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Ist noch eine Eheschliessung moeglich? (Gelesen: 1.809 mal)
Dave
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ist noch eine Eheschliessung moeglich?
28.05.2004 um 15:14:07
 
Hi Leute! Smiley

Ich wollte fragen, ob mir jemand helfen kann?
Also ich habe folgendes Problem:
Meine Verlobte [Brasilianerin] und ich wollen heiraten. Papiere sind auch schon soweit ok, nur das Ehefaehigkeitzeugnis ist faslch. Nun hat die Familie meiner Verlobten das korrekte Ehefaehigkeitszeugnis erstellen lassen. Es soll in den naechsten Tagen hier in Deutschland ankommen. Leider laeuft das Visum meiner Verlobten am 02.06.2004 ab. Es wurde schon einmal verlaengert [vom 21.04.2004 - 22.05.2004]. Als uns das Oberlandesgericht in Hamm [das die Dokumente meine Verlobten ueberprueft] uns mitteilte, dass das Ehefaehigkeitzeugnis flasch sei, sind wir wieder zur Auslaenderbehoerde nach Steinfurt gefahren und haben die Lage geschildert. Auf die Frage ob das Visum noch einmal verlaengert werden kann, bekammen wir die Antwort, dass es sehr schwer sei und das man es noch auf max. 2 Wochen [bis zum 02.06.2004] verlaengern koennte. Dann wuerde ich ein Schreiben bekommen, dass das Visum meiner Verlobten abgeluafen ist und das sie aufgefordert wird Deutschland zuverlassen. Dazu sagte man mir noch, das der Papierkram ca. 6-7 Wochen dauern kann und das wir dann diese Dauer auschoepfen koennen. Nun wollte ich fragen, ob wir nach dem 02.06.2004 noch heiraten koennen oder nicht? Gibt es da doch noch Moeglichkeiten es zu verlaemgern? Gibt es da jemanden an den ich mich wenden kann?


*Ich bin ueber jeden Tipp/jede Antwort sehr dankbar!*

Vielen Dank im Voraus!

Dave Smiley
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Mick
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immer lächeln ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ist noch eine Eheschliessung moeglich?
Antwort #1 - 28.05.2004 um 15:28:47
 
Hi,
so lange Ihr Deine Freundin in D. ist, werdet Ihr auch die Möglichkeit haben, zum Standesamt zu gehen. Sollte das "richtige" Ehefähigkeitszeugnis vorliegen, dürfte die Eheschließung umittelbar bevorstehen. Damit wäre ggf. ein Duldungsgrund gegeben.

Letztlich wird Dir hier niemand beantworten können, wie sich "Eure" ABH in dem Verfahren verhält. Beantragt ggf. die Verlängerung des Visums und wartet die Entscheidung ab.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Dave
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.05.2004 um 17:21:17
 
Hey Mick!

Vielen Dank fuer deine Antwort. Japp...ich werde es versuchen. Hoffe das alles klappt.
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