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Scheidung vor Familienzusammenführung (Gelesen: 1.931 mal)
pitcup
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung vor Familienzusammenführung
18.05.2004 um 09:35:48
 
Hallo,
ich habe da ein spezielles Problem, das auch nicht alltäglich ist.
Ich habe im Dez. in Russland geheiratet, meine Frau samt deren Sohn sind aber noch in Russland geblieben, damit der Sohn die Schule beenden kann. Anfang April hat sie den Antrag für das Visum zur Familienzusammenführung bei der Botschaft in Moskau abgegeben, ich wurde mittlerweile Ende April zur ABH geladen, um dort die Formalitäten zu erledigen. Insbesondere Verpflichtungserklärung für den Sohn. Nun hat meine Frau panische Angst vor dem Umzug, der Trennung von der Familie, usw. bekommen. Leider auch in dem Zusammenhang eine alte Jugendliebe wieder getroffen und sich neu verliebt. Jedenfalls will sie sich jetzt in Russland scheiden oder die Ehe anullieren lassen und nicht nach D kommen. In D waren sie noch nicht gemeldet, das Visum wird demnächst auf der Botschaft vorliegen. Was ist jetzt zu tun ?
-Kann die ABH die Verpflichtungserklärung für den Sohn rückgängig machen ?
-Kann ich auf der Botschaft die Visa sperren lassen?
-Ist in D die Ehe schon rechtsgültig, obwohl noch keine Dokumente den Behörden in D vorlagen ?
-Welche mögliche Schwierigkeiten sind zu erwarten ?
Bitte um mögliche Ratschläge ! Vielen Dank !

Gruß
Peter

PS: Diese Fragen sind nur zur Sicherheit, ich unterstelle ihr nicht unbedingt böse Absichten !
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peku
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i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 18.05.2004 um 10:23:01
 
hallo ,

so sehe ich das:

1: die Ehe ist rechtsgültig geschlossen und du must diesen Familienstand auch in DE angeben ob deinen Frau hier lebt oder nicht

2: wenn Sie wie du sagst gar nicht nach DE kommen will sehe ich da kein Problem.

3: Ein hinweis über die von der Ehefrau eingereichte Scheidung würde ich dennoch an die Botschaft senden
um den Verwaltungsvorgang dort abzukürzen.Es reicht aber auch eine Mitteilung an dein ALB die dann blitzartig (du wirst dich wundern wie schnell eine ALB sein kann) die Botschaft auf dem Dienstwege über die Absicht der Ehescheidung informiert.

Gruss peku
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Marco_D.
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Beiträge: 173
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.05.2004 um 10:23:36
 
Gehe zur ABH und zeige die Trennung an.
Dann hat deine Frau und ihr Sohn keinen Anspruch auf eine AE, da der Grund dafür entfallen ist.

Außerdem dürfte das Visum, falls ausgestell,t ungültig werden, da die Auflage im Pass besagt, dass das Visum nur für die eheliche Lebensgemeinschaft erteilt wurde und diese jetzt nicht mehr besteht.

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carlosCB
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59558 Lippstadt, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.05.2004 um 13:04:32
 
Zitat:
PS: Diese Fragen sind nur zur Sicherheit, ich unterstelle ihr nicht unbedingt böse Absichten !


VORSICHT IST DIE MUTTER DER PORZELLANKISTE verdacht


Melde es Deienr Abh - und bitte SCHNELL  sonst kann es sehr teuer werden
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Gruß &&CarlosCB
 
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