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Info der EU Komision >>Arbeitsfreizügigkeit (Gelesen: 3.217 mal)
peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Info der EU Komision >>Arbeitsfreizügigkeit
17.05.2004 um 23:46:15
 
hallo folgende mail bekam ich auf eine Anfrage heute:
Kostelation: Spanische Bürgerin lebt und arbeitet in München Ehemann armenischer Bürger.


     EUROPÄISCHE KOMMISSIONGD BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALESSozialschutz und soziale IntegrationFreizügigkeit der Arbeitnehmer und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Brüssel, den 17.05.04            7067
E/3 US D(2004) 10722
Frau
XXXXXXXXXX
e-maili: XXXXXXXXXX
Sehr geehrte Frau XXXXXXXX,
ich danke Ihnen für Ihr e-mail vom 19.04.04 hinsichtlich des Rechts Ihres zukünftigen Ehemannes auf Aufenthalt in Deutschland.
Ich kann Ihnen folgende Information bestätigen. Da Sie in Deutschland Wanderarbeitnehmerin sind, hat Ihr Partner nach der Eheschließung Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland. Er hat auch das Recht, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen. Hinsichtlich des Verfahrens müssten sie folgendes beachten. Für die Einreise können die deutschen Behörden ein Visum verlangen. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger einer Wanderarbeitnehmerin muss zudem das Ausweispapier Ihres Mannes, mit dem er nach Deutschland eingereist ist und eine von der zuständigen Behörde des Herkunftsstaats Ihres Mannes ausgestellte Bescheinigung, in der das Verwandtschaftsverhältnis bestätigt ist.
Ich hoffe, dass diese Informationen nützlich sind. Falls sich bei der Einreise Ihres Mannes bzw. bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis Probleme ergeben sollten, können Sie sich erneut an die Dienststellen der Kommission wenden.
Mit freundlichen Grüßen
(signed)XXXXXXXXXXXXX
Referatsleiter


Zusatz von mir :
Dazu noch die Info das eine Arbeisterlaubniss nicht benötigt wird.

Gruss peku

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Mick
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Info der EU Komision >>Arbeitsfreizügigk
Antwort #1 - 17.05.2004 um 23:51:37
 
Danke für die Info. Aber was ist daran neu? Bzw., was willst Du damit sagen?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 18.05.2004 um 01:04:36
 
Was ist denn da nun Tacko?

Zukünftiger Ehemann, oder tatsächlich schon MRAX?

M.E. eindeutig eine Bestätigung bestehenden Rechts!

Doc  ???
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peku
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Antwort #3 - 18.05.2004 um 10:15:44
 
@Mick und @ Doc

Daran ist für euch ggf. auch für mich nichts neues.aber es gibt tatsächlich noch den einen oder anderen dens Interessiert(??)lassen wir es mal so stehen.(Oder nervt eine Mitteilung dieser Art auch schon??)

@Doc zum Widerspruch "Ehemann"
Heirat wird erst im Juni 04 in Armenien sein.also richtig zukünftiger Ehemann.
gruss peku
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Mick
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Antwort #4 - 18.05.2004 um 12:26:29
 
Zitat:
@Mick und @ Doc

Daran ist für euch ggf. auch für mich nichts neues.aber es gibt tatsächlich noch den einen oder anderen dens Interessiert(??)lassen wir es mal so stehen.(Oder nervt eine Mitteilung dieser Art auch schon??)



Hi Peku,
Du hast geltendes Recht dargestellt, Vergleichbares wurde mehrfach im Forum besprochen. Was würdest Du denn sagen, wenn ich einfach mal den § 23 AuslG kopiere und kommentarlos und völlig unmotiviert nur mit dem Text der Vorschrift einen Thread anfange? Wo ziehen wir da die Grenzen? Rechtsgrundlagen haben wir oben unter dem Link
Gesetze
zusammengefasst. Natürlich ist es gerne gesehen, wenn neue Infos auch ohne bestimmten Anlass rübergebracht werden.

Und zur Ergänzung: So ein Posting würde mich auch nerven, wenn es vom User X geschrieben worden wäre, hat nichts mit Dir persönlich zu tun, also bitte nicht beleidigt sein. Und ich denke, meine Nachfrage, aus welchem Grunde das da hingestellt wurde, ist wohl legitim. Hätte ja sein können, dass Du einen bestimmten Grund hast, oder Dich auf Postings aus der Vergangenheit beziehst.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #5 - 09.06.2004 um 08:41:09
 
Zitat:
hallo folgende mail bekam ich auf eine Anfrage heute:
Kostelation: Spanische Bürgerin lebt und arbeitet in München Ehemann armenischer Bürger.



Hallo Peku!

Könntest du mir die Email-Adresse für diesen  Ansprechpartner nennen? Vielen Dank.

Gruss
MrT
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