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Altenpflegehelferin will sich scheiden lassen (Gelesen: 3.463 mal)
vera
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Altenpflegehelferin will sich scheiden lassen
12.05.2004 um 13:57:43
 
Hallo lieber Forum!

Ich brauche Eure Hilfe oder Rat.

Ich bin seit September 2003 mit einem deutschen Mann verheiratet,bin im Besitz einer AE(gültig bis Sep. 2006),komme aus Russland,keine Kinder.
Bevor ich meinen Mann geheiratet habe,habe ich einen Studiumplatz gehabt.Wegen finanziellen Schwierigkeiten(Umzug,neue Möbel usw) mußte ich an der Uni absagen und in einem Altenheim als Altenpflegehelferin anfangen zu arbeiten.
Seitdem wir zusammengezogen sind,läuft unsere Beziehung nicht so,wie wir uns es vorgestellt haben und wie es vorher gelaufen ist,als wir noch getrennt gewohnt haben.Jetzt haben wir uns richtig kennengelernt und haben uns entschieden,dass wir zusammen nicht passen.Ich will jetzt aus unserer Wohnung ausziehen.Ich habe meinen Mann aus Liebe geheiratet und nicht um in Deutschland bleiben zu Können.Deswegen will ich meinen eigenen Weg gehen und nicht meinen Mann bitten,dass er die ABH nicht informiert.
Darüberhinaus habe ich paar Fragen an Euch
Frage 1:Kann ich weiter im Altenheim arbeiten und meine Arbeitserlaubniss umschreiben lassen oder muss ich unbedingt erst aus Deuschland ausreisen und dann neue Aufenthaltserlaubniss und Arbeitserlaubniss beantragen.Im AAV steht:"Aufenthaltserlaubniss wird erteilt...Pflegekräften aus außereuropeischen Staaten nur,sofern sie bereits früher im Bundesgebiet als solche beschäftigt waren...
Frage 2:  Sollte ich überhaupt ausreisen,wie lange kann ich noch in Deuschland bleiben.Ich habe noch soviele ratenzahlungen,Versicherungen.Wer zahlt dann das alles.Was passiert dann mit mir?
Bitte um Antwort!
MfG Vera
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 12.05.2004 um 17:51:19
 
Zitat:
Frage 1:Kann ich weiter im Altenheim arbeiten und meine Arbeitserlaubniss umschreiben lassen oder muss ich unbedingt erst aus Deuschland ausreisen und dann neue Aufenthaltserlaubniss und Arbeitserlaubniss beantragen.Im AAV steht:"Aufenthaltserlaubniss wird erteilt...Pflegekräften aus außereuropeischen Staaten nur,sofern sie bereits früher im Bundesgebiet als solche beschäftigt waren...
Frage 2:  Sollte ich überhaupt ausreisen,wie lange kann ich noch in Deuschland bleiben.Ich habe noch soviele ratenzahlungen,Versicherungen.Wer zahlt dann das alles.Was passiert dann mit mir?
Bitte um Antwort!
MfG Vera


Hallo Vera,

das sieht ja nicht besonders glücklich aus.

Nach einer Trennung wird die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis zeitlich befristen. Ob dann eine Zulassung zu einem Pflegeberuf zugelassen wird, müsste wohl bei der Arbeitsagentur erfragt werden, ob § 5 Ziffer 8 AAV zu einer eigenständigen Aufenthaltserlaubnis durch eine Arbeitserlaubnis gereichen könnte.

Sollte das nicht in Frage kommen, weil der Status ja jetzt nicht mehr auf die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen beruht, dann müsste wohl zunächst eine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt werden. Und wenn für die Tätitgkeit eine Arbeitserlaubnis erteilt werden sollte (§ 5 Abs. 7 ASAV) dann stünde wohl der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nichts entgegen.

Wenn Du eine solche Aufenthaltserlaubnis bekommen könntest, dann mußt Du nicht vorher ausreisen, um ein Visumverfahren für den neuen Aufenthaltszweck durchzuführen (
§ 9 (5) Nr. 2 DVAuslG
).

Doc  8)
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« Zuletzt geändert: 12.05.2004 um 18:53:18 von Doc »  

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Ernesto Guevara de la Serna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.05.2004 um 21:35:33
 
Zdrastvujte, Vera,
rad svamee poznakomidsya.........
(ich hoffe, ich habe das richtig geschrieben)

ich denke, du bist in einer schwierigen Situation.
Aber nicht in einer Situation, für die es keine Lösung gibt.

Um Dir aber konrete Antworten z geben, musst Du mir erst einige Frageb beantworten.

1. Wie lange bist Du schon mit einem Deutschen verheiratet ?

2. Seit wann lebst Du in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis ?

........................
Da muss sich erst mal wissen, um etwas zu sagen.


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vera
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.05.2004 um 15:50:44
 
Mit meinem mann bin ich seit Sept.2003 verheiratet,genau solange besitze ich Aufenthaltserlaubniss.2001 war ich in Deutschland als Au Pair.
Und noch bitte eine kleine Frage.Wird die Arbeitserlaubniss sofort nach der Meldung an ABH wiederrufen,oder bleibt die solange gültig wie AE.
Was heißt "fenthaltserlaubniss wird zeitlich befristet"?Wie lange ist es ungefähr?
Danke im voraus.
MfG Vera
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 14.05.2004 um 21:21:57
 
Zitat:
Mit meinem mann bin ich seit Sept.2003 verheiratet,genau solange besitze ich Aufenthaltserlaubniss.2001 war ich in Deutschland als Au Pair.
Und noch bitte eine kleine Frage.Wird die Arbeitserlaubniss sofort nach der Meldung an ABH wiederrufen,oder bleibt die solange gültig wie AE.
Was heißt "fenthaltserlaubniss wird zeitlich befristet"?Wie lange ist es ungefähr?
Danke im voraus.
MfG Vera


Also Vera,

die Voraussetzungen der derzeitigen Aufenthaltsgenhmigung (AG) liegen nicht mehr vor (familiäre Lebensgemeinschaft). Demnach wird die AG vermutlich nachträglich zeitlich befristet (
§ 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG
), weil sie noch länger als 6 Monate Gültigkeit hat.

Du bekommst ausreichend Zeit, Deutschland zu verlassen, oder gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen, oder eine andere AE zu beantragen. Es gilt nicht alles ab sofort. Du kannst Dir auf alle Fälle Zeit lassen, solange die ABH nicht anders entscheidet, als es derzeit für Dich gilt.

Doc "lockerbee"  8)
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