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Heirat mit Philippinin - Tips erbeten (Gelesen: 21.695 mal)
sachwert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.05.2004 um 19:19:29
 
Hallo, liebe user!
Ich bin neu hier und bitte um hilfestellung:
Ich bin deutscher, 57 jahre und deshalb leider gezwungen, von sozialhilfe zu leben.ich war noch nie verheiratet und unsere hiesigen behörden sind sehr kooperativ - kennen mich als journalisten.
Nun möchte ich eine 27-jährige Philippinin heiraten.
Sie sagt, sie habe alle Papiere + reisepapiere zusammen, eine freundin im reisebüro in manila helfe ihr.Das Geld für ihre reise + Krankenversicherung bekomme ich von einem freund. das hiesige sozialamt hat mir gesagt,dass man ihr nach der heirat vorübergehend auch sozialhilfe gewähren werde, damit sie einen sprachkursus besuchen kann.einen ordentlichen job für sie werde ich mit hilfe von freunden finden.
Sie will mit einem "fincee"(finance?)-Visum einreisen.
Rückflugticket mit 1 jahr gültigkeit liegt vor.
könnte es noch Probleme mit der Eheschliessung hier in deutschland geben ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 17.05.2004 um 19:29:43
 
Sorry,

ich enthalte mich mal des Themas, weil es da möglicherweise Bedenken bzgl. des User-Name geben könnte.

Doc  Traurig
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sachwert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.05.2004 um 20:11:14
 
darf ich fragen warum ????
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 17.05.2004 um 22:21:12
 
Zitat:
könnte es noch Probleme mit der Eheschliessung hier in deutschland geben ?


Hi,
dass ist eine Frage, die das Standesamt beantworten müsste. Grundsätzlich ist es bei der Eheschließung egal, welche Art Visum vorliegt. Oder wie ist die Frage gemeint?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 18.05.2004 um 08:24:24
 
Bzgl. der Eheschliessung gibt Dir Dein zustaendiges
Standesamt sicher gerne Auskunft.

Soweit ich informiert bin wird es aber mit Sicherheit
probleme mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels geben
da Sozialhilfebezug.

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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.05.2004 um 09:43:36
 
Das Problem sehe ich eher dabei, dass für die Erteilung des Visums zwecks Eheschließung - fiance-Visum - der Nachweis ausreichenden Einkommens gefordert wird. Wären sie schon verheiratet, wäre der Sozialhilfebezug kein Grund, die Erteilung zumindest einer befristeten Aufenthaltserlaubnis abzulehnen.
So aber ist das Problem, dass es erst mal schwer sein wird, sich irgendwo zum Heiraten zu treffen.
Anne
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sachwert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.05.2004 um 11:16:53
 
Hallo,
erst mal vielen dank für eure informationen - dass das alles nicht ganz einfach wird, hatte ich mir schon fast gedacht.
Bekomme gerade die Nachricht, dass alle ihre papiere schon legalisiert sind.

Gedanke von mir:
Einreise mit Touristenvisum über Wien oder Amsterdam - ich hole Sie da ab, dann wird hier geheiratet und dann der Aufenthaltstitel bei der ABH beantragt ; mich persönlich stört das überhaupt nicht, wenn wir den dann 4 Jahre lang jeden monat verlängern müssten.
Aber ich sagte ja schon: Man kennt mich hier, weiss, dass ich keine krummen sachen mache und ggf. auch arg bissig werden kann - daher ist auch vom grundsatz her eine faire und hilfsbereite kooperation unserer hiesigen behörden!
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #7 - 19.05.2004 um 14:20:29
 
Hallo Sachwert,

ob Du "bissig" werden kannst, kann und will ich nicht beurteilen, aber fuer einen offenbar arbeitslosen
"Journalisten" der von Sozialhilfe (Steuergeldern) lebt
legst Du ein ganz schoen prepotentes Verhalten an den
Tag. Auch fuer Dich werden letztendlich die Gesetze
und Vorschriften anzuwenden sein.


Sorry Mick: Ich weiss in den sachforen sachlich
bleiben, aber das musste jetzt mal raus.


Gruesse
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Hans
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 19.05.2004 um 20:35:09
 
Moin Moin, bin seit einigen Monaten mit einer super lieben philip. Frau verheiratet. Gleich vorweg, Du hast auch nicht einmal ansatzweise eine Chance dass Deine Freundin ein VISA bekommt. Ablehnungsquote 100%. Die einzige Chance ist eine Heirat auf den Philippinen. Da beginnen aber die Probleme. Da jeder weis wie extrem korrupt das System dort ist führt die Deutsche Botschaft mit Billigung des Aussenministerium  K E I N E  Legalisierung der Papier mehr durch. Da beginnen die Probleme schon. Du kannst nur mit einem Ehefähigkeitszeugis (auf die Feinheiten gehe ich hier nicht ein) heiraten. Dazu musst Du aber eine Menge Papiere auf dem Standesamt bei Dir vorlegen. Unter Umständen kriegst Du das Ehefähigkeitszeugnis erst nach Überprüufung Form und Context. Dauert dann schon mal 1 Jahr. Die schicken dann Anwälte und Agenten durch die Gegend. Dann, wenn das Standesamt das Ehef.zeugnis übergibt musst Du nach Manila. Dort musst Du dann ca. 3 Wochen dort verbringen (das wird später überprüft bei der CFO) um zu heiraten. Nach der Heirat muss die City Hall die Papiere zur NSO schicken, dann muss alles beglaubigt werden (phil. Behörden). Nach ein paar Monaten ist dann alles soweit fertig. Dann kann Deine "Frau" zur deutschen Botschaft, nur um dort zu erfahren dass Sie ad. Papers beizuschaffen hat (ist jetzt keine Schikane der Botschaft, sondern weil man dort in Gangstermanier so ziemlich alles kaufen kann muss und will sich die Botschaft über die Identität Deiner "Frau" Geissheit verschaffen). Übrigens, ich schreibe "" Deine "Frau" in Anführungszeichen, weil Ihr fuer die Botschaft und Deutschland solange nicht verheiratet seid bis die Papiere anerkannt, sprich Form und Context überprüft worden sind. Das dauert dann vom Zeitpunkt ab dem der VISA Antrag   a n g e n o m m e n  (ist was anderes wie abgegeben) ist dann noch mal ca. 8 Monate. Wenn sie allerdings ausserhalb von Manila kommt, rechne gleich mal mit einem satten Zuschlag an Zeit. Übrigens, Du musst dass alles bezahlen, kostet richtig viel Geld. Ok, vieleicht noch eine Anmerkung. Wenn Du vom Sozialamt lebst, Deine Freundin mit welchem VISA auch immer (Ausnahme: Ehengattenachzug) reinholen willst, mit Verlaub, das ist ja ein echter Witz. Wie willst Du denn der Verpflichtungserkläung genügen wenn Du das Geld bei Schwierigkeiten an die Ämter zahlen musst? Meinst Du vieleicht die Allgemeinheit soll das zahlen ? In Wiederholung, Ablehnungsquote ausser Ehengattennachzug: 100%.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 19.05.2004 um 20:41:45
 
@ Hans

schön, dass du so eine ausführliche Antwort schreibst...

Aber es ist so schwer zu lesen, wenn es ein Endloswurmtext ist  grin. Bitte mach doch ab und an Absätze rein  tippse

Ist kein Vorwurf! Sondern eben nur ein Hinweis, der natürlich auch für alle anderen gilt  8)
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Hans
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 19.05.2004 um 20:48:36
 
Ok, werds versuchen. Meine Frau und ich haben extrem stressige Moante hinter uns. Das kommt rueber. Werde dann in Zukunft versuchen......
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 19.05.2004 um 21:58:13
 
Zitat:
Hallo, liebe user!
Ich bin neu hier und bitte um hilfestellung:
Ich bin deutscher, 57 jahre und deshalb leider gezwungen, von sozialhilfe zu leben.ich war noch nie verheiratet und unsere hiesigen behörden sind sehr kooperativ - kennen mich als journalisten.
Nun möchte ich eine 27-jährige Philippinin heiraten.
Sie sagt, sie habe alle Papiere + reisepapiere zusammen, eine freundin im reisebüro in manila helfe ihr.Das Geld für ihre reise + Krankenversicherung bekomme ich von einem freund. das hiesige sozialamt hat mir gesagt,dass man ihr nach der heirat vorübergehend auch sozialhilfe gewähren werde, damit sie einen sprachkursus besuchen kann.einen ordentlichen job für sie werde ich mit hilfe von freunden finden.
Sie will mit einem "fincee"(finance?)-Visum einreisen.
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könnte es noch Probleme mit der Eheschliessung hier in deutschland geben ?


Hallo Sachwert,

also ich habe auch eine Frau aus einem "Problemstaat" geheiratet, sie kam mit einem Visum zur Eheschließung (fiancé = verlobt) nach Deutschland.
Zum Ablauf:
Ich bezweifle, dass die Heirats-Dokumente von Deiner Verlobten schon legalisiert sind. Die Deutsche Botschaft auf den Philippinen legalisiert keine Urkunden mehr. Es kann eine Überprüfung im Rahmen der Amtshilfe für eine deutsche Behörde durchgeführt werden. Dazu wird normalerweise ein Vertrauensanwalt von der Botschaft beauftragt, den Du bezahlen darfst  Zunge
Die Vorbereitung einer Eheschließung in Deutschland läuft dann so:
Beim Standesamt holst Du Dir die Liste mit allen beizubringenden Papieren und läßt Dir das Formular für die Beitrittserklärung geben, damit Du die Eheschließung in Abwesenheit Deiner Verlobten anmelden kannst.
Die Beitrittserklärung muß Deine Verlobte ausfüllen und vor dem Konsularbeamten auf den Phillipinen unterschreiben, dieser muß die Unterschrift beglaubigen (25€ ?).
Mit allen Dokumenten im Original gehst Du zum Standesamt und verpflichtest Dich, die Kosten für die Überprüfung der phillipinischen Urkunden zu übernehmen, wobei normalerweise eine Kaution in Höhe von 250-500€ zu hinterlegen ist.  Zunge
Dann wartest Du einige  ??? Monate, bis die Überprüfung abgeschlossen ist. Wenn die Urkunden wieder beim Standesamt sind, kannst Du die Eheschließung anmelden (mit der Beitrittserklärung). Dann geht das Ganze zum Oberlandesgericht. Die Phillipinen kennen kein Ehefähigkeitszeugnis im deutschen Sinne, daher ist ein Verfahren zur Befreiung von eben diesem Ehefähigkeitszeugnis notwendig.  Smiley
Das kann nochmal Wochen bis Monate dauern. Ärgerlich
Währenddessen kann Deine Verlobte aber schon mal das Visum beantragen. Dem Visumantrag beifügen sollte sie die VE und die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung. Wahrscheinlich will die Botschaft auch noch Einkommensnachweise von Dir.
Merke: die Ausländerbehörde muß dem Visum zustimmen (sie wird wahrscheinlich warten, bis das OLG fertig ist), die Botschaft kann aber immer noch ablehnen. Bei einer guten Vorbereitung sollte es aber eigentlich klappen, ansonsten Beschweren beim Auswärtigen Amt und Rechtsweg.

Ich sollte hinzufügen, dass ich mit meiner Verlobten gemeinsam beim Konsularbeamten war, der konnte also schon mal den Scheineheverdacht ausschließen (Eintragungen in meinem Reisepass - wir kannten uns; wir hatten eine gemeinsame Sprache; Altersunterschied marginal, bin ja noch jung  grin). Entsprechend reibungslos lief dann alles.

Einreise mit Touristenvisum kannst Du vergessen. Junge ungebundene Leute aus solchen Ländern haben praktisch keine Chance, ein Tourivisum zu bekommen. Die Zeit würde zum Heiraten dann auch nicht reichen.

So, jetzt ein paar persönliche Anmerkungen:
Wie stellst Du Dir das eigentlich vor? Habt Ihr Euch schon mal persönlich kennengelernt? Sprecht Ihr eine gemeinsame Sprache? Altersunterschied 30 Jahre!
Das sind alles Kriterien für Scheinehe.
Es sieht alles so aus, als würdest Du Dir eine Frau "kaufen" wollen - und hast nicht mal das Geld. Bitte nicht mißverstehen, es ist der Eindruck den Du machst. Aber so könnten das alle beteiligten Behörden auch sehen.
Es hat übrigens einen guten Grund, dass nicht mehr legalisiert wird. Es werden Papiere erstunken und erlogen. Frag mal Deinen Standesbeamten.
Kannst Du der Frau überhaupt vertrauen???

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Malik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 19.05.2004 um 23:31:55
 
Sorry, aber die Sache hört sich nach Verzweiflungsehe (seitens des Mannes) an. Da Du die Frau wohl noch nie gesehen hast und auch keine Mittel, außer vielleicht Deiner Bissigkeit hast (die absolut garnichts nützen wird - eher im Gegenteil), könnte ich mir auch gut vorstellen, dass die Frau sich nach kurzer Zeit in Deutschland fragen wird, ob sie wirklich mit einem 30 jahre älterem (!!!) Sozialhilfeempfänger zusammen sein will.
Soll keine Diskreditierung sein, aber man(n) sollte nicht zu blauäugig sein und sich zu sehr vom "Luft und Liebe"-Gefühl ergreifen lassen. Wobei ich die "Liebe" auch ziemlich bezweifele.

Laut Duden ist meine Beziehung auch nicht normal zu Stande gekommen (Normal= gewöhnlich, regelmäßig...), aber Ehen von sehr alten Männern (im vergleich zur Frau) mit jungen Asiatinnen verurteile ich sehr.
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Antwort #13 - 19.05.2004 um 23:34:15
 
Zitat:
Hallo Sachwert,
Sorry Mick: Ich weiss in den sachforen sachlich
bleiben, aber das musste jetzt mal raus.
Gruesse


Hi,
das was Du sagst ist völlig im Rahmen. Weiter so!

Mein Postiing mit den Laber-Antworten bitte ich da auch nicht  zu sehr zu überbewerten Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #14 - 20.05.2004 um 14:46:12
 
Wenn ich mir dieses Thema so zum zweiten Mal
reinziehe, koennte es nicht sein, dass dieses
Ansinnen gar nicht so ernst gemeint war, und da
jemand nur einen " testballon" hat steigen lassen?????????????????????????
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