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Arbeit + Diplomarbeit ausl. Student (Gelesen: 1.700 mal)
f.dingler
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.05.2004 um 20:49:03
 
Hallo Leser,
ich komme leider mit meiner Frage bei der Ausländerbehörde nicht weiter.
Folgender Fall:
Ein ausländischer Student aus einem nicht-EU-Land hat für sein Studium in Deutschland eine Aufenthaltsbewilligung mit folgendem Zusatz im Visum (so oder so ähnlich)
"Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet mit folgenden Ausnahmen: Für 90 Tage pro Jahr oder für ein Praxissemester".
Der ausländische Student arbeitet die 90 Tage pro Jahr und will jetzt zusätzlich noch bei der gleichen Firma (im Zeitlichen Anschluss an die 90 Tage) die Diplomarbeit schreiben. Die Firma behauptet, die Diplomarbeit sei Bestandteil der 90 Tage (was rein zeitlich nicht hinhaut, da eine Diplomarbeit mehr als 90 Tage umfasst) und könne daher dieses Jahr nicht mehr begonnen werden.
Aus meiner Sicht (und auch aus einigen Telefonaten mit der Ausländerbehörde) ist die Durchführung der Diplomarbeit auch entgeltlich zusätzlich zu den 90 Tagen bewilligungsfreier Arbeit erlaubt, da sie Teil des Studiums ist. Leider glaubt mir die Firma nicht und die Kommunikation zwischen Firma und Ausländerbehörde ist mangelhaft.
Kann mir jemand von Euch Auskunft über schriftliche Quellen bezüglich dieser Regelung geben? Liege ich mit meiner Vermutung überhaupt richtig?
Meine Frage ist konkret: Welche Quelle regelt den Umfang der Arbeit, die für ausländische Studierende zulässig ist? Ist in dieser Quelle auch die Arbeit, die im Zuge eines Studiums durchgeführt wird (Diplomarbeit, Praxissemester) behandelt?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten
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zbiggy
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Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.05.2004 um 20:40:44
 
Hi, versuche mal so:
-der Student soll bei dem Arbeitsamt, der zuständig für die Sudentenvermittlung (wie TUSMA an der TU-Berlin) ist, einen Antrag an zusätzliche 90 Arbeitstage im Jahr stellen - als ich noch Student war, war das überhaupt kein Problem, ich habe das beantragt und problemlos bekommen Smiley.
-wenn er jetzt 180 Tage im Jahr arbeiten darf, kann man mit der Firma verhandeln…

guck Lese mal die AuslG1990DV § 12 Begriff der Erwerbstätigkeit sowie  AuslG-VwV § 28.5.3      Erwerbstätigkeit neben dem Studium
güß
zbiggy

i4a is great
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