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Aufenthaltsbefugnis zur Aufenthaltserlaubnis änder (Gelesen: 2.646 mal)
Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.05.2004 um 15:35:39
 
Mal wieder ein Fall aus dem Leben: eine Frau hat aus humanitären Gründen - schwere Krankheit eines Kindes - eine Aufenthaltsbefugnis seit inzwischen 3 Jahren, die erst im letzten Jahr bis 2005 verlängert wurde. Sie bezieht keine Sozialleistungen, hat eine Arbeitserlaubnis und wird demnächst auch anfangen, zu arbeiten. Kann dann die Befugnis in eine AE umgewandelt werden, oder fehlt da noch etwas?
Anne
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Mick
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Antwort #1 - 25.05.2004 um 19:03:37
 
Zitat:
Mal wieder ein Fall aus dem Leben: eine Frau hat aus humanitären Gründen - schwere Krankheit eines Kindes - eine Aufenthaltsbefugnis seit inzwischen 3 Jahren, die erst im letzten Jahr bis 2005 verlängert wurde. Sie bezieht keine Sozialleistungen, hat eine Arbeitserlaubnis und wird demnächst auch anfangen, zu arbeiten. Kann dann die Befugnis in eine AE umgewandelt werden, oder fehlt da noch etwas?
Anne



Ne, so einfach geht das nicht, Anne. Lies Dir mal den § 35 Abs. 1 AuslG durch. Wichtig dazu auch die Verwaltungsvorschriften, die näheres zu den anrechenbaren Zeiten sagen. Das ist die einzige Möglichkeit zum Wechsel zur AE, wenn sich an der "Sachlage" nichts ändert.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.06.2004 um 13:37:15
 
Hallo,
den Fall nochmal aufgewärmt: insgesamt liegen vor, 1 Jahr AE, 6 Jahre Aufenthaltsbewilligung - die dann wegen dem kranken Kind zur Befugnis umgewandelt wurde, aus humanitären Gründen.

Jetzt finde ich aber
35.1.4.2            Nicht anrechenbar sind Zeiten des Besitzes einer anderen Aufenthaltsgenehmigung, also der Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltsbewilligung.

und habe anscheinend hier immer noch keine besseren Chancen - oder Tomaten auf den Augen?
Anne
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Antwort #3 - 17.06.2004 um 16:23:07
 
Zitat:
und habe anscheinend hier immer noch keine besseren Chancen - oder Tomaten auf den Augen?
Anne


Hi Anne,
nein, keine Tomaten. Die anrechenbaren Zeiten nach § 35 I AuslG beginnen vorliegend offensichtlich mit der ersten Erteilung der Befugnis. Wenn unmittelbar davor noch eine 69 IIIer Zeit lag, die letztlich zur Erteilung der Befugnis führte, könnte diese auch mit angerechnet werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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