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Visum auf Familienzusammenführung (Gelesen: 1.906 mal)
Sazu
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum auf Familienzusammenführung
26.05.2004 um 11:57:44
 
Guten Tag,
meine Erste Mail hier in diesem Forum.

Ich gehöre zu den Menschen die lieber einen geringen Stress mit Dokumentenbeschaffung in Kauf nimmt, um hier in D zu heiraten.

Nun, ich möchte einen Ägypter heiraten. Dieser lebt und arbeitet in Italien.

Vom Standesamt haben wir schon erfahren was wir alles benötigen.

Nun weiß ich nicht, ob er ein Visum zur Zusammenführung beantragen muß, und ob das über Ägypten laufen muß, denn er lebt ja in Italien.

Im Freundeskreis hat ein Paar in Dänemark geheiratet. Bis er nun eine Aufenthaltserlaubnis für D bekommen hat, hat es 8 Monate gedauert. Das würde jetzt so lange dauern, da über das Bundeskriminalamt eine Prüfung von allen arabischen Personen stattfinden würde.

Wenn wir in D heiraten, kommt das dann nach der Hochzeit auch noch auf uns zu? Oder wird das davor gemacht? Dauert somit eine Visumserteilung nun auch 8 Monate?

Vielleicht hat da ja Jemand Informationen.

Danke Gruß Sazu



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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum auf Familienzusammenführung
Antwort #1 - 26.05.2004 um 12:29:58
 
Zitat:
Guten Tag,
meine Erste Mail hier in diesem Forum.

Ich gehöre zu den Menschen die lieber einen geringen Stress mit Dokumentenbeschaffung in Kauf nimmt, um hier in D zu heiraten.

Nun, ich möchte einen Ägypter heiraten. Dieser lebt und arbeitet in Italien.

Vom Standesamt haben wir schon erfahren was wir alles benötigen.

Nun weiß ich nicht, ob er ein Visum zur Zusammenführung beantragen muß, und ob das über Ägypten laufen muß, denn er lebt ja in Italien.

Im Freundeskreis hat ein Paar in Dänemark geheiratet. Bis er nun eine Aufenthaltserlaubnis für D bekommen hat, hat es 8 Monate gedauert. Das würde jetzt so lange dauern, da über das Bundeskriminalamt eine Prüfung von allen arabischen Personen stattfinden würde.

Wenn wir in D heiraten, kommt das dann nach der Hochzeit auch noch auf uns zu? Oder wird das davor gemacht? Dauert somit eine Visumserteilung nun auch 8 Monate?

Vielleicht hat da ja Jemand Informationen.

Danke Gruß Sazu


Hi,
da er in Italien lebt, offensichtlich rechtmäßig, wäre eine deutsche Auslandsvertretung in Italien der richtige Ansprechpartner für die Visumserteilung.

Die Sicherheitsabfragen für bestimmte Staaten - ich lasse offen, ob Ägypten zu der nicht veröffentlichten Liste gehört - würden dann auch im Rahmen des Visumsverfahrens durch die dt. Auslandsvertretung in die Wege geleitet. 8 Monate kämen mir dabei recht lange vor, erfahrungsgemäß ginge das schneller.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Sazu
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum auf Familienzusammenführung
Antwort #2 - 26.05.2004 um 14:09:22
 
Hallo Mick,

er muß also ein Visum beantragen?!

Was für Erfahrungen hast Du so wegen des Zeitraums der Prüfung?

Solche Dinge müssen ja auch bei der Terminierung der Hochzeit bedacht werden Smiley).

Wenn wir dann hier in D geheiert haben, bekommt er aber dann auch gleich die AE, da die ganzen Prüfungen schon vorher stattgefunden haben?

Danke Gruß Sazu
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