Die Verpflichtungserklärung nach §84
AuslG, ist eine Art "Einladung". Hiermit verpflichtet sich der Einladende, das er für alle nötigen Aufwendungen und Unkosten zu Sorgen hat, die bei dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehen. Hierzu gehören auch Krankheitskosten.
Eine Verpflichtungserklärung bekommt man beim zuständigen Ausländeramt, bzw. Ausländerbehörde und kostet 20 €. Oft wird der Nachweis über ein bestimmtes Einkommen und ein Nachweis über ausreichenden Wohnraum verlangt. Am besten erkundigt man sich bei der
ABH, wie da die Regelungen aussehen.
Wichtig ist, dass man den Ausländer hier in Deutschland gegen Krankheitskosten versichert!
Denn die Botschaften oder Konsulate vergeben ein Besuchsvisum nur, wenn der Abschluss einer Versicherung für den Besuchszeitraum vorliegt.
Die Verpflichtungserklärung und den Nachweis über die Versicherung schickt man nun per Post an den Besucher und mit diesen Unterlagen kann dieser dann zur Botschaft gehen und ein Besuchsvisum beantragen.
Welche Unterlagen darüber hinaus verlangt werden, kann man auf den Seiten der Botschaften oder der Konsulate lesen.
Ich habe die wichtige Post (Versicherung, Unterlagen mit Behördenstempel usw.) mit DHL verschickt. DHL oder andere sind sehr teuer, dafür kann man aber sicher sein, dass der Brief ankommt. Oftmals innerhalb von vier Tagen (Düsseldorf-Novosibirsk).
Joemi