Hallo zusammen,
ich war heute morgen mit meinem Mann bei der Ausländerbehörde. Wir wollten dort die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, da wir inzwischen fast 3 1/2 Jahre verheiratet sind. Da ich zur Zeit leider ohne Job bin und mein Mann studiert und somit nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen kann, werden wir in angemessener Höhe von meinem Vater unterstützt. Er hat auch damals bei der EInreise meines Mannes eine ziemlich hohe Bürgschaft gestellt.
Unserem Antrag auf Erteilung einer unbefristeten
AE ist nicht nachgekommen worden, da wir unseren Unterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten.
Ich habe also versucht zu erklären, dass es Bedingung für die EInreise meines Mannes war, dass wir uns verpflichten keine Sozialhilfe oder etwas ähnliches zu beantragen und dass wir auf gar keinen Fall dem Staat auf der Tasche liegen würde, da mein Vater uns ja wie gesagt unterstützt. Die Sachbearbeiterin also gesagt, dass das egal ist.
Ich dann also gefragt, was eigentlich wäre, wenn mein Vater mich beschäftigen würde und mir das Geld, das er uns ja sowieso gibt, als Gehalt zukommen lässt. Ja das würde natürlich alles ändern.
Aber das ist doch paradox. Das Geld käme doch aus der gleichen Quelle. Und es sollte doch wichtig sein, dass wir dem Staat auf der Tasche leigen, oder!?!
Was sagt Ihr dazu, war das in Ordnung die unbefristete
AE zu verweigern. Und wo steht es, dass die Unterstützung durch meinen Vater nicht ausreichend ist. IM
AuslG steht doch man solle den Lebensunterhalt aus erwerbseinkommen oder sonstigen eigenen Mitteln bestreiten.
LGZainab