Hallo,
ich hab ein paar Fragen bezüglich dem FZ-Visum und dem Wohnsitz.
Momentan habe ich meinen Erstwohnsitz in meinem Geburtsort und seit 5 Jahren aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz.
Die Papiere für die Hochzeit wurden ausschliesslich vom Erstwohnsitz ausgestellt.
1. Erhält die
ABH des Erstwohnsitzes auch die Anfrage vom Konsulat ? Ich würde der
ABH nämlich gerne vorab einige Dokumente zukommen lassen um vielleicht die Zustimmung zu beschleunigen.
2. Ich wollte wissen, wie und wo ich meinen Mann melden muss um nicht den Anschein einer Scheinehe zu erwecken. Folgende Info hab ich erhalten:
gem. § 11 der Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz bedarf ein Visum der vorherigen Zustimmung der für den Aufenthaltsort zuständigen
Ausländerbehörde, wenn sich ein Auländer länger als drei Monate im Bundesgebiet halten will (in Ihrem Fall beabsichtigter Familiennachzug).
Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet
ist dann das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft (gemeinsamer
Wohnsitz).
Wie bereits mit Mail vom 05.04.2004 mitgeteilt ist in Ihrem Fall XXX der 1. Wohnsitz.
Sollte hier ein Visaantrag Ihres Ehegatten eingehen wäre dieser wegen Nichtzuständigkeit unserer Behörde an die Ausländerbehörde der Stadt
Karlsruhe abzugeben.
Solten Sie den 1. Wohnsitz nach XXX verlegen und ZZZ als
2. Wohnsitz angeben könnte Ihr Ehegatte nach Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet ebenso in ZZZ einen 2.Wohnsitz anmelden.
??????
Das ist mir nun völlig unklar. Warum kann bei mir nicht alles bleiben wie es ist und ich melde meinen Mann genau gleich ? Warum soll ich die Wohnsitze genau vertauschen?`Steuerrechtlich wird die ganze Geschichte bei mir anerkannt, da ich im Heimatort Verpflichtungen hab und dementsprechend oft dort bin.
Kann mir da jemand etwas "Licht" im Dunklen schaffen ?
Vielen lieben Dank vom Landei
)