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Schwarz fahren (Gelesen: 12.065 mal)
irs04
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwarz fahren
24.05.2004 um 16:22:41
 
Hallo!

Ich bin heute mit dem Zug gefahren und wollte mir ein Ticket im Zug kaufen. Aber das ist nicht mehr möglich, deswegen musste ich 40 Euro Strafe zahlen. Die Frau hat mir gesagt, dass das eine Straftat ist und es ist ungut für die Aufenthaltsgenehmigung.
Was wird mit mir passieren?
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 24.05.2004 um 16:46:30
 
Hallo,

also wenn es das erste Mal war, und Du die 40
Euro bezahlt hast sollte sich der Fall erledigt
haben, die Dame wollte Dir warscheinlich nur ein
bisschen Angst machen.
Ist ja auch nicht so einfach heutzutage mit diesen
tollen hochtechnischen Fahrkartenautomaten lachen
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.05.2004 um 20:25:27
 
Boah eh...gleich 40 Euro...ob das auch  passiert wäre, wenn du gleich AKTIV auf den Schaffner zugegangen wärst?..Ok, kleine Nachlösegebühr, aber das "Schwazfahren" hätte ich nicht auf mich sitzen lassen...
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 25.05.2004 um 20:45:25
 
Zitat:
Boah eh...gleich 40 Euro...ob das auch  passiert wäre, wenn du gleich AKTIV auf den Schaffner zugegangen wärst?..Ok, kleine Nachlösegebühr, aber das "Schwazfahren" hätte ich nicht auf mich sitzen lassen...


Tsss,
Tickets im Zug gibt es normalerweise nur, wenn die Fahrt nicht nur in einem Verkehrsverbund stattfindet. Smiley
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 25.05.2004 um 23:43:04
 
Als Hinweis hier die Strafvorschrift:

Erschleichen von Leistungen (
§ 265a (1) StGB
):
Zitat:
Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.


Doc  Zwinkernd

Es liegt im Ermessen des Beförderungsunternehmers, Strafantrag zu stellen, weil dies im Allgemeinen nach Abs. 3 Verfolgungsvoraussetzung ist. Aus Erfahrung kann ich beitragen, dass der Erstverstoß eingestellt wird, wenn keine besondere kriminelle Energie zu erkennen ist (Bagatellsache). Der Hinweis der Mitarbeiterin dürfte darauf gemünzt sein, das erhöhte Fahrgeld zu entrichten.

Es gibt auch Fälle, da wurde der Strafrahmen voll ausgeschöpft. Das waren dann so Schwarzfahrer im 64. Fall!
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« Zuletzt geändert: 25.05.2004 um 23:59:49 von Doc »  

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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #5 - 26.05.2004 um 08:22:38
 
IN einigen Bundeslaendern werden auch die sogenannten Regionalbahnen die ueber die Grenzen
eines verkehrsverbundes hinausfahren aus Kostengruenden nicht mehr mit einem Zugbegleiter
vulgo Schaffner besetzt da eruebrigt sich dann auch das
AKTIVE Zugehen auf denselben grin
Schwarzfahren wird ja gerne bagatellisiert  sollte aber nicht so sein und wenn man erwischt wird muss man halt zahlen c'est la vie
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irs04
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 26.05.2004 um 11:09:58
 
Werde ich nun Probleme bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung haben oder nicht?
Wer hat Erfahrung damit?
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #7 - 26.05.2004 um 11:22:51
 
Wie schon gesagt, wenn Du das erhoehte Befoerderungsentgeld  40 Euro gezahlt hast und keine
Anzeige erfolgt ist wirst Du deswegen  keine
Probleme bekommen.
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AM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 26.05.2004 um 12:05:10
 
Zu Doc:
in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten,


Das zu beweisen, finde ich, ist praktisch unmoeglich.

Mich aergert die Bahn besonders wenn ich vom Flughafen fahren soll und der Schalter geschlossen ist (die Geldkarte ist dummerweise auch nicht aufgeladen - passiert manchmal). Sowas ist sehr kundenunfreundlich, weil man als Schwarzfahrer betrachtet werden kann. Na ja, ein Privatunternehmen kann natuerlich beliebige Regeln einfuehren.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #9 - 26.05.2004 um 12:08:17
 
Die Kontrolleure der verschiedenen Unternehmen
koennten mit den ueblichen Ausreden ganze
Leitz Ordner fuellen.

Wenn Geldkarte nicht aufgeladen, hast Du doch bestimmt Kleingeld dabei und wenn das auch nicht,
jaaa was machst Du dann????????
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AM
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Antwort #10 - 26.05.2004 um 12:13:45
 
Zitat:
Wenn Geldkarte nicht aufgeladen, hast Du doch bestimmt Kleingeld dabei


Und was kannst du mit dem Kleingeld an Fernverkehrautomaten erreichen  ? lachen Das ist eben das Problem, dass man mit dem normalen Geld das Ticket nicht kaufen kann (nur mit der Geldkarte).
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Hartmut_Krentz
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Antwort #11 - 26.05.2004 um 12:23:57
 
ROFLAlso das wird doch jetzt Haarspalterei,
erstens gibt es Fahrkartenautomaten die Bargeld
akzeptieren, zweitens sind auf den Flughaefen
mit Fernbahnanschluss die Reisezentren in der
Regel besetzt(wenn auch mit langen Wartezeiten)
und drittens gibt es in den Fernbahnen in der Regel einen Zugbegleiter bei dem Du eine Fahrkarte
nachloesen kannst mit einem Zuschlag.
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AM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 26.05.2004 um 12:42:17
 
Zitat:
ROFLAlso das wird doch jetzt Haarspalterei,
erstens gibt es Fahrkartenautomaten die Bargeld
akzeptieren, zweitens sind auf den Flughaefen
mit Fernbahnanschluss die Reisezentren in der
Regel besetzt(wenn auch mit langen Wartezeiten)
und drittens gibt es in den Fernbahnen in der Regel einen Zugbegleiter bei dem Du eine Fahrkarte
nachloesen kannst mit einem Zuschlag.


Ganz klar, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Moeglichkeit von diesen zutrifft ist ungefaehr 80 %. (Ich habe aber noch nie Fernverkehrautomaten, die Bargeld nehmen, gesehen. Bist du sicher, dass es solche gibt?) Und mit dem Warten (Suchen) des Zugbegleiters faengt das Nervenspiel an. Wenn man aber 10 mal pro Jahr nach Ausland der Arbeit wegen fliegt, kann  sowas passieren. Und jetzt bin ich sowieso auf alle Faelle vorbereitet, aber wenn ein auslaendischer Wissenschaftler (oder ein ander Specialist), der noch keine ausreichende Deutsch- und Deutschlandskenntnisse hat, ist die Wahrscheinlichkeit einer solchen Situatiom viel groesser.  Und dieses Geruch ueber Hindernisse bei der Visa- oder Aufenthaltsgenehmigungserteilung macht Angst. Sollte aber in einer normalen demokratischen Geselschaft nicht der Fall sein, weil die vermutete Strafe der Haerte der Straftat in dem Geschilderten Fall nicht entspricht. Eine normale Strafe plus muendliche Warnung musste auf jeden Fall ausreichen.
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marie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 26.05.2004 um 12:43:14
 
Also mir passiert es öfters, meistens bin ich so in Hektik und habe garkeine Zeit ein Ticket zu lösen...

..und da ja froh bin einen Zug erwischt zu haben ohne lange Wartezeit (ich hasse Bahnhöfe u. Züge) steige ich ohne gültiges Fahrticket ein, aber ich gehe umgehend zum Schaffner und kaufe mir eins und da ich ja so brav bin u. so herrlich hektisch wirke brauche ich meist auch keinen Aufschlag zu zahlen (in solchen Situationen ist es äußerst praktisch eine Frau zu sein grin)



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Hartmut_Krentz
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Antwort #14 - 26.05.2004 um 13:23:34
 
lachen in anderen Situationen auch
und trotzdem beschwert Ihr Euch staendig wg
Gleichberechtigung lachen
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