Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Einbürgerung (Gelesen: 14.060 mal)
programmer
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 55

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung
Antwort #15 - 01.06.2004 um 14:46:25
 
Zitat:
Noch was:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Aufsichtsbehörde (RP) in direktem Schriftverkehr mit den Bewerbern steht.


Also in Hessen ist es so. Ich habe mal einen Schreiben von der Einbürgerungsbehörde (Standesamt) bekommen, dass die Ermittlungen dort abgeschlossen worden und mein Antrag an das RP weitergeleitet worden sei. Ein paar Tage später kam ein Brief von dem RP, wo der Eingang bestätigt und eine Ansprechpartnerin beim RP genannt wurde. Ab dem Zeitpunkt lief die gesamte Kommunikation direkt mit dem RP; auch die Zusicherung habe ich direkt von dort bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung
Antwort #16 - 01.06.2004 um 15:10:19
 
Hallo!
In diesem Fall ist RP nicht Aufsichtsbehörde, sondern zuständige Einbürgerungsbehörde. Dann nimmt die Vor-Ort-Behörde (hier das Standesamt) lediglich den Antrag entgegen, stellt die erforderlichen Unterlagen zusammen und schickt dann alles zusammen an die Einbürgerungsbehörde. An Ende des Verfahrens wird dann i.d.R. auch die vom RP ausgefertigte Einbürgerungsurkunde von der Behörde vor Ort ausgehändigt.

In Niedersachsen war dies früher übrigens genauso.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Servus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung
Antwort #17 - 03.06.2004 um 05:52:02
 
@ Ramaol

Zitat:
Evtl. fragst du einmal deinen Vater danach, ob er dich beim bosnischen Konsulat angemeldet hat.

Wurde nicht in Bosnien gemeldet.

Zitat:
Du sagtest, deine Einbürgerung erfolgte gem. § 87 Abs. 3 AuslG unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Dies ist nur möglich, wenn der ausländische Staat die Entlassung von der Leistung des Wehrdienstes abhängig macht.


Tja Ramaol es ist leider so. Die zuständige Wehrbehörde in Jugoslawien hat 2 Anträge die ich gestellt habe ( Antrag auf Versetzung in die Reserve und Befreiung der Wehrpflicht bzw. Antrag auf verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung im Ausland )
wurden beide abgelehnt bzw. ins DISPOSITIV gestellt. Amtlich ist bekannt das der Jugoslawische Staat die Ausbürgerung vom Millitärdienst abhängig macht. Einem Ausbürgerungsantrag meines Bruders wurde nicht statt gegeben weil er den Millitärdienst nicht abgeleistet hat wie ich auch. Im Beschluß des Gerichtes hieß es "Störung des Millitärfriedens".
s.h. § 87.3.1.1 StAR-VwV    "Leistung ausländischen Wehrdienstes" dort heißt es Zitat:
Zum Nachweis, dass der Herkunftsstaat die Entlassung aus seiner Staatsangehörigkeit von der Leistung des Wehrdienstes abhängig macht, ist die Ablehnung oder zumindest die Zurückstellung des Entlassungsantrags wegen der fehlenden Wehrdienstleistung erforderlich. Sofern amtlich bekannt ist, dass der Herkunftsstaat die Entlassung aus seiner Staatsangehörigkeit von der Leistung des Wehrdienstes abhängig macht, genügt der Nachweis, dass der Einbürgerungsbewerber wehrpflichtig ist.

das ist bei mir der Fall.

Das RP steht nicht direkt mit mir in verbindung. Die Schreiben bekomme ich alle von meiner zuständigen Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde ( Landratsamt).

mfg

Servus



                       
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung
Antwort #18 - 07.06.2004 um 11:23:27
 
Hallo noch mal!

Also, nach den gemachten Angaben gehe ich mal davon aus, dass du die bosnische Staatsangehörigkeit nicht erworben hast, deine Einbürgerungsbehörde sollte dies dann auch feststellen können.

Wenn vorher keine Rede davon war und alle Angaben korrekt waren, kann deine Einbürgerungsbehörde nicht nachträglich weitere Forderungen stellen. Genausogut könnte sie sonst später noch verlangen, dass du nachweist, dass du auch die Staatsangehörigkeiten von Botswana und Kenia nicht besitzt, oder dass du auch in 5 Jahren nicht arbeitslos bist. kopfhau

Was hat denn genau welche Behörde wann geschrieben?

Das mit der Mehrstaatigkeit bezüglich Serbien nehme ich einmal so hin, auch wenn es mich nicht überzeugt. Aber das war ja auch nicht das Thema.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema