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Ehevertrag (Gelesen: 4.428 mal)
Malish
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehevertrag
27.05.2004 um 09:01:48
 
Hallo Leute,

ich bin eine Ukrainische Bürgerin, mein Verlobter ist Deutscher. Vor der Heirat wollen wir einen Ehevertrag machen. Ich interessiere mich, im Scheidungsfall, falls wir Kinder haben, koennen wir im Ehevertrag festhalten bei wem das Kind bleibt?  Was sagt das Deutsche Gesetz im Scheidungsfall bei einer auslaendischen Frau? Bei wem koennte das Kind im Scheidungsfall bleiben (bei Papa oder Mama)?

Ich bedanke mich für eine Antwort. Smiley
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Rolsoft
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Beiträge: 175

69207 Sandhausen, Baden-Württemberg, Germany
69207 Sandhausen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 27.05.2004 um 10:11:13
 
Hallo Malish,

zuerst einmal ich bin kein Advokat, so daß meine Ausführungen nicht der Rechtslage entsprechen müssen (so viel als Warnung vorab Zwinkernd ).

Zitat:
Vor der Heirat wollen wir einen Ehevertrag machen.

Sicherlich sehr vernünftig, aber geht zu einem Notar oder einem Rechtsanwalt (wenn Ihr konkrete Vorstellungen habt was Ihr regeln wollt) und laßt euch den Vertrag rechtssicher aufsetzen. Nicht alles was man möchte läßt sich juristisch festmachen oder ist sogar nicht zulässig.

Zitat:
Ich interessiere mich, im Scheidungsfall, falls wir Kinder haben, koennen wir im Ehevertrag festhalten bei wem das Kind bleibt?

Das glaube ich nicht, es sei denn Ihr verfügt über präkognitive (hellseherische) Fähigkeiten. Ihr könnt ja nicht wissen was der Grund für eine evtl. zukünftige Trennung ist. Da werdet Ihr euch wohl im Streitfall auf den Scheidungsrichter verlassen müssen. Soweit ich weiß bevorzugen die Gerichte im Scheidungsfall die Mutter.

Zitat:
sagt das Deutsche Gesetz im Scheidungsfall bei einer auslaendischen Frau?

Welches Gesetz meinst du? Das BGB (Bürgerliches GesetzBuch) hat Bestimmt keine Sonderregelungen für Ausländer, macht also keinen Unterschied Deutscher / Ausländer. Das Ausländerrecht gibt dem Ausländischern Ehepartner die Möglichkeit aus dem Umgangsrecht mit dem Kind ein Aufenthaltsrecht abzuleiten wenn noch kein ständiges Bleiberecht bestehen sollte.

Ich hoffe das hat geholfen
Rol
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Malish
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.05.2004 um 14:12:15
 
Hallo Rol,

ich  bedanke mich für deine Antwort, ich denke das hat geholfen  Smiley

Malish.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.05.2004 um 14:23:17
 
Kleine Ergänzung, obwohl du das nicht gefragt hast:

Bei einer evtl. Trennung stellt stellt sich auch die Frage, ob du dann ein Bleiberecht hättest. Siehe ggf. viele Beiträge dazu im Forum Ehe und Familie. Oder/und in der
FAQ
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Malish
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.05.2004 um 15:31:52
 
sorry für blöde Frage,
Koennte passieren das ohne Bleiberecht das Kind bleibt im Land und Mutter müss weg?
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fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 27.05.2004 um 15:36:55
 
Das Kind ist ja Deustsch. Wenn du dann das Sorgerecht (zumindest teilweise) ausübst, hast du einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs.1 Nr. 3 AuslG.

Nur wenn (warum auch immer - und was selten vorkommt), der Vater das alleinige Sorgerecht hätte und du auch kein Umgangsrecht mit dem Kind hättest, wäre das evtl. anders.
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