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Trennung / Scheidung bei Kurzzeitehe (Gelesen: 3.601 mal)
werner
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung / Scheidung bei Kurzzeitehe
25.05.2004 um 13:04:46
 
Hallo,
bin hier zum ersten mal mit meinen Problemen...
und hoffe auf Hilfe.
Bin als Deutscher seit fast 2 Jahren mit einer Polin verheiratet, habe mich aber vor 3 Monaten von ihr getrennt, d.h. bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und habe das auch bei der AB angezeigt und mich umgemeldet.
Hier geht es hier nicht darum, dass ich ihr was Schlechtes will, auch will ich mich hier nicht über Schuld oder Ähnliches auslassen, das Zusammenleben war einfach nicht möglich.  Smiley

Was sollte ich beachten um die Trennung bzw. Scheidung so human wie möglich für alle anzugehen????

Muss ich jetzt zu einem Anwalt oder erst gegen Ende des Trennungsjahrs????

Nach bisherigen Infos habe ich bei einer Kurzzeitehe keine Unterhaltsverpflichtung über die Trennungszeit hinaus - ist das richtig? ??
Habe ich dafür die notwendigen Schritte gemacht???
Ich möchte nicht für den Rest meines Lebens zahlen müssen. Die 2 Jahre sind am 05.06. um.
Sie hat als EG Neubürgerin ein Aufenthaltsrecht, soweit sie dem Staat nicht zur Last fällt, kann aber mit ihrer 14jährigen Tochter nicht allein von ihrem Teilzeitjob (500 EUR netto+Kindergeld) leben.
Ich bereit die Wohnung für das Trennungsjahr zu finanzieren, aber nicht die nächsten Jahrzehnte.
Besteht hier Gefahr???
Für den Unterhalt ihrer Tochter aus 1.Ehe in PL bin ich denke ich wohl nicht verantwortlich!? Oder kann man mir hier auch etwas anrechnen?
Weiter gilt Zugewinngemeinschaft, aber wie ist die gemeinsam renovierte - schon vorher allein erworbene - Eigentumswohnung, d.h. die Arbeit zu bewerten???

Alles sehr MATRELL, aber hier habe ich leider noch etwas zu verlieren. Die Illusionen über ein gemeinsames glückliches Leben und eigene Kinder haben wir beide schon Stück für Stück begraben.

Danke für die, die bis hier alles gelesen haben.
Hoffe aber auch auf Infos.
Gruss
W
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cylber
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Beiträge: 82
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.05.2004 um 14:56:40
 
Hallo Werner,

nach Auskunft meines RA besteht ned unbedingt Unterhaltsverpflichtung wenn die Ehe ned länger als 2 jahre Bestand hatte. Näheres hierzu bitte einen RA fragen.

Zugewinngemeinschaft:

stark vereinfacht: Stand des Vermögens zu Beginn der Ende abzüglich Stand des Vermögens zum Ende der Ehe = Zugewinn. Arbeitseinsatzstunden oder dergleichen fallen da leider nicht darunter.

Verpflichtung gg. der Tochter:

Hier sind sicherlich andere Experten geeigneter, wenn Du jedoch für die Tochter eine Verpflichtungserklärung abgegebe hast, dann kann es eng werden. Die Behörden würden, wenn die zum sozialfall wird die Penunzen bei Dir wieder holen. Dies ist ja auch Sinn und Zweck einer Verpflichtungserklärung. Nassauer und Schmarotzer haben wir schon genug.

Am besten wird sein, so fast as possible zu einem RA für Familienrecht und die paar Euronen für eine gute und qualifizierte Beratung investieren. Lieber jetzt was ausgeben und Du weißt es sicher wie später durch Dummheit lebenslang blechen müssen.

Gruß

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Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
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werner
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.05.2004 um 17:48:38
 
Danke soweit,
hat meine Ängste leider nur verschlimmert....... cry:, aber so ist das halt. Schockiert/Erstauntm

Das ich zum Anwalt muss ist klar,
aber muss ich das jetzt vor dem 2. Jahrestag, damit er was tut, oder ist mit der Trennung und dem nicht zusammen gemeldet sein erst mal alles ok ??? ???

Danke
W
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