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Bezeichnungen im Staatsangehörigkeitsgesetz? (Gelesen: 2.216 mal)
sid
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I love YaBB 1G - SP1!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.05.2004 um 21:33:43
 
Hallo,
ich hab mir mal das Staatsangehörigkeitsgesetz reingezogen und hab leider festgestellt, dass da immer noch die Rede von "Reichskanzler"/"Reichsangehörigkeit" ist.

Das Gesetz ist 1999 das letzte mal geändert worden, ist denn der Gesetzgeber nicht in der Lage auch diese Bezeichnungen mal zu ändern??!! Oder spricht da die Erstinkraftsetzung 1914 dagegen?

Gruß
Sid
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Ralf
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Antwort #1 - 27.05.2004 um 22:21:05
 
Hi sid!

Zitat:
"Reichskanzler"/"Reichsangehörigkeit"
Stimmt. Woran es liegt? Keine Ahnung. In gedruckter Form werden solche gegenstandslosen Stellen jedoch regelmäßig kursiv dargestellt. Zitat:
Oder spricht da die Erstinkraftsetzung 1914 dagegen?
Dies wäre kein Hinderungsgrund.
Ich denke, man hat es bei den letzten Änderungen schlicht vergessen. Und nur dafür lohnt sich das aufwendige Gesetzgebungsverfahren nicht.
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Ralf
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Antwort #2 - 28.05.2004 um 08:44:35
 
Na gut, wo wir gerade dabei sind, hier mal ein paar Beispiele aus dem ursprünglichen Gesetz, das seinerzeit noch "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG)" hieß: (Stand 1914)

Zitat:
§ 2
Elsass-Lothringen gilt im Sinne dieses Gesetzes als Bundesstaat. Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland

Zitat:
§ 4
Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind einer Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Zitat:
§ 6
Durch die Eheschließung mit einem Deutschen erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes.

Zitat:
§ 17
Die Staatsangehörigkeit geht verloren
1. ...
2. ...
3. durch Nichterfüllung der Wehrpflicht
4. durch Ausspruch der Behörde
5. ...
6. für eine Deutsche durch Eheschließung mit den Angehörigen eines anderen Bundesstaates oder mit einem Ausländer.

Zitat:
§ 18
Die Entlassung einer Ehefrau kann nur von dem Manne und, sofern dieser ein Deutscher ist, nur zugleich mit seiner Entlassung beantragt werden, der Antrag bedarf der Zustimmung der Frau.


Wie man sieht, hat das Staatsangehörigkeitsrecht im Laufe der Zeit doch einige Fortschritte gemacht.
lachen  lachen  lachen  lach lach lach
(Dass hier niemand auf die Idee kommt, sich auf eine dieser Vorschriften zu berufen ! Smiley)
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