Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Familíenzusammenführung (Gelesen: 6.368 mal)
cylber
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 82
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familíenzusammenführung
24.05.2004 um 10:04:26
 
Hallo an die Experten,

meine Frau (Venezolanerin) hat eine Tochter aus früherer Beziehung. Jetzt wollen wir die Kleine nach D holen aber wissen ned so genau wie das vor sich geht. Papiere in der Dt. Botschaft beantragen und dort genehmigen lassen ist schon klar. Meinte vielmehr was oder wie das vonstatten geht wenn die Kleine mal in D ist. Schule u.ä., anerkennung von ausld. Zeugnissen, Kindergeld o.ä.,Schulpflicht usw. usw. usw.

Hat jemand derartige Erfahrung? Wäre prima wenn ihr mir das mitteilen würdet. Meine Frau und auch ich leiden doch unter der Trennung. Ach ja, wir wohnen im Süden der Republik (Ba-Wü)

Im voraus besten Dank für Eure Antworten.

viele Grüße
Zum Seitenanfang
  

Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zur Familíenzusammenführung
Antwort #1 - 24.05.2004 um 10:16:53
 
Hallo cylber,

bin zwar kein Experte, habe aus dem Mitlesen früherer Postings zu ähnlicher Thematik Folgendes herausgelesen:

1. Visum zur Familienzusammenführung stellen
2. Es muss eine Bestätigung des leiblichen Vaters vorhanden sein, dass er einverstanden ist, dass das Kind nach D reist und dort lebt.
3. Wer hat das Sorgerecht für das Kind? Beide Eltern? Nur die Mutter? (die Bescheinigung vom leibl. Vater braucht sie aber auf jeden Fall).

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
cylber
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 82
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familíenzusammenführung
Antwort #2 - 24.05.2004 um 11:36:19
 
Hallo Jana,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Dieses Gebiet ist nicht unser Problem, das haben wir schon längst geklärt, das Sorgerecht hat im übrigen die Mutter.

Mein Anliegen ist dies, daß ich gerne im Vorfeld wissen würde wie es bei einem Nachzug danach weitergeht. Sprich geeignete Schulen, Anerkennung von Zeugnissen, Kindergeld(?), Sprachschulen trotz oder wegen Schulpflicht usw.usw. Beim LRA konnten oder wollten Sie mir keine Auskunft geben.

Vielleicht gibt es ähnlich gelagerte Fälle oder vielleicht sogar jemanden der wie wir aus dem Bereich Ortenaukreis kommt und das selbe gemacht hat oder auch vorhat?
Zum Seitenanfang
  

Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familíenzusammenführung
Antwort #3 - 24.05.2004 um 15:12:48
 
Hallo!
Interessant und wichtig wäre bei dieser Frage vor allem, wie alt das Kind ist.

Hier mal eine Teilantwort:

Schulpflicht besteht für das Kind auf jeden Fall, wenn es bereits im schulpflichtigen Alter (über 6 Jahre) ist. Ob man dabei die Auswahl zwischen mehreren Schulen hat, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Bei Grundschulen ist dies normalerweise nicht möglich.
Kindergeld dürfte kein Problem sein, sobald sich das Kind hier rechtmäßig aufhält und die Mutter eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Siehe
Bundeskindergeldgesetz

Anerkennung ausländischer Zeugnisse: In Bundesländern mit Bezirksregierungen/Regierungspräsidien sind diese in der Regel dafür zuständig. Dazu sind die Zeugnisse zusammen mit Übersetzungen eines beeidigten Übersetzers einzusenden.
Hier geht's zu den Regierungspräsidien in BW
.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
cylber
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 82
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familíenzusammenführung
Antwort #4 - 24.05.2004 um 15:27:10
 
Hallo Ramaol,

Sorry ich vergaß in der Hektik: das Mädchen ist gerade 13 Jahre alt geworden. Ist das von Bedeutung? Es geht in Venezuela auf eine High-School.

Ich sehe nur ein bischen das Problem mit den mangelnden bis gar nicht vorhandenen Sprachkenntnissen.

Wie haben den dies die anderen User mit z.B. Ihren Russischen Frauen nebst Kindern gemacht? Könnte mir hier da einer Auskunft geben? Das Grundproblem
( Sprache+Schulbesuch) ist ja das gleiche.

Danke mal vorab
Zum Seitenanfang
  

Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
IP gespeichert
 
cylber
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 82
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familíenzusammenführung
Antwort #5 - 25.05.2004 um 10:17:13
 
Hallo Leute,

kommt schon, hat keine ähnliche Erfahrungen gemacht??

Bin um jeden Tipp dankbar.

viele Grüße
Zum Seitenanfang
  

Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familíenzusammenführung
Antwort #6 - 25.05.2004 um 10:58:13
 
Hallo!

Die fehlenden Sprachkenntnisse sind in der Tat ein Problem. Sofern auf der jetzigen Schule, immerhin eine "High-School", Deutschunterricht angeboten wird, sollte diese Möglichkeit auf jeden Fall genutzt werden. Sicherlich gibt es dort auch andere Möglichkeiten, z.B. die fast weltweit vorhandenen
Goethe-Institute
.
Ansonsten wird wohl nach der Einreise zuerst mal ein Intensiv-Sprachkurs erforderlich. Das Wie und Wo kann aber unmöglich in diesem Forum geklärt werden, dies sollte mit der zuständigen zukünftigen Schule am Wohnort abgesprochen werden.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
marie
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familíenzusammenführung
Antwort #7 - 25.05.2004 um 13:49:28
 
Mein Sohn ist erst seit knapp 8 Monaten in Spanien, wir haben die spanische Schule der deutschen Schule vorgezogen obwohl er zu diesem Zeitpunkt kein Spanisch sprach. Zwar haben wir ihn ein Jahr zurück gestuft, aber es hat sich gelohnt- er spricht jetzt schon nahezu fließend (Kinder...lernen so schnell :-D ) Spanisch und hat überhaupt keine Probleme dem Unterricht zu folgen.

Die ersten paar Monate ist noch 2-3 mal in der Woche eine Studentin gekommen um seine Sprachkenntnisse mit ihm zu erweitern.

Ich würde mir nicht allzu viele Sorgen machen, aber sie sollte auf´keinen Fall "mit geschleift" werden, dann lieber ein oder zwei Jahre zurück stufen (besser einen vernünftigen Abschluß als ein schnelles anrückendes Disaster)

LG
Marie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Internationale Schule
Antwort #8 - 26.05.2004 um 01:07:25
 
Hallo cylber,

gibt es in Eurer Nähe eine internationale Schule? Dann würde ich das Mädchen evtl. dort anmelden. Ansonsten vorher intensive Gespräche mit den Schulleitern der in Frage kommenden Schulen führen - herausfinden wie die Förderung außerhalb des Unterrichts ist - evtl. später durch eine Mitschülerin Deutschunterricht erteilen lassen.

Vielleicht könntest Du vorab schon eine Brieffreundschaft mit einem Mädchen aus Eurer Nachbarschaft arrangieren?

Ansonsten würde ich ihr jetzt schon deutsche Videos und Kassetten schicken, auch deutsche Comics. Erkundige Dich mal, es gibt auch zweisprachige Bücher (deutsch / englisch etc.), dass Du da auch was besorgst und ihr schickst, so dass sie bereits vor ihrer Ankunft anfangen kann Deutsch zu lernen. Und wenn sie sich von den Kassetten nur "berieseln" lässt, sie bekommt schon ein bisschen Sprachgefühl (auf diese Weise habe ich französisch und niederländisch gelernt).

Viel Erfolg!  Smiley

Liebe Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema