könnte ihr mal helfen.
Die frage ist untern ab dem smiley, die frage habe ich schon früher die einbürgerungs Portal gefragt leider ohne erfolgt.
Forum für das Aktionsbüro Einbürgerung im Paritätischen NRW
Geschrieben von Jemand am 26. April 2004 14:18:38:
Als Antwort auf: Erlischt AE- nach scheidung mit Französin geschrieben von Max am 26. April 2004 14:05:53:
!!!!
Stimmt das, dass ein ausländer nach 60 Monate bezahlte Rente(5 jahre Arbeit), einen anspruch auf Unbefristet
AE hat ?.Ich bin vor 6 jahre nach D mit Studenten visum(A-bewilligung) aus Benin(in West-Afrika) eingereist.Nach einem Jahr hereitete ich eine Französine, daraufhin wurde meine A- ins
AE bifristed erst auf ein jahr danach auf 5(end 2005).Mein ehe droht jetzt zu scheiten und wir leben bereits seit zwei Monaten getrent da meine frau sich von mir scheiden lassen will.Ich habe mich schon erkundigt beim Ausländeramt(Bonn).Dort heisst es, sobald die scheidung Rechtskräftigt wird,werde ich meine früherer Status (A-Bewilligung) erteit bekommen und die gültigkeit des jetzigen
AE wird sofort gelöscht.Da ich seit 4,5 jahre arbeite, werde ich nach dem 5ten jahr anspruch auf unbefristete
AE ohne mitwirkung meiner frau ?
>Könnt ihr mir helfen, was ich in so ein Situation machen kann ?
>Ich bitte euch vom Herzen !
Da diese Frage überhaupt nichts mit Einbürgerungen zu tun hat, empfehle ich mal des Forum für Ausländerrecht:
http://www.info4alien
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