Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Familienzusammenfuehrung - jedoch noch in den USA (Gelesen: 2.178 mal)
usapab
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenfuehrung - jedoch noch in den USA
27.05.2004 um 16:04:03
 
Hallo zusammen,
ich bin deutscher Staatsangehoeriger, der zurzeit noch in den USA lebt. Im Juni werde ich meine syrische Verlobte in Syrien heiraten. Ab Oktober werde ich wieder in Deutschland leben und dann moechte ich natuerlich, dass meine zukuenftige Frau auch nach Deutschland ziehen kann und mit mir leben kann. Kann sie das Visum zur Familienzusammenfuehrung schon beantragen, auch wenn ich noch in den USA lebe? Nach Auskunft der Deutschen Botschaft in Damaskus gibt es da eine Moeglichkeit, jedoch hat mir die Auslaenderbehoerde in meinem zukuenftigen deutschen Wohnort  mitgeteilt, dass ich dafuer meinen Wohnsitz in Dtl. haben muss und das Prozedere nicht gestartet werden kann, solange ich noch im Ausland lebe? Ich habe der Dame gesagt, dass ich ihr gerne meine Daten in den USA geben kann, so dass sie mich dort erreichen kann, jedoch hat sie auf deutschen Wohnsitz bestanden. Ich kann ihr auch einen Brief von meinem deutschen Arbeitgeber vorlegen, der belegt, dass ich ab Oktober wieder in Deutschland sein werde.

Stimmt es, dass wir bis Oktober warten muessen, bis sie das Visum beantragen kann, dann waere das natuerlich furchtbar, denn das hiesse wir muessten bis Novembe oder Dezember warten, bis wir zusammenleben koennten  Griesgrämig

Ich danke Euch noch im Vorhinein fuer Eure Hilfe und Auskunft.

Gruesse aus den USA
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfuehrung - jedoch noch in den
Antwort #1 - 27.05.2004 um 17:16:07
 
Hi,
mit den Angeboten von Dir (Arbeitgeberbescheinigung, Erreichbarkeit in den USA) könnte man die Einleitung Visumsverfahren m.E. auch vor Deinem Umzug nach D. "zulassen". So würde ein minimaler zeitlicher Unterschied bzgl. der Einreisen auf Euch zukommen.
Ich würde noch eine Bescheinigung über den in D. zur Verfügung stehenden Wohnraum (Mietvertrag?) verlangen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfuehrung - jedoch noch in den
Antwort #2 - 27.05.2004 um 18:59:10
 
@mick

Ich hatte meinen Wohnsitz während der Ehezeit kurzzzeitig in Armenien wg.Hauskauf dort.Da gerade eine Verlängerung der AE meiner Frau anstand wurde ich damals von der ALB freundlich informiert das nur das eheliche Leben mit einem Deutschen in Deutschland Rechtgrundlage für die AE meiner Frau ist.Nachdem ich die Umstände offengelegt hatte und mitteilte nmich sofort wieder in DE anzumleden wennd as Haus gekauft ist war jedoch alles ok.
Fazit: Eventuell ist dies auch beim Fragesteller der Grund.Solange ein Deutscher seinen wohnsitz nicht in DEe hat entfällt eventuell die Grundlage für die familienzusammenführung nach DE.???
Gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfuehrung - jedoch noch in den
Antwort #3 - 27.05.2004 um 20:21:18
 
Hier die Rechtsgrundlage:

Zitat:
§ 23 Ausländische Familienangehörige Deutscher
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist nach Maßgabe des § 17 Abs. 1

1. dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen,
2. dem ausländischen minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat; sie kann nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 auch dem nicht-sorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.


Die Voraussetzung kann auch gegeben sein, wenn der Deutsche nachvollziehbar beabsichtigt, in unmittelbarer Zukunft seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlegen zu wollen.

Der Nachzug kann nicht vor der beabsichtigten Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Deutschen nach Deutschland erfolgen; es geht nur mindestens gleichzeitig.

Ausgeschlossen ist auch eine beabsichtigte Eheschließung.

Doc  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 27.05.2004 um 20:36:51 von Doc »  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfuehrung - jedoch noch in den
Antwort #4 - 27.05.2004 um 22:51:32
 
Zitat:
@mick

Ich hatte meinen Wohnsitz während der Ehezeit kurzzzeitig in Armenien wg.Hauskauf dort.Da gerade eine Verlängerung der AE meiner Frau anstand wurde ich damals von der ALB freundlich informiert das nur das eheliche Leben mit einem Deutschen in Deutschland Rechtgrundlage für die AE meiner Frau ist.Nachdem ich die Umstände offengelegt hatte und mitteilte nmich sofort wieder in DE anzumleden wennd as Haus gekauft ist war jedoch alles ok.
Fazit: Eventuell ist dies auch beim Fragesteller der Grund.Solange ein Deutscher seinen wohnsitz nicht in DEe hat entfällt eventuell die Grundlage für die familienzusammenführung nach DE.???
Gruss peku



Hi Peku,
klar, so lange er nicht dort wohnt, wird es Probs geben. Ich sagte ja auch was von "minimaler Verzögerung". Die Frage ist doch, ob die ABH den Antrag, der ihr übersandt wird, sofort ablehnt, weil er nicht gemeldet ist, oder zumindest versucht, zeitnah positiv zu entscheiden.

Mir ist durchaus klar, dass da einige ABH's Probleme machen könnten.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema