Hallo Peter,
meine Frau (Russin) hat ebenfalls ein minderjähriges Kind und sie hat es damals geschafft, eine unbeschränkte Ausreisegenehmigung vom leiblichen Vater zu erhalten.
Von der Freigabe des Vaters habe ich auch damals die Heirat abhängig gemacht. Denn wenn der Sohn meiner Frau keine unbeschränkte Ausreisegenehmigung erhalten hätte, müsste er in Russland bleiben und wir wollten auf keinen Fall, das Mutter und Kind getrennt werden. Klingt zwar hart, aber es ist kein guter Zustand, wenn man verheiratet ist und die Ehefrau kommt immer nur auf Besuch nach Deutschland.
Als ich mich damals persönlich bei meiner
ABH erkundigte, sagte man mir dort, dass das Sorgerecht überprüft wird, bzw. ob der notarielle Vertrag in Deutschland Rechtsgültig ist.
In Deinem Fall wird es wohl heissen, wenn die Freigabe beschränkt ist, muss der Junge wieder zurück. Ob er ein Visum für die zwei Monate bekommt, kann ich nicht sagen, da können Dir bestimmt die Experten was dazu schreiben.
Joemi