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Einbürgerung..eine Frage (Gelesen: 4.820 mal)
Ato
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung..eine Frage
23.05.2004 um 08:17:48
 
Hallo

Ich bin mit einer Deutschen verheiratet seit 4 Jhren und habe Aufenthaltserlaubnis seit drei und halbes Jahren .

Vorher und für 3 Jahren habe ich ein Aufenthaltsbeweligung.

Ich habe gehört , dass ich nach Gesetz (9) als Deutscher einbürgern kann.
Ich beziehe kein Sozialhilfe und kein Arbeitslosenhilfe..

Aber seit 1 Jahr habe ich kein Job .. ich bin suche noch nach Arbeit , leider bis Heute ohne Erfolg .. aber ich habe noch genug Geld, außerdem hat meine deutsche Frau ein Job.

meine Frage ist , ob ich nun das Recht auf die deutschestatsangehörigkeit habe, oder muß
ich davor ein Job haben?

VIELE GRÜßE

ATO


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Eine Umfrage zu diesem Thread wurde von mir entfernt, da sie nicht richtig installiert war.
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« Zuletzt geändert: 23.05.2004 um 10:38:11 von Doc »  
 
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Nicator
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Ausländerrecht, Einbürger.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 23.05.2004 um 13:43:59
 
Hallo Ato!
Grundsätzlich wäre zum jetzigen Zeitpunkt eine Einbürgerung nach § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes möglich.
Die zeitlichen Voraussetzungen erfüllst Du dafür.
Wenn Du momentan keine Sozial- bzw. Arbeitslosenhilfe beziehst und der Lebensunterhalt durch Deine Frau sichergestellt wird, ist dies auch ausreichend.
Aber hast Du denn bisher in Deutschland gearbeitet? Wie lange und wie viele Monatsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hast Du denn bisher in der BRD bezahlt?
In Nordrhein-Westfalen müssen es mindestens 24 Monatsbeiträge sein!

Grüsse

Nicator
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Ato
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.05.2004 um 16:03:58
 
Hallo Nicator

und schönene Dank für deine Antwort...

in letzeten Jahren war ich als Doktorant tätig und ich habe seit ein Jahr promoviert,  ich hatte eine Stipendium.
Ich habe deswegen keine Monatsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bisher in der BRD bezahlt.

Ist das eine Voraussetzung , dass ich Monatsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen muß.
und wie viel Monaten soll dass in Hessen, wenn uberhaupt.

danke noch mal

ATO

_________________________________________________

falsch gesetztes Zitat entfernt
Gruß
ramaol
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« Zuletzt geändert: 25.05.2004 um 09:14:37 von Ralf »  
 
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capar
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Antwort #3 - 25.05.2004 um 01:27:30
 
Hallo Ato,

es ist immer besser,wenn man ein Job hat.Aber meiner meinung nach würde die Rentenversicherung bei dir keine grosse Rolle spielen,weil du deine Altervorsorge andereweiße(als Doktorant) gesichert hast.Es wäre wichtig,wie hoch das Gehalt deiner Frau ist. Zwinkernd

Gruß
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Ralf
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Antwort #4 - 25.05.2004 um 09:35:51
 
Hallo!

Bei einer Ermessenseinbürgerung, also auch nach § 9 StAG, ist Voraussetzung, dass Vorsorge auch für das Alter getroffen ist. Üblicherweise geschieht dies durch regelmäßige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, es werden jedoch auch andere Möglichkeiten der Altersvorsorge anerkannt, z.B. der Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung in ausreichender Höhe oder ähnliches. Ein gewisser "Grundstock" muss jedoch in allen Fällen bereits vorhanden sein. 24 Monate regelmäßige Beiträge zur Rentenversicherung oder Lebensversicherung sind jedoch bei § 9 StAG das Minimum, einige Länder verlangen aber auch 36 Monate oder mehr, dabei kommt es z.T. auch auf das Lebensalter an. Starre Regeln gibt es hier nicht, es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.
Es wird daher empfohlen, diese Angelegenheit in einem persönlichen Gespräch mit der Einbürgerungsbehörde zu klären.
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Mick
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Antwort #5 - 25.05.2004 um 09:55:28
 
Zitat:
24 Monate regelmäßige Beiträge zur Rentenversicherung oder Lebensversicherung sind jedoch bei § 9 StAG das Minimum, einige Länder verlangen aber auch 36 Monate oder mehr,



Naja, mit mehr als 36 Monaten würde aber die Möglichkeit, bereits nach drei Jahren eingebürgert zu werden, ausgeschlossen?   Ärgerlich
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ato
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.05.2004 um 09:59:34
 
Hallo Ramaol!

und schönen Dank für Ihre Antwort

kann ich nun verstehen, dass die regelmäßige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung die Konditionen für die Einbürgerung nach Gesetz (9) sind.

Aber was mit die normaler Einbürgerung..... ich bin  seit fast acht Jahren in Deutschland (4 Jahren Aufenthaltsbeweligung und 4 Jahren Aufenthaltserlaubnis).. .....braucht man auch regelmäßige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für 24 Monaten und ein Job zur zeit der Einbürgerung.

viele Grüße

Ato
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Ralf
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Antwort #7 - 25.05.2004 um 10:16:15
 
Hallo Ato!

Für die Anspruchseinbürgerung (§ 85 AuslG) ist die Alterssicherung keine Voraussetzung. Ein ausreichendes (Familien-)Einkommen muss jedoch vorhanden sein, damit der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe) bestritten werden kann.
Möglich ist dies jedoch erst nach mindestens 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, "fast 8 Jahre" reichen da noch nicht, da musst du dann wohl noch etwas warten, bis die 8 Jahre "voll" sind.
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