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Sind Sprachkurs und vorheriger Besuch möglich? (Gelesen: 3.084 mal)
Lars78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sind Sprachkurs und vorheriger Besuch möglich?
27.05.2004 um 23:57:55
 
Ich wünsche euch allen eine wunderschönen guten Abend!

Auch ich habe, so wie manch anderer hier, ein für mich schwieriges Problem. Dennoch gebe ich die Hoffnung nicht auf, daß es auch dafür hier im Forum jemanden gibt, der mir in irgendeiner Form weiterhelfen kann.

Ich komme aus Dresden und meine Freundin aus Porto Alegre (Brasilien). Ich bin mit ihr seit mehr als 1 Jahr zusammen und habe sie als Austauschstudentin hier kennengelernt und wie es manchmal so passiert, wurde daraus viel mehr Augenrollen.

Im Januar war ich bei ihr für ca. 1 Monat in Brasilien zu Besuch Smiley. Nach nun fast einem halben Jahr getrennt, möchten wir gern in Deutschland zusammen in eine Wohnung ziehen und uns eine Zukunft aufbauen. Die dafür notwendigen Voraussetzungen habe ich bereits mit einer Verpflichtungserklärung geschaffen.

Es ist nun so, daß Natália ein Promotionsstudium an der Universität in Dresden ab März '05 beginnen kann. Wir können beide jedoch nicht bis dahin warten, da wir es vor Sehnsucht kaum aushalten. Wir kamen deshalb auf die Idee, daß sie vorher einen Deutsch-Intensivkurs belegt und so gleichzeitig auch ihre sprachlichen Kenntnisse verbessern könnte. Das Visum wird sie nun dafür auf der deutschen Botschaft beantragen. Leider wird der Kurs aber erst ab Oktober angeboten, so daß immer noch sooo viel Zeit bis dahin vergehen muß. Meine Frage ist nun, ob es eine Möglichkeit gibt, daß Natália bereits im August kommen kann, da auch noch in diesem Monat in der Familie eine große Geburtstagsfete steigen soll und ich sie schon gern bei mir hätte.
Kann sie als normaler Besucher im August einreisen und sich dann mit ihrem Visum im Oktober auf der Ausländerbehörde melden?
Vielleicht kann mir jemand sagen, ob das in dieser Form möglich ist oder nicht. Auf jeden Fall würde ich gern vermeiden, daß sie noch einmal ausreisen muss.

Vielleicht gibt es ja noch einen anderen Weg. Bitte helft uns!!
Vielen Dank schon mal im voraus, auch für die vielen anderen wertvollen Tips, die ich aus diesem Forum entnehmen konnte.


Lars und Natália
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Antwort #1 - 29.05.2004 um 13:10:41
 
Hallo Lars,

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, will Deine Freundin im August einreisen, ab Oktober einen Sprachkurs belegen und ab März 2005 ihre Promotion an der Uni  in D. machen, obwohl sie bereits als Austauschstudentin hier gewesen war.

Ein Besuch in Deutschland ist für die Dauer von 3 Monaten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten auch ohne Visum für eine Brasilianerin möglich (vgl. Art.
20 (1)
,
5 (1)
SDÜ
i.V.m. Art. 1 (2), Anhang II
VO-(EG) 539/2001
und
§ 3 (1) Satz 2 AuslG
i.V.m.
§ 1 (1)
,
Anlage I
DVAuslG).

Also bekommt Deine Freundin für einen Besuchsaufenthalt auch kein Visum.

Ein Aufenthalt für einen Sprachkurs scheidet m.E. aus, weil Deine Freundin bereits als Studentin in Deutschland war und demnach der Visumzweck offensichtlich unbegründet sein dürfte.

Für das Promotionsstudium müsste sie ein Visum für diesen Zweck beantragen. Zuständig dafür wäre die deutsche Botschaft bzw. konsularische Vetretung in dem Land, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, also Brasilien. Die Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung nach der Einreise direkt bei der Ausländerbehörde scheidet aus, weil die Ausnahmetatbestände nach
§ 9 DVAuslG
nicht zutreffen.

Sowohl der Sprachkurs, der länger als 3 Monate dauert als auch das Studium sind zustimmungsbedürftige Aufenthalte (
§ 11 DVAuslG
). Vielleicht lohnt es sich daher zunächst bei der Ausländerstelle vorzusprechen, für welche Fälle die Zustimmung erteilt werden wird. Zuständig ist die Ausländerstelle, in deren Bereich der Aufenthalt stattfinden soll.

Viel Glück

Doc  8)
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Lars78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.05.2004 um 18:47:40
 
Hallo Doc,

zunächst einmal vielen Dank für deine Antwort und die Mühe alles niederzuschreiben Smiley.

Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt als ich sagte, daß Natália als "Austauschstudentin" im April '04 in D. war. Korrekt muß es wohl heißen, daß sie lediglich ihr Studium in Brasilien durch einen Auslandsaufenthalt in D. für eine Zeitraum von 3 Monaten ergänzte. Dies tat sie im wesentlichen um Auslandserfahrungen zu sammeln Versuche für ihre Diplomarbeit durchzuführen. Sie war demnach nur kurze Zeit hier und hat nicht an Vorlesungen in D. teilgenommen und war auch nicht in einer bestimmten Fachrichtung immatrikuliert.

Denkst du, daß es demnach nicht möglich ist, ein Visum für einen Sprachkurs zu bekommen? Ich dachte bisher immer dies sei unabhängig von vorherigen Aufenthalten möglich und zudem würde es doch auch als Vorbereitung für die Zeit an der Uni, in der sie die Promotion machen würde, dienen.

Ich habe ihr nun gesagt, daß sie ihr Visum für den Zweck "Sprachstudium mit anschließender Promotion" beantragen soll. Ebenso, habe ich bereits meine Verpflichtungserklärung auf diesen Zweck hin erhalten.
Das müsste doch auf diese Weise klapen, oder?

Es besteht nun noch die Frage, ob es möglich ist, daß sie im August in D. einreist, bereits mit dem genehmigten Visum ab Oktober in der Tasche und ob sie dann hier als ganz normaler "Besucher" oder Tourist von August bis Ende September bleiben kann, ohne noch einmal ausreisen zu müssen.

Es wäre so wunderbar, wenn wir die Zeit von August bis Oktober hier gemeisam verbringen könnten. Vielleicht kannst du mir noch einmal helfen. Vielen Dank und dir und allen anderen noch ein schönes Pfingst-Fest,

Lars  :-D
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 31.05.2004 um 01:23:17
 
Zitat:
[...]
Denkst du, daß es demnach nicht möglich ist, ein Visum für einen Sprachkurs zu bekommen? Ich dachte bisher immer dies sei unabhängig von vorherigen Aufenthalten möglich und zudem würde es doch auch als Vorbereitung für die Zeit an der Uni, in der sie die Promotion machen würde, dienen.

Ich habe ihr nun gesagt, daß sie ihr Visum für den Zweck "Sprachstudium mit anschließender Promotion" beantragen soll. Ebenso, habe ich bereits meine Verpflichtungserklärung auf diesen Zweck hin erhalten.
Das müsste doch auf diese Weise klapen, oder?

Es besteht nun noch die Frage, ob es möglich ist, daß sie im August in D. einreist, bereits mit dem genehmigten Visum ab Oktober in der Tasche und ob sie dann hier als ganz normaler "Besucher" oder Tourist von August bis Ende September bleiben kann, ohne noch einmal ausreisen zu müssen.
[...]


Hallo Lars,

für den Fall, dass deine brasilianische Frundin bereits im August im Besitz des Visums für einen Sprachkurs mit anschließendem Promotionsstudium ab 01.10.2004 sein sollte, spricht m.E. nichts dagegen, schon vorab einen Besuchsaufenthalt nach den vorab genannten Rechtsvorschriften wahrzunehmen und die Aufenthaltsbewilligung nach Aufnahme des Sprachkurses direkt bei der Ausländerbehörde und ohne erneutes Visumverfahren beantragen und bekommen zu können.

Für den Fall, dass die ABH sich dann an dem Einreisestempel vom August stören sollte, ist die Argumentation, dass der vorherige erlaubte Aufenthalt auf Gemeinschaftsrecht beruht (Art. 20 (1) SDÜ) und ein nationaler Aufenthaltstitel davon unabhängig ist.

Doc  8)
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« Zuletzt geändert: 31.05.2004 um 13:49:04 von Doc »  

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Lars78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.06.2004 um 19:54:44
 
Hallo Doc,

nochmals vielen Dank für deine Antwort und die guten Nachrichten :-D

Natália wird nun wohl im August nach D. kommen. Ich freue mich schon wahnsinnig darauf. Nun muß "nur noch" mit dem Visum alles klar gehen, aber da bin ich doch relativ guter Hoffnung. Dennoch muss ich sagen, daß es wirklich nicht so einfach ist eine gemeinsame Zukunft mit einer Ausländerin hier in D. zu finden, da dies vom Gesetzgeber doch erheblich erschwert ist bzw. wie in unserem Fall mit erheblichen finanziellen Bemühungen (Sprachkurs) verbunden ist. Hat aber auch auf der anderen Seite was Gutes, denn so kann man diejenigen, die es doch nicht ganz so "ernst meinen" oder seriöse Absichten haben, etwas abschrecken.

Ich werde dich und alle anderen auf dem Laufenden halten wie es mit uns weitergeht. Übrigens auch schöne Grüsse von Natália.

Lars
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Lars78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.06.2004 um 20:03:58
 
Nun hab' ich tatsächlich noch eine andere Sache auf dem Herzen: Ist es irgendwie für Natália möglich, neben dem Deutsch-Intensivkurs einer Arbeit nachzugehen?
Ich glaube es ist nicht erlaubt, oder liege ich da falsch? Denn in irgendeiner Art und Weise ist der Deutsch-Kurs  ja auch ein Studium und da ist es wohl nicht erlaubt...  Es würde auch nur ein Halbtagsjob mit 3 oder 4 Stunden pro Woche sein.

Viele Grüsse

Lars
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Mick
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Antwort #6 - 03.06.2004 um 21:15:08
 
Zitat:
Nun hab' ich tatsächlich noch eine andere Sache auf dem Herzen: Ist es irgendwie für Natália möglich, neben dem Deutsch-Intensivkurs einer Arbeit nachzugehen?
Ich glaube es ist nicht erlaubt, oder liege ich da falsch? Denn in irgendeiner Art und Weise ist der Deutsch-Kurs  ja auch ein Studium und da ist es wohl nicht erlaubt...  Es würde auch nur ein Halbtagsjob mit 3 oder 4 Stunden pro Woche sein.

Viele Grüsse

Lars


Hi,
da würde ich mir keine Hoffnungen machen. Wenn es ihr erlaubt würde, dann vermutlich höchstens während der Ferien, sofern es welche gibt. Ich würde das mit der ABH besprechen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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