Hi Rolsoft,
verständlich, dass Dich dieser Bürokratismus riesig ärgert.
Ich frage mich nur: Lohnt es sich, diesen Kampf auszufechten?
Wäre es nicht einfacher, der BA die gewünschten Unterlagen vorzulegen und sich seinen Teil zu denken?
Hinterher, wenn Deine Frau die Arbeitsgenehmigung hat, könnt Ihr Euch ja noch immer beschweren, weil dieser Beamte seinen Dienst "zu genau" genommen hat. Aber dann kann Deine Frau wenigstens schon einmal anfangen zu arbeiten.
Die Bestätigung, dass Ihr eine ehel. Lebensgemeinschaft führt, geht allerdings meines Erachtens entschieden zu weit. Es gibt da sogar gewisse Bestimmungen des Datenschutzbeauftragten, dass auch die
ABH diese Bestätigung nicht mehr fordern darf (dazu gibt's in der Linkliste meiner Homepage auch einen Link). Eine solche Bestätigung zu fordern, würde zu stark in die persönliche Freiheit eingreifen. Und über die Art und Weise, wie ein Ehepaar seine ehel. Lebensgemeinschaft zu führen hat, ließe sich ja auch streiten ....
Inwieweit die
ALB überhaupt derartige Nachweise und Bestätigungen abgeben (dürfen), ist mir nicht bekannt.
Ich würde einfach die gewünschten Unterlagen vorlegen, auf jeden Fall gemeinsam und möglichst mit noch einem weiteren mit Euch nicht verwandten Zeugen auf der BA erscheinen und hinterher auch gleich ein Gesprächsprotokoll anfertigen (ich bin ein "Fan" von Protokollen, sie helfen bei etwaigen Unstimmigkeiten enorm weiter ...)
Ich wünsche Euch viel Durchhaltevermögen!
(Bloß nicht aufregen .... aber das ist leichter gesagt als getan ...)
Liebe Grüße
Janna