Zemra4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Nach meinem Fax mit all diesen Informationen erhielt ich soeben um 17.54 einen Anruf des zuständigen Sachbearbeiters der AB.
Der SB teilte mir mit, dass er gestern eine Anfrage an das BVA gestellt hätte, und heute sofort eine Antwort bekam. „Das BVA sei nicht zuständig, sondern die Schengensirene in Wiesbaden“
Herr SB sagte weiterhin, dass ICH mich nun mit der Schengensirene bezüglich des Konsultationsverfahrens in Verbindung setzen müsse.
Der Visa-Antrag würde nun in der Warteschleife gehalten werden und die AB würde nicht mehr tätig werden. Die AB sei dafür nicht zuständig!
Er hätte Rücksprache mit seinem Vorgesetzten gehalten. Er hat mir die Durchwahl seines Vorgesetzten gegeben und mir gesagt, dass das Fax, welches ich geschrieben habe, dem Vorgesetzten schon vorläge.
Jetzt stehe ich ziemlich dumm und ohnmächtig da und fühle mich von der AB so ziemlich auf den Arm genommen. Was läuft hier schief?
An dieser Stelle mein Fax, nur so zur Info, damit auch jeder der dies liest weiß, dass ich mich höflich und korrekt verhalten habe. Oder habe ich da was falsch gemacht?
[i][i]„An XXX
XXXX , Antrag auf Familienzusammenführung
Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank erst Mal für Ihre freundliche Unterstützung. Leider sind die Wege durch den §-Dschungel doch sehr verworren.
Nachdem ich Ihren Vorschlag mich an das BVA zu wenden beherzigt habe, stellte sich heraus, dass nur mein Mann selbst oder ein Anwalt oder eine bevollmächtigte Person einen schriftlichen Antrag auf Auskunft über die zu seiner Person im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten stellen kann. Das Formular habe ich sofort aus dem Internet heruntergeladen. Eine Bevollmächtigung von mir als seine Ehefrau wird dennoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte er die Auskunft dann bekommen haben, hilft uns das dann zur Visaerteilung auch keinen Schritt weiter.
Weitere Informationen, die ich über den Verlauf der Visaerteilung im Falle einer Ausschreibung im Schengen erhalten habe sind:
„Aufgrund des Antrags zur Familienzusammenführung wird dir BRD automatisch im ausschreibenden Land nach dem Grund des Eintrags nachfragen. Dies gründet auf folgendem §:
§ 94 Abs. 4 SDÜ: Sofern eine Vertragspartei eine Ausschreibung nach Artikel 95, 97 oder 99 für nicht vereinbar hält mit ihrem nationalen Recht, mit internationalen Verpflichtungen oder wesentlichen nationalen Interessen, kann sie nachträglich die Ausschreibung in dem Bestand ihres nationalen Teils des Schengener Informationssystems so kennzeichnen lassen, daß die Maßnahme in ihrem Hoheitsgebiet nicht aufgrund der Ausschreibung vollzogen wird. Mit den anderen Vertragsparteien müssen hierüber Konsultationen geführt werden. Wenn die ausschreibende Vertragspartei die Ausschreibung nicht zurückzieht, bleibt die Ausschreibung für die anderen Vertragsparteien nach wie vor gültig.
Daraus ergibt sich, dass die Aktivitäten hierfür nicht von meinem Ehemann veranlasst werden können.
Es geht darum mittels einem Konsultationsverfahren zu klären, ob Deutschland eine Ausschreibung für Deutschland aufheben lässt. Ein Telefonat mit der Schengensirene beim BKA in Wiesbaden brachte mir folgende Info zum Ablauf:
Die AB an meinem Wohnort stellt eine Anfrage an die Schengensirene in Wiesbaden. Diese stellt dann die Anfrage ob, in diesem Fall Aufgrund der Heirat, die Ausschreibung gelöscht werden kann, was dann normalerweise problemlos geschieht, es sei denn es liegen gravierende Verstösse vor. Diese Anfrage kann von der AB gestellt werden mit der Bitte den Grund zur Ausschreibung zu erfahren oder auch ohne. Je nach Ermessen des SB.
Demnach würden alle weiteren Aktivitäten meinerseits lediglich dazu führen, dass sich mein Wissen über Verfahrensweg und den §-Dschungel erweitert, und ich nur durch dieses Wissen einen Beitrag zur zügigen Durchführung des Visa-Antrages beisteuern kann. Tatsächliche Schritte kann ich dazu keine unternehmen.
Meine Gewerbe-Anmeldung erhalten Sie mit dieser Post als Anlage. Den Nachweis für den Lebensunterhalt vom Steuerberater werde ich schnellstens nachreichen. Sollte sich durch das Fehlen dieses Dokumentes das Konsultationsverfahren verzögern, bitte ich Sie um eine Benachrichtigung.
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Anlage per Fax Handelsregisterauszug“
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