06.2004 um 23:26:46
 
Die Rechtslage dürfte jedoch etwas anders aussehen, sollte deine Ehefrau an deinem Ableben nicht ganz unbeteiligt sein  Smiley , wobei die üblichen Methoden/ Ursachen motz natürlich unschädlich sind ... zumindest ausländerrechtlich ...  grin
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