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ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 3.140 mal)
kiwascho
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12.05.2004 um 19:33:13
 
Hallo,
eine frage für eine nachbarin von mir ???

sie wurde vor 2 jahren eingebürgert in der BRD
ehemalige  Bosnerin       verheiratet und geschieden von einen Deutschen    frage, nun da eine neue ehe beantragt ist, kam bei überprüfung heraus, das die geschiedene ehe in Bosnien nicht bekannt ist    welche  formalitäten könnten jetzt auf meine Nachbarin zukommen?  oder erübrigt sich das durch die einbürgerung?  bitte dringend um antwort..wer weiß über solche sachen bescheid...danke    kiwascho
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Ralf
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Antwort #1 - 12.05.2004 um 23:24:20
 
Hallo!

Du sagst: "ehemalige Bosnierin". Das setzt voraus, dass sie aus der bosnischen Staatsangehörigkeit entlassen wurde. Dann wäre der bosnische Staat auch nicht zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses.

Nebenbei: Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Eheschließung mit einem/einer Deutschen kein Ehefähigkeitszeugnis.
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kiwascho
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Antwort #2 - 12.05.2004 um 23:55:11
 
hallo,

Danke für deine Nachricht

Sorry,  ich hatte vergessen zu erwähnen, das sie nun einen   Bosnier  heiraten möchte    muss sie  nun als
Deutsche  trotzdem ein Ehefähigkeitszeugnis  haben?
was ist mit ihren Nachweis der deutschen Scheidung?

Übrigens ist sie erst nach ihrer Scheidung  eingebürgert worden, deswegen die Frage.  Hatte ich vergessen zu erwähnen.      kannst du mir noch mal antworten?

Danke dir im vorraus. Smiley
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Marco_D.
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Antwort #3 - 13.05.2004 um 07:44:40
 
Die Scheidung wird durch das Scheidungsurteil nachgewiesen.
Wenn sie in D heiraten wollen, dann brauchen sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Wenn sie in Bosnien heiraten wollen, hängt es davon ab, welche Unterlagen dort verlangt werden.
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Ralf
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Antwort #4 - 13.05.2004 um 09:13:19
 
Zitat:
hallo,

Danke für deine Nachricht

Sorry,  ich hatte vergessen zu erwähnen, das sie nun einen   Bosnier  heiraten möchte    muss sie  nun als
Deutsche  trotzdem ein Ehefähigkeitszeugnis  haben?
was ist mit ihren Nachweis der deutschen Scheidung?

Übrigens ist sie erst nach ihrer Scheidung  eingebürgert worden, deswegen die Frage.  Hatte ich vergessen zu erwähnen.      kannst du mir noch mal antworten?

Danke dir im vorraus. Smiley


Hallo!
Wenn sie in Deutschland heiraten wollen, braucht er ein Ehefähigkeitszeugnis.
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chen_bei_er
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.05.2004 um 23:34:53
 
Zitat:
Hallo!
Wenn sie in Deutschland heiraten wollen, braucht er ein Ehefähigkeitszeugnis.


Von der Sache zwar richtig, aber in Deutschland gibt es nur Ehefähigkeitszeugnisse für werdende Ehepaare, also für zwei Personen. Also vom Deutschen wird eine Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern verlangt,
der Personalausweis, ein Auszug aus dem Melderegister und die Geburtsurkunde.
Der ausländische Ehepartner muß im wesentlichen ähnliche Papiere beibringen. Genaueres teilt Dir Dein Standesamt mit, dort mal nachfragen. Augenrollen
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