Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Ausgeschrieben im Schengen (Gelesen: 12.051 mal)
Zemra4
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausgeschrieben im Schengen
26.05.2004 um 22:38:17
 
Ich bin Deutsche. Mein Freund und ich haben vor kurzem im Kosovo geheiratet. Beim Visumsverfahren hat sich nun herausgestellt, dass er vor einem Jahr von Frankreich für drei Jahre ausgeschrieben wurde.

Grund der Ausschreibung war höchstwahrscheinlich ein illegaler Aufenthalt in Frankreich. Er besaß ein Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis für die Schweiz, in der er 7 Jahre lebte. Allerdings durfte er die Schweiz nicht auf dem Landweg, nur per Luft verlassen. Dies hat er missachtet. Er wurde auf der Fahrt durch Frankreich aufgehalten und war eine Nacht in Haft, wurde am nächsten Tag freigelassen, um Asyl zu beantragen. Dies hat er nicht beantragt, sondern ist ausgereist, zurück in die Schweiz.

Er gilt dadurch sicherlich als "untergetaucht"  oder "ausgereist" Er gilt sicherlich nicht als abgeschoben.

Wer kann mir sagen, was dies für Konsequenzen in Bezug auf die Familienzusammenführung hat?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausgeschrieben im Schengen
Antwort #1 - 26.05.2004 um 23:16:33
 
Hi,
wie sicher bist Du, dass die Ausschreibung schengenweit ist?
Falls ja, müsste im Rahmen des Visumsverfahrens ein sogenanntes Konsultationsverfahren durchgeführt werden. D.h.: Deutschland fragt Frankreich, warum ausgeschrieben. Dann wird abgewogen, ob das auch der Aufenthaltsnahme in D. entgegen steht. Falls nicht, kann das Visum erteilt werden.

Das Konsultationsverfahren wird in Deutschland über das BKA (Sirene Deutschland) durchgeführt.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Zemra4
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausgeschrieben im Schengen
Antwort #2 - 26.05.2004 um 23:31:20
 
Hallo Mick, vielen Dank für deine Antwort.

Der Sachbearbeiter der AB hat mir das gesagt.
Aufgrund dieser Information habe ich schon viele Telefonate geführt und teilweise erschreckende Auskünfte erhalten. ZB. dass er überhaupt nicht nach Deutschland kommen dürfe, und auch dass, wenn er kommen dürfe unter Umständen bei der Einreise sofort festgenommen würde. Also alles sehr widersprüchlich.

Wie leitet man so ein Verfahren ein?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausgeschrieben im Schengen
Antwort #3 - 26.05.2004 um 23:41:15
 
Zitat:
Hallo Mick, vielen Dank für deine Antwort.

Der Sachbearbeiter der AB hat mir das gesagt.
Aufgrund dieser Information habe ich schon viele Telefonate geführt und teilweise erschreckende Auskünfte erhalten. ZB. dass er überhaupt nicht nach Deutschland kommen dürfe, und auch dass, wenn er kommen dürfe unter Umständen bei der Einreise sofort festgenommen würde. Also alles sehr widersprüchlich.

Wie leitet man so ein Verfahren ein?



Na, zuerst sollte der Visumsantrag zwecks Familienzusammenführung gestellt werden. Dann sieht man, wie es weitergeht. Ich würde das Verfahren automatisch einleiten, sollte auch anderswo so sein.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausgeschrieben im Schengen
Antwort #4 - 26.05.2004 um 23:44:19
 
oki, habe gesehen, der ist ja schon gestellt.
dann frage Deine Ausländerbehörde mal wie es weiter geht.
Eigentlich sollten die schonmal was vom Konsultationsverfahren gehört haben.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Zemra4
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausgeschrieben im Schengen
Antwort #5 - 27.05.2004 um 01:01:43
 
Die schon, aber ich nicht.

Also wenn ich dich recht verstanden habe, dann habe ich diverse Fehlinformationen bekommen. Unter gewissen Umständen darf er also doch Einreisen; oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausgeschrieben im Schengen
Antwort #6 - 27.05.2004 um 01:08:56
 
Zitat:
Die schon, aber ich nicht.

Also wenn ich dich recht verstanden habe, dann habe ich diverse Fehlinformationen bekommen. Unter gewissen Umständen darf er also doch Einreisen; oder?



Richtig. Nochmal: Deutschland muss nachfragen, warum die Ausschreibung besteht und dann entscheiden, ob nicht dennoch ein Aufenthaltsrecht in D. erteilt werden kann. Wenn er sich "nur" illegal in F. aufgehalten hat, oder einfach nur nicht den richtigen Ausreiseweg gewählt hat, dürfte das der Erteilung der AE in Deutschland nicht entgegen stehen. Und wenn er nur deswegen ausgeschrieben ist, weil ein Nachweis der Ausreise fehlte, hätte das auf eine nationale Fahndung in Frankreich beschränkt werden sollen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Zemra4
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausgeschrieben im Schengen
Antwort #7 - 27.05.2004 um 01:19:03
 
Super, super, vielen Dank für die Auskunft. Das beruhigt mich jetzt sehr.

Liebe Grüße von Zemra
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zemra4
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausgeschrieben im Schengen
Antwort #8 - 02.06.2004 um 22:06:06
 
Hall lieber Mick,

ich bin auf der AB gewesen. Der SB hat gesagt, das Konsultationsverfahren müsste von meinem Ehemann in seiner Heimat auf dem Französischen Konsulat gemacht werden. Die AB sei nicht für das Konsultationsverfahren zuständig. (Er war aber schon in dieser Sache dort und bekommt keine Auskunft)

Wie gut, dass ich mir Notizen gemacht hatte, somit konnte ich ihm die Auskünfte geben, die ich hier erhalten hatte. Nun will er eine Anfrage an das BVA in Köln stellen. Was ist das BVA?

Wie geht es nun weiter?

Die Familie meines Mannes hier, ist der Meinung, wir sollten sofort einen Anwalt beauftragen, denn durch die Tätigkeit eines Anwaltes liesse sich der Visumsantrag bescleunigen. Ist das richtig?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Andreas78
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausgeschrieben im Schengen
Antwort #9 - 02.06.2004 um 22:15:51
 
Zitat:
Was ist das BVA?


http://www.bundesverwaltungsamt.de/
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausgeschrieben im Schengen
Antwort #10 - 02.06.2004 um 22:21:26
 
Zitat:
Hall lieber Mick,

ich bin auf der AB gewesen. Der SB hat gesagt, das Konsultationsverfahren müsste von meinem Ehemann in seiner Heimat auf dem Französischen Konsulat gemacht werden. Die AB sei nicht für das Konsultationsverfahren zuständig. (Er war aber schon in dieser Sache dort und bekommt keine Auskunft)

Wie gut, dass ich mir Notizen gemacht hatte, somit konnte ich ihm die Auskünfte geben, die ich hier erhalten hatte. Nun will er eine Anfrage an das BVA in Köln stellen. Was ist das BVA?

Wie geht es nun weiter?

Die Familie meines Mannes hier, ist der Meinung, wir sollten sofort einen Anwalt beauftragen, denn durch die Tätigkeit eines Anwaltes liesse sich der Visumsantrag bescleunigen. Ist das richtig?


Hi,
ich zitiere erstmal:


Zitat:
§ 94 Abs. 4 SDÜ:
Sofern eine Vertragspartei eine Ausschreibung nach Artikel 95, 97 oder 99 für nicht vereinbar hält mit ihrem nationalen Recht, mit internationalen Verpflichtungen oder wesentlichen nationalen Interessen, kann sie nachträglich die Ausschreibung in dem Bestand ihres nationalen Teils des Schengener Informationssystems so kennzeichnen lassen, daß die Maßnahme in ihrem Hoheitsgebiet nicht aufgrund der Ausschreibung vollzogen wird. Mit den anderen Vertragsparteien müssen hierüber Konsultationen geführt werden. Wenn die ausschreibende Vertragspartei die Ausschreibung nicht zurückzieht, bleibt die Ausschreibung für die anderen Vertragsparteien nach wie vor gültig.


Es ist doch wohl völlig logisch, dass die Aktivitäten hierfür nicht von Deinem Ehemann veranlasst werden können? Es geht darum zu klären, ob D. eine Ausschreibung für D. aufheben lässt.

Ruf doch mal beim Bundeskriminalamt Wiesbaden, Schengensirene, an und frage nach dem Verfahren. Schilder denen Dein Problem!

BVA ist das Bundesverwaltungsamt. Dort ist das Ausländerzenralregister. Dein Mann erhält dort zum Beispiel Auskünfte über die Speicherungen zu seiner Person.
Siehe unter http://www.bundesverwaltungsamt.de. Suche dort nach dem Ausländerzentralregister, das Antragsformular zur Auskunftserteilung steht dort als Download bereit.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Trinnity
Full Member
***
Offline


Think positive!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausgeschrieben im Schengen
Antwort #11 - 03.06.2004 um 10:42:31
 
Hallöchen,

sodele, wollte nur mal schreiben wie es bei meinem ehemaligen Mann war (der jetzt nicht mehr ist):

Wir hatten in Serbien geheiratet und dann Antrag auf Familienzusammenführung gestellt.
Er war damals auch im SIS ausgeschrieben wegen Visaverstoß in Italien (sprich illegaler Aufenthalt).

Mir hat damals die AB gesagt, dass aufgrund des Antrags zur Familienzusammenführung die BRD (welche Stelle genau weiß ich nicht mehr, ist schon Jahre her) in Italien anfragt, warum der Eintrag im SIS steht.
Auf jeden Fall ging das automatisch, mein damaliger Mann mußte keinen extra Antrag stellen.

Und da es sich "nur" um einen Visaverstoß handelte (sprich keine schwere Straftat, die die Sicherheit der BRD bedrohe - wobei ich hier Visaverstoß nicht als "legal" darstellen möchte) und der " Schutz der Ehe und Familie" als stärker gewichtet wurde hat es mit allem drum und dran ca. 4 Monate gedauert, bis er das Visum zur Familienzusammenführung bekommen hat.
Ich glaube aber, dass die Einreisesperre für Italien bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch bestehen blieb, weiß es nicht mehr ganz genau.

Ob das jetzt heute anders abläuft weiß ich nicht.
Zum Seitenanfang
  

Verlieren kann man immer.&&Aber wer nicht kämpft hat bereits verloren.
 
IP gespeichert
 
Zemra4
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausgeschrieben im Schengen
Antwort #12 - 03.06.2004 um 11:37:55
 
Vielen lieben Dank für eure Antworten.



Wer kann mir bitte noch sagen, ob das ganze durch die Beauftragung eines Anwalts wirklich und wesentlich beschleunigt werden kann?

(habe mir das Formular des BVA sofort runtergeladen)

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zemra4
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausgeschrieben im Schengen
Antwort #13 - 03.06.2004 um 13:07:28
 
Habe gerade mit der Schengensirene beim BKA in Wiesbaden telefoniert und habe zum Ablauf folgende Info bekommen.


Die AB an meinem Wohnort stellt eine Anfrage an die Schengensirene in Wiesbaden. Diese stellt dann die Anfrage ob, in diesem Fall Aufgrund der Heirat, die Ausschreibung gelöscht werden kann, was dann normalerweise problemlos geschieht, es sei denn es liegen gravierende Verstösse vor.

Jetzt werde ich dem SB ein freundliches Fax senden mit diesen Infos.......
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zemra4
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausgeschrieben im Schengen
Antwort #14 - 03.06.2004 um 18:12:05
 
Nach meinem Fax mit all diesen Informationen erhielt ich soeben um 17.54 einen Anruf des zuständigen Sachbearbeiters der AB.

Der SB teilte mir mit, dass er gestern eine Anfrage an das BVA gestellt hätte, und heute sofort eine Antwort bekam. „Das BVA sei nicht zuständig, sondern die Schengensirene in Wiesbaden“

Herr SB sagte weiterhin, dass ICH mich nun mit der Schengensirene bezüglich des Konsultationsverfahrens in Verbindung setzen müsse.

Der Visa-Antrag würde nun in der Warteschleife gehalten werden und die AB würde nicht mehr tätig werden. Die AB sei dafür nicht zuständig!

Er hätte Rücksprache mit seinem Vorgesetzten gehalten. Er hat mir die Durchwahl seines Vorgesetzten gegeben und mir gesagt, dass das Fax, welches ich geschrieben habe, dem Vorgesetzten schon vorläge.

Jetzt stehe ich ziemlich dumm und ohnmächtig da und fühle mich von der AB so ziemlich auf den Arm genommen. Was läuft hier schief?

An dieser Stelle  mein Fax, nur so zur Info, damit auch jeder der dies liest weiß, dass ich mich höflich und korrekt verhalten habe. Oder habe ich da was falsch gemacht?

[i][i]„An XXX


XXXX , Antrag auf Familienzusammenführung

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank erst Mal für Ihre freundliche Unterstützung. Leider sind die Wege durch den
§-Dschungel doch sehr verworren.

Nachdem ich Ihren Vorschlag mich an das BVA zu wenden beherzigt habe, stellte sich heraus, dass nur mein Mann selbst oder ein Anwalt oder eine bevollmächtigte Person einen schriftlichen Antrag  auf Auskunft über die zu seiner Person im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten  stellen kann. Das Formular habe ich sofort aus dem Internet heruntergeladen. Eine Bevollmächtigung von mir als seine Ehefrau wird dennoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte er die Auskunft dann bekommen haben, hilft uns das dann zur Visaerteilung auch keinen Schritt weiter.

Weitere Informationen, die ich über den Verlauf der Visaerteilung im Falle einer Ausschreibung im Schengen erhalten habe sind:

„Aufgrund des Antrags zur Familienzusammenführung wird dir BRD automatisch im ausschreibenden Land nach dem Grund des Eintrags nachfragen. Dies gründet auf folgendem §:


§ 94 Abs. 4 SDÜ: Sofern eine Vertragspartei eine Ausschreibung nach Artikel 95, 97 oder 99 für nicht vereinbar hält mit ihrem nationalen Recht, mit internationalen Verpflichtungen oder wesentlichen nationalen Interessen, kann sie nachträglich die Ausschreibung in dem Bestand ihres nationalen Teils des Schengener Informationssystems so kennzeichnen lassen, daß die Maßnahme in ihrem Hoheitsgebiet nicht aufgrund der Ausschreibung vollzogen wird. Mit den anderen Vertragsparteien müssen hierüber Konsultationen geführt werden. Wenn die ausschreibende Vertragspartei die Ausschreibung nicht zurückzieht, bleibt die Ausschreibung für die anderen Vertragsparteien nach wie vor gültig.



Daraus ergibt sich, dass die Aktivitäten hierfür nicht von meinem Ehemann veranlasst werden können.

Es geht darum mittels einem Konsultationsverfahren zu klären, ob Deutschland eine Ausschreibung für Deutschland aufheben lässt.

Ein Telefonat mit  der Schengensirene beim BKA in Wiesbaden brachte mir  folgende Info zum Ablauf:

Die AB an meinem Wohnort stellt eine Anfrage an die Schengensirene in Wiesbaden. Diese stellt dann die Anfrage ob, in diesem Fall Aufgrund der Heirat, die Ausschreibung gelöscht werden kann, was dann normalerweise problemlos geschieht, es sei denn es liegen gravierende Verstösse vor. Diese Anfrage kann von der AB gestellt werden mit der Bitte den Grund zur Ausschreibung zu erfahren oder auch ohne. Je nach Ermessen des SB.

Demnach würden alle weiteren Aktivitäten meinerseits lediglich dazu führen, dass sich mein Wissen über Verfahrensweg und den §-Dschungel erweitert, und ich nur durch dieses Wissen einen Beitrag zur zügigen Durchführung des Visa-Antrages beisteuern kann. Tatsächliche Schritte kann ich dazu keine unternehmen.

Meine Gewerbe-Anmeldung erhalten Sie mit dieser Post als Anlage. Den Nachweis für den Lebensunterhalt vom Steuerberater werde ich schnellstens nachreichen. Sollte sich durch das Fehlen dieses Dokumentes das Konsultationsverfahren verzögern, bitte ich Sie um eine Benachrichtigung.

Vielen Dank und herzliche Grüße,


Anlage per Fax Handelsregisterauszug“
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema