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Privatsphäre (Gelesen: 5.639 mal)
Ruettelfix
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Privatsphäre
27.05.2004 um 22:59:01
 
Hi,

sagt mal, wie sieht das eigentlich aus mit der Privatsphäre eines Asylanten? Gibt es ein Recht darauf?  Augenrollen

Darf ein Sozialarbeiter das (verschlossene) Zimmer in einem Wohnheim betreten, nur um herauszufinden, um dort möglicher Weise noch Platz wäre, um einen neuen Asylbewerber einzuquartieren?   SmileySmileySmiley  Smiley        LOL   grin

Es lagen keine anderen Gründe vor (z.B. Verdacht auf Drogenhandel o-ä-) und der Bewohner des Zimmers war nicht mehr als eine Stunde abwesend. Es gibt sicherlich auch Fälle, bei denen sich ein Sozialarbeiter die Beine in den Bauch stehen müsste, zum Beispiel wenn der Asylant nur noch dort gemeldet ist und seine Sozialhilfe bezieht, tatsächlich aber illegaler Weise ganz woanders wohnt. Dies ist und war hier aber definitiv nicht so.  Griesgrämig

Hätte der Sozialarbeiter nicht warten müssen, einen Zettel an die Tür hängen zwecks Benachrichtigung (Terminabsprache), oder so was in der Art? Durfte er die Räume einfach betreten?  Smiley

Hat ein Asylant nicht die gleichen Rechte bezgl. seiner Privatsphäre wie ein "normaler" Mieter (bspw. auch Sozialhilfeempfänger) in einer "normalen" Wohnung? Dort darf der Vermieter ja auch nur mit Zustimmung des Mieters oder in ganz dringenden Fällen ohne vorherige Genehmigung die Wohnung betreten.

Was sagt das Expertenteam?  Smiley

Es dankt für die Info,

Rütti  :happy:
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Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
Leben einfach sei?


Beiträge: 374

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #1 - 27.05.2004 um 23:11:21
 
in der "kleinen" stadt, in der ich lebe, habe ich ähnliches schon mehrfach zu ohren bekommen.
im wohnheim gibt es zweitschlüssel für jedes zimmer und wenn jemand irgendwelche kontrollen durchzuführen hat, wird geklopft und dann das zimmer geöffnet...eine freundin von mir wurde schon inflagranti mit ihrem verlobten überrascht, weil sie das klopfen nicht gehört hatten, da musik lief...
der beamte lief hochrot an und hat sich entschuldigt...

soviel zu diesem thema aus meinem erfahrungsschatz mit privatsphäre...
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Ruettelfix
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Desillusioniert e Persönlichkeit
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.05.2004 um 23:29:48
 
Dass sie anscheinend PRAKTISCH kein Recht auf Privatsphäre haben, konnte man ja merken.

Aber wie sieht es aus mit der THEORIE?

Abgesehen davon trotzdem danke für den je nach Sichtweise mehr oder weniger amüsanten Erlebnisbericht  Schockiert/Erstaunt  grin

Keep watchin'  ROFL LOL

Rütti
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 28.05.2004 um 09:10:44
 
Hallo!

Ich denke. solch ein Wohnheim wird eine Hausordnung haben, worin solche Angelegenheiten geregelt sind. Man müsste daher mal in Erfahrung bringen, was darin genau steht.

BTW: Der Ausdruck "Asylant" sollte doch vermieden werden, da er von gewissen Kreisen negativ besetzt ist. Sprechen wir lieber von Asylbewerbern.
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...
 
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.05.2004 um 14:33:29
 
Hallo Ramaol

Was meinst du mir negativ besetzt in gewissen Kreisen?

-"ant" steht doch nur für eine Person,
die der Tätigkeit nachgeht, die durch den Wortstamm möglich/gegeben ist. Also in diesem Fall geht jemand der Möglichkeit nach Zuflucht zu nehmen. Mir fällt spontan das Beispiel "Doktorant" ein...

Ist es nicht viel grotesker (eigentlich) ein Bewerber für ein Zufluchtsort zu sein? Das klingt ja fast schon so, als würde wir uns jemanden aussuchen, der für diesen Posten geeignet ist. Nun ja, ist im Prinzip wohl auch so Smiley

Was einen negativen Touch hat u. was nicht liegt wohl mehr im Auge des Betrachters als in der eigentlichen Wortbedeutung.

Lieber Gruß
Marie
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.05.2004 um 14:41:01
 
Zitat:
Hallo Ramaol

Was meinst du mir negativ besetzt in gewissen Kreisen?

-"ant" steht doch nur für eine Person,
die der Tätigkeit nachgeht, die durch den Wortstamm möglich/gegeben ist. Also in diesem Fall geht jemand der Möglichkeit nach Zuflucht zu nehmen. Mir fällt spontan das Beispiel "Doktorant" ein...

Ist es nicht viel grotesker (eigentlich) ein Bewerber für ein Zufluchtsort zu sein? Das klingt ja fast schon so, als würde wir uns jemanden aussuchen, der für diesen Posten geeignet ist. Nun ja, ist im Prinzip wohl auch so Smiley

Was einen negativen Touch hat u. was nicht liegt wohl mehr im Auge des Betrachters als in der eigentlichen Wortbedeutung.

Lieber Gruß
Marie


Als mehr oder weniger mal "Das Boot ist voll" in einigen Kreisen öffentlich sehr stark diskutiert wurde, hat es einen negativen Touch bekommen.
Aber ich finde um Worte zu streiten, ist teilweise mehr eine akademischer Diskussion. Dann kannst du auch fragen, warum aus Bauer plötzlich Landwirt geworden ist. Demnächst ist er vielleicht ein Großflächendesigner, weil Landwirt auch wieder zu negativ klingt.


In diesem Sinne
Frohe Pfingsten
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.05.2004 um 14:50:44
 
[beifall=beifall.gif] , die ehemalige Sekretetärin (oh weh eine "Tippse"!!)  ist jetzt eine Office-Managerin, die Putzfrau eine Raumpflegerin, aber bei Asylant? Nun ja, auch wurscht, wenn man damit jemanden Schlips tritt läßt man´s hält. Schade, das es weitaus andere Sachen gibt die es zu diskutieren gilt  Traurig

Dir und allen anderen anderen auch

SCHÖNE UND ERHOLSAME PFINGSTTAGE !

Marie
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.07.2004 um 17:57:42
 
Der hier erwähnte  'Doktorant'  stammt vermutlich aus Polen oder Estland. In Deutschland heißt er 'Doktorand' und unterscheidet sich deshalb sprachlich von 'Asylant'.  Zwinkernd

Mono
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Pate
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 22.08.2004 um 19:53:32
 
Hallo Ruettelfix,

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein "Sozialarbeiter" mit der Begründung ohne weiteres ein verschlossenes Zimmer betreten darf. Habt ihr denn das dabei belassen?

Es kann natürlich auch sein, das bei einzelnen Personen anders gehandhabt wird als bei Familien. Aber doch nicht ohne Absprache?

So viel u.a. auch zu der Privatsphäre - EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention

Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates oder kurz Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde im November 1950 von den damals im Europarat vertretenen Staaten verabschiedet. Die EMRK bezieht sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von den UNO Mitgliedsstaaten verabschiedet wurde. In beiden Texten sind die wichtigsten und fundamentalsten Menschenrechte definiert, die heute als Grundlage für jede demokratische Gesellschaftsordnung Gültigkeit besitzen. Im ersten Abschnitt der EMRK werden Menschenrechte und Grundfreiheiten bestimmt, so etwa das Verbot der Folter (Art. 3), das Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit (Art. 4), das Recht auf gerichtliches Gehör - Rechte der Angeklagten (Art. 6), das Gebot der Achtung der Privatsphäre (Art. 8), Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 9), das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10), Versammlungs- und Vereinsfreiheit (Art. 11), Verbot der Diskriminierung (Art. 14), ....

Gruß
Bonaparte
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 23.08.2004 um 14:06:23
 
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