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Entlassung (Gelesen: 3.163 mal)
Lula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.05.2004 um 11:11:17
 
Hallöchen, habe ganz viele Fragen zur Entlassung aus der jugoslawischen Staatsbürgerschaft. Zum Sachverhalt: Mein Mann ist 25 Jahre alt, Kosovo-Albaner, hat keinen Wehrdienst geleistet.
Wir haben jetzt bei der Stadtverwaltung den Einbürgerungsantrag abgegeben. Die Sachbearbeiterin sieht keinerlei Probleme, die Zusicherung zu bekommen. Wie lange wird das ungefähr dauern? Jetzt kommen wir zum größten Akt (Papiere besorgen, etc.), die Entlassung aus der jugoslawischen Staatsbürgerschaft. Da es ja flott gehen muss nach Erhalt der Zusicherung würden wir die Papiere am liebsten schon jetzt beantragen. Es sind jede Menge (Geburtsregister, Nachweis Nationalität, etc.), ich weiss nicht bei welchem Amt man die dann in Nisch (?) beantragen kann. Aber das wichtigste ist: Wenn wir mit den Papieren zum jugoslawischen Konsulat gehen und diese einreichen müssen wir doch die Euro 1000 bezahlen. Könnte der BEscheid denn negativ ausfallen wg. Militär? Ist das zwangsläufig so? Denn dann könnten wir uns die Lauferei und das ganze Geld sparen? Kostet es im Kosovo wirklich Euro 2000 wenn man 4 Dokumente besorgen möchte oder möchte uns da einer über's Ohr hauen?

Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Grüße
Lula
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Ralf
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Antwort #1 - 27.05.2004 um 13:43:25
 
Hallo!

Immer schön der Reihe nach. Zunächst muss dein Mann erst einmal die Einbürgerungszusicherung erhalten. Je nach Einbürgerungsbehörde kann dies einige Monate dauern.
Natürlich könnten die anderen nötigen Papiere bereits jetzt besorgt werden, sollte die Zusicherung jedoch länger dauern, war die Mühe umsonst, da alle diese Unterlagen nicht älter als 6 Monate sein dürfen, wenn der Entlassungsantrag gestellt wird.

Hat denn dein Mann einen aktuellen gültigen Reisepass von Serbien-Montenegro? Das wäre schon mal die halbe Miete und ersetzt auch den sonst erforderlichen Nationalitäts-Nachweis. Falls kein Pass vorliegt, sollte dieser aber bereits jetzt umgehend beantragt werden (ein gültiger Pass ist schließlich auch unabhängig vom Einbürgerungsverfahren erforderlich).

Wenn dann der Entlassungsantrag abgegeben ist, wird erst mal abzuwarten sein, wie die Reaktion der Heimatbehörden aussieht. Meines Wissens unterliegen Personen aus dem Kosovo zur Zeit auch nicht der Wehrpflicht.

Zum Entlassungsverfahren selbst siehe auch diese Themen
hier
und
hier
.

Zu den Kosten der Beschaffung von Dokumenten im Kosovo kann ich nichts sagen, 2000 Euro dürften jedoch bei Weitem übertrieben sein. Dazu ist jedoch noch folgendes zu sagen: Im Kosovo werden Urkunden zur Zeit von der UNMIK ausgestellt, diese werden von Serbien jedoch nicht anerkannt. Es ist daher erforderlich, sich an Behörden in Serbien zu wenden. Die meisten Register der Gemeinden im Kosovo sind nach Serbien ausgelagert worden, die jeweilige Partnergemeinde sollte über das Konsulat erfragt werden.
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Lula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.05.2004 um 14:19:18
 
Lieber Ramaol,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Mein Mann hat einen gültigen Reisepass, das Konsulat meine, wir müssten dennoch den Nationalitätsnachweis vorlegen. Meine Bedenken sind nur, ob der Antrag nicht automatisch abgelehnt wird, wenn er den Wehrdienst nicht geleistet hat. Dass Kosovo-Albaner befreit sind, wusste ich nicht, kann man das irgendwo nachlesen?

Vielen Dank und liebe Grüße
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Ralf
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Antwort #3 - 28.05.2004 um 08:55:43
 
Hallo!
Zitat:
Mein Mann hat einen gültigen Reisepass, das Konsulat meine, wir müssten dennoch den Nationalitätsnachweis vorlegen.
Seltsam, aber wenn's so sein soll ...

Zitat:
Meine Bedenken sind nur, ob der Antrag nicht automatisch abgelehnt wird, wenn er den Wehrdienst nicht geleistet hat.
Automatisch wohl nicht, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall. Lt. jug. bzw. serbischem Staatsangehörigkeitsrecht darf "kein Hinderungsgrund bezüglich der Wehrpflicht" vorliegen. Das heiß nicht unbedingt, dass der Wehrdienst unbedingt abgeleistet sein muss, man kann auch davon befreit werden. Mir liegen Urteile des obersten (damals noch jugoslawischen) Gerichtes vor, wonach es bei Personen, die im Ausland geboren sind oder die schon als Kind aus Jugoslawien ausgereist sind, gerade kein Hinderungsgrund ist, wenn sie den Wehrdienst nicht abgeleistet haben.

Zitat:
Dass Kosovo-Albaner befreit sind, wusste ich nicht, kann man das irgendwo nachlesen?
Dies kann ich im Moment nicht belegen, meine aber, dies vor einiger Zeit irgendwo gelesen zu haben. Es hängt damit zusammen, dass Serbien zur Zeit nicht die Hoheitsgewalt über Kosovo ausübt, da dieses Gebiet von UNMIK verwaltet wird.

Also: Erst mal die Zusicherung abwarten, dann die Entlassung beim Konsulat beantragen. Danach sehen wir weiter.
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Lula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.05.2004 um 09:02:39
 
Oh super, das hilft mir schonmal auf jeden Fall weiter. Dann müssen wir wohl erstmal abwarten (Zusicherung). Ich halte Euch auf dem Laufenden (wird aber wohl Monate/Jahre dauern, seufz).
Vielen lieben Dank nochmals.
Lula
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