Hallo Malish,
zuerst einmal ich bin kein Advokat, so daß meine Ausführungen nicht der Rechtslage entsprechen müssen (so viel als Warnung vorab
).
Zitat:Vor der Heirat wollen wir einen Ehevertrag machen.
Sicherlich sehr vernünftig, aber geht zu einem Notar oder einem Rechtsanwalt (wenn Ihr konkrete Vorstellungen habt was Ihr regeln wollt) und laßt euch den Vertrag rechtssicher aufsetzen. Nicht alles was man möchte läßt sich juristisch festmachen oder ist sogar nicht zulässig.
Zitat: Ich interessiere mich, im Scheidungsfall, falls wir Kinder haben, koennen wir im Ehevertrag festhalten bei wem das Kind bleibt?
Das glaube ich nicht, es sei denn Ihr verfügt über präkognitive (hellseherische) Fähigkeiten. Ihr könnt ja nicht wissen was der Grund für eine evtl. zukünftige Trennung ist. Da werdet Ihr euch wohl im Streitfall auf den Scheidungsrichter verlassen müssen. Soweit ich weiß bevorzugen die Gerichte im Scheidungsfall die Mutter.
Zitat:sagt das Deutsche Gesetz im Scheidungsfall bei einer auslaendischen Frau?
Welches Gesetz meinst du? Das BGB (Bürgerliches GesetzBuch) hat Bestimmt keine Sonderregelungen für Ausländer, macht also keinen Unterschied Deutscher / Ausländer. Das Ausländerrecht gibt dem Ausländischern Ehepartner die Möglichkeit aus dem Umgangsrecht mit dem Kind ein Aufenthaltsrecht abzuleiten wenn noch kein ständiges Bleiberecht bestehen sollte.
Ich hoffe das hat geholfen
Rol