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Frage ! (Gelesen: 6.808 mal)
Angela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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31.05.2004 um 17:15:52
 
Hallo !

Ich wollte mal fragen wie das ist ,

mein freund ist Polnischer Staatsbürger und Arbeitet im moment in Deutschland als Sesionsarbeiter nun will er aber nicht mehr da arbeiten wo er im moment arbeitet . Er hat sich jetzt überlegt ob er nicht villeicht so einen kleinen laden mit Polnischen spezialitäten aufmachen könnte . nun weiß ich aber nicht wie das ist . kann er einfach so einen kleinen laden anmieten oder kaufen ?

Ich wäre echt dankbar wenn ihr mir villeicht eine antwort geben könntet !

Lieben gruss Angi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 31.05.2004 um 17:37:48
 
Zitat:
[...]  kann er einfach so einen kleinen laden anmieten oder kaufen ?
[...]


Hallo Angi,

als selbständiger, niedergelassener Unternehmer könnte er durchaus eine Niederlassungsfreiheit wahrnehmen. Dann muss aber auch alles nebenbei ordnungsgemäß stimmen. Gewerbeanmeldung, Anmeldung bei der Handelskammer, Steuer etc. pp.  ... quasi wie bei einem deutschen Unternehmer. Dann könnte er sogar eine AE-EWG bekommen.

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Angela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.05.2004 um 17:46:41
 
kannst du mir das etwas genauer erklären ? Ich hab das jetzt nicht so ganz verstanden ... wäre echt nett von dir ...angi
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Angela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 31.05.2004 um 17:49:30
 
achso und was ist eine Ae-EWG
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Beiträge: 847
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 31.05.2004 um 18:02:26
 
Also Angi,

nach Art. 43 ff.
EGV
besteht für Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU Niederlassungsfreiheit. D.h. jeder EU-Bürger darf sich in einem anderen Mitgliedsstaat selbständig machen. Diese Niederlassungsfreiheit ist auch nicht durch die Übergangsregelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränkt. Er darf eben nur nicht Neu-EU-Bürger ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen.

Wenn er sich selbständig gemacht hat, dann bekommt er eine AE-EG nach den Vorschriften der
Richtlinie 73/184/EWG
bzw. § 1 Abs. 1 Ziffer 2, Abs. 4 und § 4
AufenthG/EWG
.

Eine AE-EG ist eine Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedsstaates der europäischen Gemeinschaft (heute EU).

Die Selbständigkeit muss natürlich nach allen deutschen Regeln ablaufen; so als ob ein Deutscher einen Gewerbe ausüben wollte.

Doc  8)
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Angela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 31.05.2004 um 18:07:22
 
also wenn mein freund jetzt nen laden aufmachen wollte müsste er sich einen suchen und dann anmelden und alles wie das halt so ist ... ich danke dir ganz herlich für die auskunft =)

Angi
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Angela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 31.05.2004 um 19:30:45
 
huhu ich bin es noch mal ....


so ein laden zu eröffnen ist doch bestimmt total teuer oder?Also dafür braucht man doch bestimmt an die 5 bis 10.000 euro oder ?


gruss angi
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #7 - 31.05.2004 um 22:11:30
 
Hallo Angie,

sprecht doch einfach mal bei der für Deinen Wohnort zuständigen Industrie- und Handelskammer vor. Telefonnr. und Adresse findest Du auf jeden Fall im Telefonbuch oder über das Internet.

Die können Euch bzgl. Geschäftseröffnung und allem, was dabei zu bedenken ist, beraten. Sie wissen auch über Fördermöglichkeiten und günstige Kredite Bescheid (es gibt nämlich auch Jungunternehmerkredite mit sehr günstigem Zinssatz von der Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Angela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 01.06.2004 um 10:17:20
 
Danke JAnna das werde ich mal machen =)
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 01.06.2004 um 20:45:01
 
...die wissen auch über Fördermöglichkeiten und günstige Kredite Bescheid (es gibt nämlich auch Jungunternehmerkredite mit sehr günstigem Zinssatz von der Kreditanstalt für Wiederaufbau). ...

...das würde ich mir mal ganz schnell wieder abschminken!

Und jeder der mir da was anders erzählen will, kann ich das Gegenteil beweisen! Dieser Mist mit den "ach so tollen  und günstigen Krediten" für Jungunternehmer besteht de facto nur auf dem Papier...Muss nämlich über die Hausbank beantragt werden und die machen das sehr sehr ungern...wozu sollen sie auch solche Kredite beantragen, mit denen sie nur Arbeit haben und nichts dran verdienen?!

Diese sogenannten Förderkredite sind ein RIESENGROSSER  Treppenwitz.Totaler Kokolores.

Merke:

Ohne Bürge läuft nichts!!!

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Olaf36
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i4a rocks!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 01.06.2004 um 20:47:04
 
wobei ich der IHk und diversen anderen Stellen jedoch zugute halten möchte, daß sie wirklich gut und kostenfrei beraten. Also was Beratung und Infomöglichkeit für Jungunternehmer angeht:

Absolut ok! Aber Kredite: Njet  8)

Bis denn

Olli
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Noch ein interessanter Link
Antwort #11 - 02.06.2004 um 01:10:56
 
Nachstehend noch ein Link zu den "Business-Angels"

http://www.ba-frm.de

Könnte, ein interessantes und praktikables Geschäftskonzept vorausgesetzt, auch interessant sein.

@Olaf und alle anderen Kreditinteressierten:

Einen Kredit aufzunehmen, um eine Firma zu gründen, halte ich für ein Risiko (wollte halt nur mal auf die Möglichkeit von Krediten hingewiesen haben). Falls es aus irgendeinem Grund doch nicht so läuft, wie man es sich vorstellt, hat man noch jahrelang Schulden am Bein. Es kommt natürlich auf die Art der Firma an. In manchen Bereichen sind leider erst einmal einige Investitionen zu machen, bevor man mit der Firma und dem Geldverdienen loslegen kann ...
Allerdings kann ich jedem nur raten, es genau zu überdenken, ob ein Kredit aufgenommen wird und in welcher Höhe und ob die monatlichen Raten dann auch bezahlbar sind.

Liebe Grüße
Janna
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #12 - 02.06.2004 um 09:28:41
 
Ic h kann Janna nur zustimmen, so einen kleinen
laden aufzumachen und dann gleich mit einem
Kredit an der Backe sollte man sich sehr gut ueberlegen
sonst ist der Traum von der Selbststaendigkeit
sehr schnell wieder ausgetrauemt.
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 02.06.2004 um 21:01:09
 
Hallo Jana,

was Du da geschrieben hast , daß unterschreibe ich Dir!


Gruß

Olli
PS: Business Angels sind jedoch auch sehr sehr sehr vorsichtig, Die kostenlose Beratung von der IHK mit einem fähigen Existenzgründer ist jedoch sehr zu empfehlen!
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