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Einsicht in die Ausländerakte (Gelesen: 4.649 mal)
programmer
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Beiträge: 55

München, Bayern, Germany
München
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einsicht in die Ausländerakte
24.05.2004 um 12:48:30
 
Hallo,

kann man rein aus Neugier und ohne Angabe von einem Grund die eigene Ausländerakte einsehen?

Muss man dazu im voraus einen schriftlichen Antrag stellen, oder reicht es aus, bei der ABH vorbeizuschauen?

Danke!
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Mick
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Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einsicht in die Ausländerakte
Antwort #1 - 24.05.2004 um 18:27:01
 
Zitat:
Hallo,

kann man rein aus Neugier und ohne Angabe von einem Grund die eigene Ausländerakte einsehen?

Muss man dazu im voraus einen schriftlichen Antrag stellen, oder reicht es aus, bei der ABH vorbeizuschauen?

Danke!



Ja, kann man. Wie das Verfahren ist, sollte man bei der jeweiligen Ausländerbehörde nachfragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #2 - 24.05.2004 um 23:27:11
 
Wir haben mündlich als wir sowieso bei der ABH waren, um Einsicht gebeten. Es hieß, dass es jetzt nicht ginge, wir sollten in 2 Tagen wiederkommen.

Als wir dann die Akte einsahen, waren alle "sensiblen" Dokumente zur Ermittlung wegen Scheineheverdacht gegen uns entfernt worden.

Solltest Du also bestimmte "sensible" Dokumente suchen, die Deines Erachtens in der Akte sein müssten, mach' Dich drauf gefasst, dass es diese möglicherweise in der Akte nicht gibt und auch die Seiten der Akte lückenlos durchnummeriert sind.

In diesem Fall kannst Du jedoch den für Deinen Landkreis zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten und um Überprüfung bitten. Der für uns zuständige Datenschutzbeauftragte erteilte unserer ABH einen Tadel und forderte, dass in Zukunft sämtliche Unterlagen über Ermittlungen bzgl. Scheinehe immer in der Akte zu behalten seien.
(Argument unserer ABH: Falls die Akte mal an eine andere ABH ginge, wenn wir umzögen, sollen die nicht drauf gestoßen werden, dass gegen uns schon einmal ermittelt würde, da diese neue ABH uns sonst auch gleich in Verdacht hätte .... merkwürdig ...  ???  ??? )

Ansonsten steht in der Akte eigentlich nichts Besonderes:
evtl. Schriftverkehr mit Rechtsanwalt bzgl. Asylantrag (falls einer gestellt wurde), Anmerkungen zur Erteilung von AEs.

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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misterxxx
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.07.2004 um 12:06:54
 
Kann vielleicht irgendwer die dazu passenden Vorschriften benennen. Ich habe vor zwei Wochen bei der für meinen Kreis zuständigen Ausländerbehörde etwas zu erledigen gehabt. Dabei zitierte die Sachbearbeiterin mir etwas aus der Akte meiner Frau (die ebenfalls anwesend war). Einige Dinge waren jedoch unklar und als ich darum bat mir das entsprechende Schriftstück zu zeigen meinte man bloß: "Wir sind nicht dazu verpflichetet Ihnen Akteneinsicht zu gewähren"... (die haben wir dann auch nicht bekommen)
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Hartmut_Krentz
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Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 13.07.2004 um 12:35:46
 
Wird wohl unterschiedlich gehandhabt. Ich durfte die
Akte meiner Frau nach hoeflichem Fragen im Beisein des
Sachbearbeiters in aller Ruhe durchblaettern.
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 13.07.2004 um 17:02:09
 
Akteneinsichtsrecht ist geregelt in § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwvfg/__29.html
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